Parlamentskorrespondenz Nr. 105 vom 10.02.2016

Terrorbekämpfung: Ringen um strengere EU-Bestimmungen geht weiter

EU-Ausschuss durchleuchtet im Detail Kommissionsvorschläge zu Waffenrecht und Terrorabwehr

Wien (PK) – Die geplanten Verschärfungen im Waffenrecht auf EU-Ebene müssen nach Ansicht der Länderkammer noch weiter verhandelt werden. Deshalb nahm der EU-Ausschuss des Bundesrates die Diskussion vom 16. Dezember des Vorjahres über den Entwurf zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen wieder auf. Diskutiert wurde im Ausschuss auch der Richtlinienvorschlag zur Terrorismusbekämpfung, womit der geltende Rahmenbeschluss ersetzt werden soll. In der EU reagiert man mit den beiden Initiativen auf die aktuelle terroristische Bedrohung in Europa und die geänderten Strategien von Terroristen. In beiden Fällen überlegen die BundesrätInnen, in Mitteilungen der Europäischen Kommission ihre Bedenken zu kommunizieren.

Zum ersten Mal haben kürzlich auch die EU-Ausschüsse der nationalen Parlamente eine Gesetzesinitiative auf EU-Ebene gestartet. Mittels der im Vertrag von Lissabon verankerten Grünen Karte wurde ein Legislativvorschlag an die EU-Kommission ausgearbeitet, der die Verwertung von abgelaufenen aber noch genießbaren Lebensmitteln regeln soll. Da die Länderkammer zu spät über die konkrete Initiative informiert worden sei, habe man sich nicht im Vorfeld den 16 anderen Unterzeichnerstaaten anschließen können, bedauerte Bundesrat Stefan Schennach (S/W) in seinen Ausführungen über das letzte Treffen der COSAC (Konferenz der EU-Ausschüsse) im niederländischen Den Haag. Dabei sei der Bundesrat immer für die Umsetzung des Initiativrechts auf Ebene der EU-Ausschüsse eingetreten, hob Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) hervor und machte sich beim aktuellen Legislativvorschlag für eine nachträgliche Unterzeichnung stark.

Psycho-Test für alle WaffenbesitzerInnen bleibt umstritten

Die Kommission hat die Einschränkung des Waffenrechts im Lichte der jüngsten terroristischen Anschläge – vor allem jener in Paris – schon früher vorgeschlagen als geplant. Für die Wiener FPÖ-Mandatarin Monika Mühlwerth ist der Entwurf daher eindeutig ein Fall von Anlassgesetzgebung. "Die Richtlinie entwaffnet die Bürger unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Terrorismus", lehnte sie den Kommissionsvorschlag namens der Freiheitlichen grundsätzlich ab. Weniger heftig äußerste Edgar Mayer (V/V) seine Vorbehalte. Er regte an, die Ergebnisse der Ratsarbeitsgruppen abzuwarten, ehe eine Ausschussmitteilung in der Sache an Brüssel geschickt wird. Heikle Punkte sehen die österreichischen VerhandlungsteilnehmerInnen auf Ratsebene noch in der strittigen Frage zur Definition von Kriegsmaterial, den neuen Vorschlägen zur Kategorisierung von Waffen inklusive Spielzeug- oder Signalwaffen, und bei der Bestimmung, die medizinische Untersuchungen mit psychologischen Tests bei jeglichem Waffenerwerb vorsieht.

Ein Experte des Innenministeriums erklärte dem Ausschuss, Österreich spreche sich ähnlich wie Deutschland, Finnland und die skandinavischen Länder dafür aus, nur bei Anhaltspunkten für eine psychologische Erkrankung WaffenkäuferInnen einer psychologischen Untersuchung zu unterziehen, um den Aufwand im vertretbaren Rahmen zu halten. Ressourcenüberlegungen stünden auch dem Ansinnen entgegen, alle Hersteller und Verkäufer zu Eintragung der produzierten und vertriebenen Waffen im zentralen Waffenregister zu verpflichten. Bereits jetzt könnten Waffenhändler klare Auskunft über ihren Bestand geben, bekräftigt die Wirtschaftskammer (WKO). Gutgeheißen wurde vom WKO-Vertreter aber das durch die Richtlinie angedachte Verbot des Versandhandels von Waffen durch Private.

