Parlamentskorrespondenz Nr. 82 vom 02.02.2016

Neu im Justizausschuss

Anträge zu den Themen Richterbestellung und Handelsvertreterprovision

Wien (PK) – Für eine Neuregelung des Bestellmodus für RichterInnen treten die NEOS in einem Entschließungsantrag ein. Eine Initiative der Regierungsparteien auf Änderung des Handelsvertretergesetzes wiederum hat eine Klarstellung bei den Provisionen von Versicherungsvertretern im Fall der Vertragskündigung zum Gegenstand.

NEOS für Reform des Bestellmodus für Richterinnen und Richter

NEOS-Justizsprecher Nikolaus Scherak drängt auf eine Reform bei

Postenbesetzungen in der Justiz (1508/A(E)). Geht es nach ihm, soll der jeweilige Justizminister bzw. der Bundespräsident bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern an die von den zuständigen Personalsenaten erstellten Vorschläge gebunden sein, wenn diese übereinstimmen. Damit würde man die Möglichkeit politischer Einflussnahme vermeiden. Scherak beruft sich bei seinem Vorschlag auf Empfehlungen der Österreichischen Richtervereinigung und des Europarats. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Handelsvertretergesetz: Regierungsparteien schlagen Klarstellung vor

Mit einem gemeinsamen Initiativantrag (1489/A) reagieren SPÖ und ÖVP auf ein entsprechendes Urteil des Obersten Gerichtshofs. Michaela Steinacker (V) und Johannes Jarolim (S) schlagen in diesem Sinn die Aufnahme eines Passus ins Handelsvertretergesetz vor, durch den klargestellt wird, dass der Versicherungsvertreter bei ordentlicher Kündigung des Agenturvertrags zumindest 50% der Folgeprovision erhält. (Schluss) hof