Parlamentskorrespondenz Nr. 68 vom 29.01.2016

Neu im Budgetausschuss

Münze Österreich - Rücklösevorsorge gegen Bundeshaftung

Wien (PK) – Die Münze Österreich AG ist dazu verpflichtet, alte Schilling-Münzen zurückzunehmen und in Euro-Münzen umzuwechseln, bzw. Euro- und Cent-Münzen in Papiergeld zu tauschen. Um diesen Verpflichtungen bei eventuellen Inanspruchnahmen nachkommen zu können, bildet das Unternehmen Rücklagen. Die dafür bereitgestellten Mittel bleiben derzeit in der Münze Österreich dauerhaft gebunden.

Dem möchte Finanzminister Hans Jörg Schelling mit einer Änderung des Scheidemünzengesetzes und des Bundeshaftungsgesetzes entgegentreten (995 d.B.). Die Vorsorgerücklagen, die in Form von Gewinnrücklagen gebildet wurden, sollen aufgelöst werden und über das Mutterunternehmen, die Oesterreichische Nationalbank, dem Bund zufließen. So erzielt der Bund im Jahr 2016 eine Einmalzahlung von 436,6 Mio. €. Bis Ende 2045 ergibt sich laut wirkungsorientierter Folgenabschätzung eine Verminderung des Schuldenstandes um 849 Mio. € oder 0,15% des BIP.

Sollte es in den Folgejahren zu diesbezüglichen Aufwendungen kommen, so trägt der Bund die Haftung über die Differenz zu den Erlösen der Münze Österreich. Durch die Schadloshaltung des Bundes, die mit der Höhe der ausgegebenen Münzen beschränkt ist, sollen die Rückloseverpflichtungen ausreichend abgesichert werden. Vorgesehen ist eine Haftung in Höhe von rund 1,5 Mrd. €, aufgrund von münzpolitischen Erwägungen soll der Gesamtrahmen der Bundeshaftungen um 2 Mrd. € erhöht werden. Auf Basis der Ergebnisse der letzten Jahre rechnet das Finanzministerium nicht mit einer derartigen Auszahlung, weshalb im Ergebnishaushalt des Bundes keine Haftungsrückstellung vorgesehen wird. (Schluss) gro