Parlamentskorrespondenz Nr. 119 vom 11.02.2016

Managergehälter in der öffentlichen Wirtschaft stiegen zuletzt stark

RH-Ausschuss: Immer mehr Manager verdienen mehr als der Bundeskanzler, Frauen hinken weiter nach

Wien (PK) – Für Aufregung bei den Abgeordneten sorgte der Rechnungshofbericht über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Pensionsleistungen in der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2013 und 2014 (III-223 d.B.). Dieser Bericht weist aus, dass die durchschnittlichen Einkommen von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern in Unternehmen mit Bundesbeteiligung von 180.300 € auf 207.600 € stiegen. 2014 zahlten 31 Unternehmen und Einrichtungen 74 Personen ein Vollzeiteinkommen über jenem des Regierungschefs (295.393 €), 2011 waren es noch 65 Personen in 26 Unternehmen gewesen. Der durchschnittliche Einkommenszuwachs der Manager überstieg zwischen 2011 bis 2014 mit 15,3% jenen der Beschäftigten (7,5%) deutlich, besonders krass bei den ÖBB, wo die Differenz 43,6% zu 10,9% lautete. Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer verdienten 2014 zwischen 2,4 Mal und 7,6 Mal so viel wie ihre MitarbeiterInnen (im Durchschnitt das 4-Fache). 2012 hatte der Durchschnittswert noch beim 3,7-Fachen gelegen.

Diese Daten präsentierte Rechnungshofpräsident Josef Moser den Mitgliedern des Rechnungshofausschusses. Staatssekretärin Sonja Steßl räumte gegenüber der Kritik der Abgeordneten ein, dass die Situation nicht in Ordnung sei und Handlungsbedarf bestehe, insbesondere auch bei der Überwindung des Gender Gap. Denn der Anstieg des Frauenanteils in den Vorständen auf 19,6% (2013) und 20,3% (2014) (2011 und 2012: 16,4% und 17,7%) und in den Aufsichtsräten auf 25,4% bzw. 25,9% kritisierten Abgeordnete und Staatssekretärin unisono als ungenügend. Besonders negativ fiel auf, dass die Aufsichtsräte im Gesundheits- und Sozialwesen keine einzige Frau aufwiesen. Kritik rief auch die Nachricht hervor, dass die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer 2014 im Durchschnitt über alle Branchen 160.645 €, also nur 73,1% der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen (219.742 €) betrugen. 2012 hatten Frauen noch 81,3% der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen erhalten. Weibliche Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Durchschnitt über alle Branchen im Jahr 2014 4.553 € und somit 82,9% der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen (5.490 €). 2012 war diese noch bei 79,7% der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen gelegen.

Managementkosten in öffentlichen Betrieben zu hoch     

In der Debatte zeigte sich Bruno Rossmann (G) geschockt über den Bericht und kritisierte die exorbitante Entwicklung der Managergehälter, die von 2009 bis 2014 eine von der Wirtschaft völlig abgekoppelte Entwicklung nahmen und die Lücke zwischen den Einkommen der Manager und der Angestellten immer weiter vergrößerte. Es steht schlecht um die Geschlechtergerechtigkeit, insbesondere in der E-Wirtschaft, stellte Rossmann fest und kritisierte insbesondere das Missverhältnis zwischen Managergehältern und Unternehmensgrößen, das sich in steigenden Vorstandskosten pro Angestelltem niederschlage. Rossmanns Appelle an Staatssekretärin Steßl lauteten, die Relation zwischen Unternehmensgrößen und der Höhe der Managergehälter zu verbessern und mehr Transparenz in der Gehaltsentwicklung zu schaffen, indem die Grundsätze des Corporate Governance-Codex der OECD auch in Österreich angewendet werden. Diesem Appell schloss sich Rossmanns Fraktionskollegin Gabriela Moser an.

Johann Singer (V) hingegen riet dazu, mit den Daten des Berichts vorsichtig umzugehen und genau zu fragen, wie und warum es zu den Erhöhungen der Managergehälter kam. Der Bezug des Bundeskanzlers ist für ihn nicht das Maß aller Dinge, sagte Singer und machte darauf aufmerksam, dass sich Österreich mit seinen Managergehältern im internationalen Vergleich eher an der unteren Grenze bewege.

Vorschläge zur Begrenzung von Luxuspensionen  

Mit der privaten Nutzung von Dienstwagen durch Manager befasste sich Erwin Preiner (S), der auch Rückschläge bei der Überwindung des Gender Gap beklagte. Claudia Gamon (N) wiederum kritisierte fehlende Genderdaten von Seiten der ÖBB und regte an, branchenspezifische Vergleiche auch hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit zwischen der öffentlichen und der privaten Wirtschaft in den Bericht aufzunehmen. Schwerpunktmäßig befasste sich Gamon mit dem Thema Gerechtigkeit im Pensionssystem und legte im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht einen Antrag ihrer Fraktion zur Verschärfung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes vor. Die NEOS fordern die Regierung auf, dieses Gesetz zu novellieren und dabei Grenzen festzusetzen, ab denen Sicherungsbeiträge zu entrichten sind. Auch Obergrenzen für künftige und bestehende Beträge sollen festgelegt und dabei Ansprüche aus der gesetzlichen Pensionsversicherung berücksichtigt werden. Sonderpensionen sollen die ASVG-Höchstpension nicht übersteigen, meinen die NEOS. Bei bestehenden Verträgen soll die Obergrenze bis 2030 auf das Niveau der ASVG-Höchstpension abgesenkt werden. Pensionssicherungsbeiträge sollen ab einem Leistungsbezug gelten, der über der ASVG-Höchstpension liegt. Bei der Begrenzung von Sonderpensionen bestehe dringender Handlungsbedarf, schloss Gamon.

