Parlamentskorrespondenz Nr. 107 vom 10.02.2016

UnionsbürgerInnen sollen Internetdienste EU-weit nutzen können

EU-Ausschuss erwartet konsumentenfreundliche Neuregelung

Wien (PK) – EU-BürgerInnen erwarten sich, Online-Inhalte innerhalb der Union an jedem Ort nutzen zu können. Derzeit gibt es aber weder auf europäischer Seite noch auf österreichischer Ebene gesetzliche Regelungen zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten. Eines der wichtigsten Ziele der Strategie der EU-Kommission für den digitalen Binnenmarkt ist es daher, unionsweit den NutzerInnen einen breiteren Online-Zugriff auf Werke zu ermöglichen, heißt es im Verordnungsvorschlag zur "Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt", der heute ebenfalls im EU-Ausschuss des Bundesrats zur Diskussion stand. Gemeint sind audiovisuelle Mediendienste wie Fernsehen, Video-on-Demand-Angebote und Beiträge in Mediatheken sowie Dienste, deren Hauptmerkmal die Bereitstellung des Zugriffs auf Werke und andere Schutzgegenstände ist.

Generell sei der Kommissionsplan für unionsweit gültige konsumentenfreundliche Bestimmungen bei online-Diensten positiv aufzunehmen, verdeutlichten Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) und Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Mit der genannten Verordnung soll es AbonnentInnen von Online-Inhaltediensten ermöglicht werden, während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat auf diese Dienste zuzugreifen und sie zu nutzen. Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität solcher Dienste ergeben sich insbesondere daraus, dass für die Übertragungsrechte von urheberrechtlich oder anders geschützten Inhalten wie audiovisuellen Werken in der Praxis häufig nur Gebietslizenzen vergeben werden und dass sich die Anbieter von Online-Diensten dafür entscheiden können, nur bestimmte Märkte zu bedienen.

Ländersperren von Online-Diensten sollen fallen

Den Abonnenten eines Online-Inhaltedienstes soll nun gegenüber seinem Diensteanbieter das unabdingbare vertragliche Recht eingeräumt werden, auf den Dienst auch während eines temporären Verweilens in einem anderen EU-Mitgliedstaat zuzugreifen und ihn zu nutzen. Die Verordnung stellt sicher, dass der Diensteanbieter (oder der Abonnent) keine weiteren Lizenzen von den Rechteinhabern für die Nutzung im Ausland benötigt. Diskussionsbedarf gibt es dem Wirtschaftsministerium zufolge noch bei der Dauer des als "vorübergehend" zu wertenden Aufenthalts im EU-Ausland sowie zur Festlegung, welche Online-Dienste umfasst sein sollen. Klären müsse man überdies, wie die Regelungen mit Rücksicht auf den Datenschutz überwacht werden können. Die Höhe von Gebühren und Tarifen bei der Nutzung von Internetangeboten in einem anderen EU-Land könne der gegenständliche Verordnungsentwurf allerdings nicht regeln, musste FPÖ-Mandatar Christoph Längle (F/V) erfahren. Die Vereinheitlichung technischer Protokolle, die Wolfgang Beer (S/W) ansprach, soll hingegen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe behandelt werden. Einschränkungen bei der Internetnutzung seien durch die neue Verordnung jedenfalls nicht zu befürchten, versuchte der Experte des Wirtschaftsressorts Bedenken von Monika Mühlwerth (F/W) zu zerstreuen.

Die Kommission verweist in ihrem Vorschlag darauf, dass das Internet zu einem der wichtigsten Verbreitungskanäle für Inhalte geworden ist. Der Anteil der Internetnutzer in Europa, die online auf Musik, Videos und Spiele zugreifen, lag 2014 bei 49% und dürfte in Zukunft weiter steigen. Diese Art der Internetnutzung wird durch Tablets und Smartphones weiter erleichtert. 51% der Privatpersonen in der EU kommen mit mobilen Geräten ins Internet. Der auf dem Tisch liegende Verordnungsentwurf zielt darauf ab, die Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität zu beseitigen. Mit diesem gemeinsamen Konzept will man den Bedürfnissen der NutzerInnen wirksamer gerecht werden, aber auch Innovationen zu fördern, die den VerbraucherInnen, Diensteanbietern und Rechteinhabern zugutekommen. Den Rechteinhabern soll weiterhin ein hohes Maß an Schutz gewährt werden. (Schluss EU-Ausschuss) jan/rei


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