Parlamentskorrespondenz Nr. 129 vom 17.02.2016

"Asyl auf Zeit": ExpertInnen befürchten erschwerte Integration

Innenausschuss will Beratungen nach heutigem Hearing im April fortsetzen

Wien (PK) – Die Diskussion wurde vergangenen Herbst von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner angestoßen. Geht es nach ihr, soll künftig systematisch geprüft werden, ob anerkannte Flüchtlinge in Österreich tatsächlich noch Schutz brauchen oder sich die Lage vor Ort so weit entspannt hat, dass sie in ihr Heimatland zurückkehren können. Seither wird über diese Frage unter dem Stichwort "Asyl auf Zeit" debattiert, wobei ein von der Regierung dem Parlament im Jänner vorgelegter Gesetzentwurf neben einem vorläufig nur befristeten Aufenthaltsrecht für anerkannte Flüchtlinge auch Restriktionen beim Familiennachzug vorsieht. Damit will man nicht zuletzt die Attraktivität Österreichs als Zielland für Flüchtlinge verringern, wie aus den Erläuterungen hervorgeht. Vorgesehen ist außerdem die Ausstellung von Identitätskarten für Asylberechtigte.

Heute hat der Innenausschuss des Nationalrats ein Hearing zum Regierungsentwurf (996 d.B.) abgehalten, wobei das Vorhaben nicht nur bei Grünen und NEOS, sondern auch bei den von ihnen nominierten ExpertInnen Nadja Lorenz und Georg Bürstmayr auf Kritik stieß. Die beiden RechtsanwältInnen fürchten, dass Flüchtlinge Schwierigkeiten haben werden, einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung zu finden, wenn sie nur einen befristeten Asylstatus erhalten. Zudem verwiesen sie auf den enormen bürokratischen Aufwand durch die Gesetzesnovelle. Anders als Lorenz sieht Bürstmayr auch offene verfassungsrechtliche Fragen. Vom Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts Gerhard Hesse gab es allerdings in diesem Punkt Entwarnung, seiner Meinung nach ist die Gesetzesnovelle sowohl verfassungs- als auch unionskonform.

Als Vertreter des Innenministeriums zeigte sich der zuständige Sektionschef Mathias Vogl überzeugt, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit der vorgesehenen Personalaufstockung bewältigen wird. Seiner Ansicht nach sind die neuen Bestimmungen eine adäquate Reaktion auf die aktuelle Situation.

Vogl und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner nannten den Abgeordneten auch aktuelle Zahlen. Demnach befinden sich derzeit mehr als 85.000 Flüchtlinge in der Grundversorgung, täglich werden aktuell rund 200 bis 250 Asylanträge gestellt. Seit Anfang Jänner waren es in etwa 11.000. Rund 780.000 Flüchtlinge sind seit Anfang September 2015 in Österreich eingereist bzw. durch Österreich durchgereist. Die Zahl der im vergangenen Jahr eingeleiteten Asyl-Aberkennungsverfahren bezifferte Vogl mit 363, in 140 Fällen wurde Asyl tatsächlich aberkannt.

Seitens der FPÖ äußerte Abgeordneter Gernot Darmann Zweifel daran, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Attraktivität Österreichs als Zielland für Flüchtlinge geringer wird. Er hält weitaus strengere Bestimmungen für notwendig. Christoph Hagen vom Team Stronach meinte, man würde das Gesetz nicht brauchen, würden die geltenden Bestimmungen vollzogen. Die Beratungen wurden schließlich vertagt und sollen bei der nächsten Ausschusssitzung am 14. April fortgesetzt werden.

Bürstmayr: Gesetzesnovelle erschwert Integration von Flüchtlingen

Eingeleitet wurde das Hearing durch den Fremdenrechtsexperten Georg Bürstmayr. Er hält die Schaffung von "Asyl auf Zeit" verfassungsrechtlich zwar für unbedenklich, seiner Meinung nach machen die neuen Bestimmungen verwaltungsrechtlich aber wenig Sinn. Sollte es wider Erwarten zu einer Vielzahl von Aberkennungsverfahren kommen, wären diese seiner Meinung nach administrativ kaum bewältigbar. Schließlich müssten alle Fälle einzeln geprüft werden. Während Asylbescheide mit ein paar Seiten meist recht knapp gehalten seien, würden Aberkennungsbescheide nicht selten 50 bis 100 Seiten umfassen.

Schwerer wiegen für Bürstmayr allerdings die drohenden Erschwernisse für Flüchtlinge bei der Integration. Auch wenn die vorgesehene Befristung des Asylstatus auf drei Jahre nur eine scheinbare sei und sich an der geltenden Rechtslage wenig ändere, schaffe man damit ein "Asyl zweiter Klasse", welches es Flüchtlingen erschweren werde, einen Arbeitsplatz zu finden. Er ist sich außerdem sicher, dass spätestens am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes eine Debatte über die Kürzung von Sozialleistungen für die Betroffenen ausbrechen wird, da sie nur eine befristete Aufenthaltsberechtigung haben.