Positive Signale zum Richtlinienvorschlag kommen von der SPÖ. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) gab zu bedenken, zur Prävention von Verbrechen mit Schusswaffen seien obligatorische psychologische Untersuchungen durchaus sinnvoll. Die Aufnahme von halbautomatischen Waffen in die verbotene Kategorie A, Kriegsmaterial, sei ebenfalls umzusetzen.

EU-Kommission will Risiken beim Waffenerwerb minimieren

Ziel der Kommissionsinitiative ist es, die Vorschriften für Erwerb, Besitz und Einfuhr beziehungsweise Ausfuhr ziviler Schusswaffen zu verschärfen, um den unerlaubten Handel damit unionsweit besser und koordiniert zu bekämpfen. Notwendig sei es, ein hohes Maß an Sicherheit für die BürgerInnen der EU zu gewährleisten, ohne das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Feuerwaffen zu behindern, argumentiert man in Brüssel. EU-weit sollen deswegen einheitliche Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten, wobei auch Schreckschuss- , Spielzeug- und Signalwaffen umfasst sind. Ein hohes Risiko sieht die Kommission bei der Reaktivierung von deaktivierten Waffen, die sie deswegen in die Richtlinie mitaufgenommen wissen will. Weiters soll die Genehmigung des Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet und nur nach medizinischen Untersuchungen der AntragstellerInnen erteilt werden. Dazu heißt es aus dem Innenressort, formell bestünden in Österreich zwar unbefristete Genehmigungen, diese würden aber jedes fünfte Jahr überprüft, was Verwaltungsaufwand und vermehrte Kosten für die KundInnen erspare.

Zu den Präzisierungen und Ergänzungen im Richtlinienvorschlag gehört überdies das absolute Verbot vom Handel mit Waffen bzw. mit deren Bestandteilen durch andere als Waffenhändler oder damit befasste Makler. Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet verkauft werden, was Schennach mit Verweis auf jüngste Anschläge bestätigte. Zwecks besserer Datenerhebung bezüglich Herstellung und Besitz von Waffen möchten Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und seine KollegInnen generell den Wissensaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten fördern. Laut Innenressort wurde die Übergangsfrist zur nationalstaatlichen Umsetzung der Richtlinie nach Beschlussfassung von drei auf zwölf Monate verlängert.

Frankreich prescht bei Terrorismusbekämpfung vor

Auch mit dem vorliegenden Richtlinienentwurf zur Terrorismusbekämpfung reagiert die EU auf die Terrorbedrohung in Europa. Er zielt darauf ab, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen bzw. auch zu ahnden, indem Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten und Sanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus festgelegt werden. Infolge des geltenden Rahmenbeschlusses sind bereits jetzt bestimmte terroristische Handlungen unter Strafe gestellt, darunter das Verüben eines Terroranschlags, die Beteiligung an den Handlungen einer terroristischen Vereinigung einschließlich der Finanzierung solcher Handlungen, die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke. Nicht ausdrücklich vorgesehen ist aber, dass das Reisen in Drittländer mit terroristischen Absichten unter Strafe zu stellen ist. Gleiches gilt für das Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke. Auch sieht der Rahmenbeschluss in Bezug auf die Strafbarmachung der Terrorismusfinanzierung derzeit lediglich vor, dass jegliche Art der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe zu stellen ist, was jedoch nicht die Finanzierung sämtlicher mit terroristischen Handlungen verbundenen Straftaten, etwa das Anwerben, die Ausbildung oder Auslandsreisen für terroristische Zwecke, abdeckt.

Besonders Frankreich tritt infolge der Terrorattentate in Paris für noch weitergehendere Bestimmungen auf. Gewünscht wird von französischer Seite, dass auch die Verwendung gestohlener Kulturgüter zur Terrorismusfinanzierung, die Erniedrigung von Terrorismusopfern und die Verherrlichung des Terrorismus in die Richtlinie aufgenommen werden, informierte eine Expertin des Justizministeriums (BMJ), die an den Ratsverhandlungen über den Entwurf teilnimmt. Die heimische Rechtslage geht der BMJ-Vertreterin zufolge aber teilweise schon jetzt über die angedachten EU-Bestimmungen hinaus. Die passive Unterstützung von Terrorismusausbildung sei beispielsweise strafbar. Grundrechtsprobleme könnten sich aber ergeben, wenn ungeachtet der Meinungsfreiheit jede Äußerung, die Terrorismus gutzuheißen scheint, strafrechtlich verfolgt wird, wurde Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) vom Justizressort bestätigt.

