Parlamentskorrespondenz Nr. 114 vom 11.02.2016

RH-Präsident Moser ortet Verbesserungsbedarf beim Transparenzpaket

Rechnungshofausschuss behandelt Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs

Wien (PK) – Die Umsetzung des Transparenzpakets stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung seitens des Rechnungshofs. In der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses fand RH-Präsident Josef Moser kritische Worte für die Gestaltung der Einbindung des Rechnungshofs in die Medientransparenzgesetze und das Parteiengesetz und beklagte vor allem hohen Verwaltungsaufwand für die PrüferInnen, dem keinerlei Gewinn an Transparenz und Effizienz gegenüberstehe. Die Beanstandungen Mosers lösten durchaus positive Resonanz bei den Fraktionen aus, die ihre Bereitschaft signalisierten, nun parteienübergreifend auf Ebene der Klubobleute über Verbesserungen zu beraten.  

Von der Gebarungskontrolle bis zur Folgenabschätzung von Gesetzen – breites Aktionsfeld des Rechnungshofs

Wie groß der Arbeitsanfall beim Rechnungshof ist, konnten die Abgeordneten aus dem von Josef Moser präsentierten Tätigkeitsbericht (III-224 d.B.) entnehmen, der schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Demnach veröffentlichte der Rechnungshof im Jahr 2015 allein im Rahmen der Gebarungsprüfung insgesamt 96 Prüfungsergebnisse und legte dem Nationalrat in Bezug auf den Bundesbereich 17 Berichte vor. Die Tätigkeit des Rechnungshofs in den Ländern schlug sich 2015 mit 84 Berichten nieder, acht Berichte wurden den Gemeinderäten vorgelegt. Drei RH-Berichte betrafen die Kammern – die Ärztekammer in Salzburg, die Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer und die Service GmbH der Wirtschaftskammer.

Dazu kamen noch 16 Querschnittsprüfungen – sie ermöglichen einen Vergleich über die Gebietskörperschaften hinweg - , so etwa zu Konsolidierungsmaßnahmen der Länder, Schulbehörden in Oberösterreich und Tirol oder etwa Haftungsobergrenzen im Bereich der Länder und Gemeinden. Schließlich erstattete der Rechnungshof Bericht über die durchschnittlichen Einkommensverhältnisse bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes und legte überdies den Bundesrechnungsabschluss vor. Zu den vielfältigen Tätigkeiten des Rechnungshof zählten aber auch die Einbindung in die Vollziehung des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes sowie die Begutachtung von Gesetzesentwürfen.

Rechnungshof will von prüfungsfremden Aufgaben entlastet werden

Die Sonderaufgaben des Rechnungshofs im Rahmen des Transparenzpakets haben zu einem erheblichen prüfungsfremden Mehraufwand geführt, hakte Josef Moser mit seiner Kritik bei den Medientransparenzgesetzen ein. Konkret beanstandete er Verwaltungsaufgaben wie die halbjährliche Aktualisierung der Liste der Rechtsträger, insbesondere der vertretungsbefugten Organe oder etwa den Schriftverkehr zu Fragen der Prüfungszuständigkeit, und stellte fest, mit demselben Aufwand hätte der Rechnungshof etwa 24 Stichproben oder Follow-up-Überprüfungen durchführen können. Auch habe man es verabsäumt, durch eine Regelung im Verfassungsrang eine einheitliche Vorgangsweise für Bund und Länder zu schaffen. Darüber hinaus forderte Moser eine gesetzliche Meldepflicht für Rechtsträger über Änderungen (etwa Gründung oder Auflösung bzw. Veräußerung) sowie eine Klarstellung der Meldepflicht für Unternehmen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen sowie hinsichtlich der Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs betreffend Fonds von Universitäten. Überdacht sollte auch die Höhe der Bagatellgrenze von 5.000 € pro Quartal und Medium bzw. Medieninhaber werden.

Enormen Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Gewinn an Transparenz beklagte Moser auch beim Parteiengesetz. Wenn weiterhin Interesse an der Kontrolle der Rechenschaftsberichte durch den Rechnungshof besteht, dann sollte dies zumindest mit originären Einschau- und Prüfungsrechten verbunden werden, gab Moser zu bedenken und drängte überdies auf die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung dieser Aufgaben. Irritiert zeigte sich der RH-Präsident zudem über das Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten im Fall der Nichtübermittlung von Rechenschaftsberichten. Bei den Parteispenden wiederum bestehe keinerlei materielle Prüfungsmöglichkeit des Rechnungshofs hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben, auch könne die Meldepflicht durch Splitting in Einzelbeträge umgangen werden.

Moser will einheitliche Rechnungslegungsregeln auch auf Gemeindeverbände ausdehnen

Was die öffentliche Finanzkontrolle betrifft, begrüßte Moser die Veranschlagungs- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV), durch die nunmehr einheitliche Rechnungslegungsregelungen für alle Gebietskörperschaften geschaffen wurden, regte aber die Einbeziehung der Gemeindeverbände an. Handlungsbedarf besteht seiner Ansicht nach weiterhin in Bezug auf einheitliche Regelungen für die mittelfristige Haushaltsplanung, Wirkungsorientierung, einheitliche Haftungsobergrenzen und ein Spekulationsverbot.