Martina Schenk (T) konfrontierte Staatssekretärin Sonja Steßl mit der Feststellung, dass Gehälter von ManagerInnen in öffentlichen Unternehmen nach wie vor wesentlich geringer seien als jene ihrer männlichen Kollegen. Dazu kommen mangelhaft übermittelte Genderdaten aus den Unternehmen und die Tatsache, dass derartige Gehaltssteigerungen für Manager vor dem Hintergrund der finanziellen Situation Österreichs und seiner Arbeitslosigkeit nicht gerechtfertigt seien.

Christian Lausch (F) sprach von einer unverständlichen Entwicklung, die der Rechnungshofbericht aufzeige. "Das ist niederschmetternd", sagte Lausch und hob insbesondere die Zunahme der Gehälter von ÖBB-Managern um 43,6% in wenigen Jahren als erklärungsbedürftig hervor, zumal die Einkommen der Beschäftigten im selben Zeitraum um 10,9% stiegen.

Gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Wolfgang Zanger legte Christian Lausch (F) im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht einen Antrag auf vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen Österreichs vor. Die Aufforderung an die Bundesregierung lautete, alle Luxuspensionen einschließlich Luxuspensionskassenregelungen im öffentlichen Bereich abzuschaffen. Die Regelung soll sich am Niveau der ASVG-Pension orientieren und auch für Länder und Gemeinden sowie ausgelagerte Gesellschaften ohne Ausnahme gelten.

Sonja Steßl sieht Handlungsbedarf bei der Überwindung des Gender Gap  

Staatssekretärin Sonja Steßl leitete ihre Ausführungen mit der Feststellung ein, dass auch aus ihrer Sicht nicht alles, was der Rechnungshof aufzeige, in Ordnung sei und merkte an: "Ich nehme die Kritik der Abgeordneten sehr ernst". An sie gerichtete Fragen beantwortete Steßl mit dem Hinweis darauf, dass der Corporate Governance-Kodex bei Vertragsverhandlungen ebenso gelte wie die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Managergehälter, die über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegen, erklärte Steßl damit, dass es sich um Unternehmen handle, die im Wettbewerb stehen. Die Relation dieser Gehälter im Vergleich zu börsennotierten Unternehmen sei im internationalen Vergleich gut. Die schlechte Nachricht sei, dass der Gender Gap, der in der Privatwirtschaft mittlerweile sinke, im öffentlichen Bereich steige. Es gebe viele Frauen in Vorständen, aber nicht bei den Top-Einkommen. Sie nehme die Aufgabe ernst, Frauen dorthin zu bringen, sagte Steßl und berichtete von ihren Bemühungen, bei Aufsichtsratsnominierungen in der ÖBIP auf Gendergerechtigkeit zu achten. Zuletzt waren 57% der Nominierungen weiblich, berichtete Steßl. Darüber hinaus erinnerte sie an Fortschritte, die die Bundesregierung bei der Begrenzung von hohen Pensionen durch die Einführung eines Solidarbeitrags und durch Maßnahmen der Steuerreform erreicht habe.

Rechnungshofpräsident Josef Moser informierte Abgeordnete, die die Aufnahme zusätzlicher Daten in den Einkommensbericht vorschlugen, dass dies eine Änderung des Art. 121 des Bundes-Verfassungsgesetzes voraussetzen würde. Mehr Daten und ein höheres Maß an Transparenz sei notwendig, gab Moser den ParlamentarierInnen recht. Sein Vorschlag lautete, Kann-Bestimmungen des Corporate Governents-Kodex durch Mussbestimmungen zu ersetzen. Hinsichtlich von Einkommensobergrenzen plädierte Moser dafür, jede Überschreitung von Obergrenzen an Begründungen zu binden. Beim Thema Luxuspensionen mahnte der Rechnungshofpräsident die Harmonisierung der Pensionssysteme von Nationalbank, Sozialversicherungen, ÖBB, Bundesländern und ORF mit den Pensionsreformen ein, die im ASVG und bei den Bundesbeamten bereits umgesetzt werden.

In einer weiteren Verhandlungsrunde kritisierte Dorothea Schittenhelm (V) ebenfalls heftig die nach wie vor offene Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern und die "Geheimniskrämerei" mancher Unternehmen bei den Genderdaten. Ihre Aufforderung an Sonja Steßl lautete, mehr Frauen im öffentlichen Bereich in Managementpositionen zu bringen. Gabriela Moser (G) hielt es für unverständlich, dass auch die Managergehälter beim BIFIE, einem Unternehmen, das nicht im internationalen Wettbewerb stehe, enorm zugenommen haben. Mehr Transparenz und die Bereitschaft, die richtigen Schlüsse aus offengelegten Daten zu ziehen, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen und Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen, mahnte Elmar Mayer (S) ein. Staatssekretärin Sonja Steßl informierte über Fortschritte beim Schließen des Gender Gap im Bundeskanzleramt.

Der Rechnungshofbericht über die Einkommen in der öffentlichen Wirtschaft wurde einstimmig zur Kenntnis genommen, die Anträge der FPÖ und der NEOS zum Thema Luxuspensionen erhielten keine Mehrheit und wurden abgelehnt. Den Rechnungshofbericht III-229 d.B. nahm der Ausschuss zur Fristwahrung in Verhandlung und vertagte die Debatte darüber einstimmig. (Schluss) fru