EU-Zeugenschutz fehlt rechtliche Grundlage

Enttäuscht wurden hingegen die Wiener Sozialdemokraten Stefan Schennach und Wolfgang Beer in ihrem Verlangen, den Zeugenschutz in der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zu verankern. Ihr Appell bezog sich auf die behördliche Unterstützung zur Schaffung einer neuen Identität von Personen, die die Ergreifung von Terroristen ermöglichten. Auf EU-Ebene böten jedoch die Verträge keine Rechtsgrundlage dafür, heißt es aus dem Justizministerium. Entsprechende internationale Übereinkommen, beispielsweise im Europarat, sollten hier ausreichend internationale Hilfe bieten.

Einige der internationalen Vereinbarungen der EU im Rahmen der UNO und des Europarats zur Terrorismusbekämpfung gilt es allerdings noch umzusetzen. Dazu gehören die UNO-Resolution vom 24. September 2014 zur Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch terroristische Handlungen und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom Mai 2015. Daher sollen die Straftatbestände in diesem Sinne erweitert werden. Die Richtlinie sieht nun auch vor, dass auch der Versuch der Anwerbung und Ausbildung sowie Auslandsreisen zwecks Beteiligung an den Handlungen einer terroristischen Vereinigung und Finanzierung verschiedener in der Richtlinie definierten terroristischen Straftaten unter Strafe gestellt werden. Strafbar sind ferner alle zu terroristischen Zwecken erfolgenden Auslandsreisen einschließlich Reisen innerhalb der EU und Reisen in den Wohnsitz- bzw. Herkunftsstaat. Zudem wird klargestellt, dass jedwede Form der materiellen Unterstützung durch die Richtlinie abgedeckt wird, um die verschiedenen Formen der Unterstützung terroristischer Handlungen zu erfassen – etwa Handelsgeschäfte und die Ein- bzw. Ausfuhr von Waren, die zur Unterstützung von terroristischen Handlungen bestimmt sind.

Bessere Unterstützung von Terrorismusopfern

Des Weiteren sollen durch den Vorschlag die geltenden Bestimmungen über die Anstiftung, die Beihilfe und den Versuch der Begehung einer terroristischen Straftat sowie die Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit verbessert werden, damit die einschlägigen Bestimmungen einheitlich und wirksam angewendet und Rechtslücken vermieden werden. Außerdem enthält der Vorschlag zusätzliche Bestimmungen über spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Terrorismus. So sollen strafrechtliche Ermittlungen wegen Straftaten dieser Richtlinie zumindest dann nicht von der Anzeige des Opfers abhängen, wenn die Taten im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates begangen wurden. Zudem haben die EU-Länder vertrauliche und kostenlose spezifische Dienste zur Unterstützung und Betreuung von Terrorismusopfern vorzusehen. Dabei geht es etwa um emotionelle und psychologische Unterstützung sowie um Beratung und Information hinsichtlich aller relevanten rechtlichen, praktischen oder finanziellen Angelegenheiten.

Durch die Konsolidierung dieser einschlägigen für die Mitgliedstaaten verpflichtenden Rechtsvorschriften sollen nicht nur die bestehenden Strafverfolgungslücken geschlossen, sondern auch eine Vereinfachung bewirkt und die Zugänglichkeit verbessert werden, heißt es im Vorschlag der EU-Kommission. Ferdinand Tiefnig (V/O) vermisst darin allerdings Strafen für KäuferInnen von Kunstgegenständen, die aus Kriegsgebieten bezogen wurden. Das BMJ führt in diesem Zusammenhang die Straftatbestände der Hehlerei oder der vorsätzlichen Terrorismusfinanzierung ins Treffen, aufgrund derer Antiquitätenkäufe aus Ländern wie Syrien oder dem Irak schon jetzt strafbar sein können. Ankäufe nur wegen geographischer Aspekte unter Strafe zu stellen, sei hingegen überschießend. (Fortsetzung EU-Ausschuss) jan/rei


Format