Abgeordnete offen für Nachbesserungen

Die vom Rechnungshof aufgezeigten Probleme seien seit Langem bekannt, nun gelte es zu handeln, betonte Ausschussobfrau Gabriela Moser (G), die darin einer Meinung war mit den Abgeordneten Wolfgang Zanger (F), Bruno Rossmann (G), Claudia Gamon (N) und Martina Schenk (T). Positive Resonanz lösten die Vorschläge Josef Mosers auch bei Hermann Gahr (V) und Elmar Mayer (S) aus, die sich offen für Änderungen, etwa bei den Transparenzgesetzen, zeigten und für diesbezügliche Gespräche auf der Ebene der Klubobleute eintraten.

Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition allerdings mit ihren Vorschlägen. Entschließungsanträge von FPÖ, Grünen und Team Stronach wurden abgelehnt bzw. vertagt.

FPÖ will Prüfkompetenzen des Rechnungshofs ausweiten

So präsentierte FPÖ-Mandatar Wolfgang Zanger in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion Anregungen zu einer Ausweitung der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes auf gemeinnützige Wohnbauträger, EmpfängerInnen direkter EU-Förderungen und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Zanger ortet zudem Kontrolllücken bei Unternehmen, die zu mindestens 25% in staatlichem Eigentum stehen oder staatliche Unterstützung durch Zuschüsse oder Haftungen erhalten (1286/A(E)). Auch Bruno Rossmann (G) sprach sich dafür aus, durch die Prüfmöglichkeit des Rechnungshofs das Effizienzpotential der Gemeinden zu heben. Dies würde zur Weiterentwicklung einzelner Gemeinden beitragen und die Vergleichbarkeit von Gemeinden unterschiedlicher Bundesländer stärken.

Rechnungshofpräsident Josef Moser wies diesbezüglich auf Prüfintervalle bei Gemeinden von bis zu 30 Jahren hin und stellte fest, es schade den Gemeinden, wenn diese nicht geprüft würden. Auch die Wiedereinführung der Prüfkompetenzen für Unternehmen, deren staatliche Beteiligung mindestens 25 % beträgt, sei zweckmäßig.

Demgegenüber konnte Andreas Hanger (V) keine Prüflücke in Niederösterreichs Gemeinden feststellen und verwies dabei auf eine weitere Bindung von Ressourcen. Auch Erwin Preiner und Elmar Mayer (beide S) sahen keine Notwendigkeit zur weiteren Prüfung, da die Gemeinden bereits auf drei Ebenen geprüft würden. Die Landesrechnungshöfe seien für die Prüfung qualifiziert und führen objektive Prüfungen durch, weshalb ausreichend Transparenz gegeben sei. Schließlich wurde der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.

Grüne für Entlastung des Rechnungshofs

Der Rechnungshof soll von unnötigen administrativen Tätigkeiten entlastet werden, schlägt Sigrid Maurer von den Grünen vor. Durch Änderungen im Medientransparenzgesetz soll der RH von der Verpflichtung befreit werden, alle Namen, Adressen und vertretungsbefugten Organe zu aktualisieren, zumal die KommAustria bei Transparenzverstößen ohnehin die Zustellungsbevollmächtigten neu ermittelt. Dadurch soll es zu einer Reduktion des Arbeitsaufwands von 680 Arbeitstagen pro Jahr kommen (903/A).

Die Forderung sei nachvollziehbar, so Johann Hell (S). Da dies zu einer Verlagerung der Arbeit zu der KommAustria führe, sei dies mit dem dafür zuständigen Minister, Josef Ostermayer, zu diskutieren, begründete Hell den von ihm gestellten Vertagungsantrag, der mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen wurde. Dem konnte Johann Singer (V) nur zustimmen und tat dabei sein Bestreben zu einer gemeinschaftlichen Lösung kund. Auch Wolfgang Zanger (F) zeigte sich über die Gesprächsbereitschaft der anderen Parteien erfreut.

Team Stronach: Strafe für falsche Information des Rechnungshofs

Martina Schenk vom Team Stronach beantragte, für falsche Zeugenaussagen sowie für die Unterdrückung und Fälschung von Beweismitteln vor dem Rechnungshof analog zu den Bestimmungen für Gerichtsverfahren und Untersuchungsausschüsse Strafen vorzusehen (285/A(E)). Dadurch soll eine Gesetzeslücke geschlossen und mehr Transparenz geschaffen werden, so die Abgeordnete. Diesbezüglich erinnerte Gabriela Moser (G) an Erfahrungen mit Spekulationen im Land Salzburg und begründete damit die Zustimmung der Grünen. Claudia Gamon (N) äußerte Verständnis für das Anliegen, konnte dem Begehren des Team Stronach jedoch inhaltlich nicht zustimmen. Gamon machte daher den Vorschlag, einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Rechnungshofgesetzes einzubringen.

Der Rechnungshof sei ein Organ der Gesetzgebung, für Zeugenaussagen seien Gerichte zuständig, gaben Ruth Becher (S) und Manfred Hofinger (V) zu bedenken und fürchteten eine Durchbrechung der Gewaltentrennung. Dem widersprach Gabriela Moser, die dem Parlament Kontrollaufgaben zusprach. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS abgelehnt. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) hof/gro