Was die Restriktionen beim Familiennachzug betrifft, sieht Bürstmayr nicht alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt, insbesondere was die Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention betrifft. Auch wenn diese nicht im Verfassungsrang stehe, könnte der Verfassungsgerichtshof seiner Meinung nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Sinne der Kinderrechtskonvention auslegen. Seiner Einschätzung nach könnte die Einschränkung beim Familiennachzug außerdem dazu führen, dass sich künftig von Vornherein gleich die ganze Familie auf Flucht begibt, eine Tendenz dazu sei bereits feststellbar. Damit fördere man aber Schlepperei.

Lorenz: Flüchtlinge brauchen Hilfe

Ähnliche Bedenken wie von Bürstmayr kamen von der Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin Nadja Lorenz, auch wenn sie die Regierungsvorlage nicht für EU- bzw. verfassungswidrig hält. Werde das Gesetz beschlossen, nehme man in Kauf, dass in Österreich massiv Desintegration stattfinde. Lorenz rechnet wegen der vorläufig auf drei Jahre befristeten Aufenthaltsberechtigung nicht nur mit Schwierigkeiten für Flüchtlinge am Arbeitsmarkt, sondern auch bei der Wohnungssuche und bei der Unterstützung durch das AMS. Rechtlich wäre das Gesetz ihrer Meinung nach gar nicht notwendig, Asyl könnte jetzt schon aberkannt werden, wenn sich Umstände im Heimatland deutlich geändert haben. Es kommt ihr zufolge aber nicht von ungefähr, dass es extrem wenige Aberkennungsverfahren gibt, die noch dazu meist ohne Aberkennung von Asyl enden.

Lorenz hinterfragte auch das Ziel der Novelle, Österreich als Asylland weniger attraktiv zu machen. Auch wenn die Situation schwierig sei, bräuchten die Flüchtlinge Unterstützung. Österreich solle sich nicht dem derzeit in der EU zu beobachtenden "Strudel nach unten" anschließen. Lorenz plädierte vielmehr dafür, verstärkt Energie darauf zu verwenden, zu europäischen Lösungen zu kommen.

Hesse: Novelle ist unions- und verfassungsrechtlich unbedenklich

Auf die verfassungsrechtliche Beurteilung der Regierungsvorlage beschränkte sich Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdiensts des Bundeskanzleramts. Er hält sowohl die vorgesehene Befristung der Aufenthaltsberechtigung als auch die Restriktionen bei der Familienzusammenführung für unions- und verfassungsrechtlich unbedenklich. Hesse zufolge gibt es nach wie vor hohe Hürden für die Aberkennung von Asyl. Es müsse sich die Lage im Flüchtlingsherkunftsland nicht nur wesentlich und dauerhaft geändert haben, es sei auch jeder Einzelfall zu prüfen. Bei der Familienzusammenführung halte man sich genau an das Unionsrecht. Die Behörden könnten im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention von den gesetzlich geforderten Kriterien abweichen. Artikel 8 der EMRK sehe allerdings kein Recht auf Familienzusammenführung vor, hob Hesse hervor.

Auch dass die neuen Bestimmungen für alle AsylwerberInnen gelten, die ihren Antrag nach dem 15. November 2015 gestellt haben und erst nach Inkrafttreten des Gesetzes Asyl erhalten, ist für Hesse in Ordnung. Es handelt sich ihm zufolge um keine Rückwirkung. Im Verwaltungsrecht sei grundsätzlich immer die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Rechtslage maßgeblich. Inwieweit der Gesetzgeber davon abweichende Regelungen treffe, stehe ihm frei.

Vogl: Neue Bestimmungen sind "adäquat"

Seitens des Innenministeriums wertete Mathias Vogl die vorliegende Gesetzesnovelle angesichts der aktuellen Krisenlage als "adäquat". Seiner Ansicht nach ist es notwendig, auf den zunehmenden Flüchtlingsstrom zu reagieren. Es gebe nach der Genfer Flüchtlingskonvention kein Recht, in einem bestimmten Staat einen Asylantrag zu stellen, bekräftigte er. Vogl ist auch überzeugt, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den zusätzlichen administrativen Aufwand durch die vorgesehene massive Personalaufstockung bewältigen kann.

Inwieweit die Zahl der AsylwerberInnen durch die vorliegende Novelle zurückgehen wird, wagte Vogl nicht zu prognostizieren. Er erwartet sich aber einen deutlichen Rückgang der Anträge. Ihm zufolge ziehen derzeit auch andere EU-Länder wie Ungarn, Deutschland, Frankreich, Dänemark oder Schweden die Schrauben enger an. Vorteile gegenüber der jetzigen Rechtslage bringt die Novelle seiner Meinung nach auch wegen der verbesserten Staatendokumentation mit jährlichen Analysen und aufgrund der neuen Karte für Asylberechtigte. Diese sei nicht nur eine Identitätskarte, sondern diene auch dem Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.

Gegenüber Abgeordnetem Darmann räumte Vogl ein, dass das Gesetz keine Sanktionen vorsehe, wenn ein Asylberechtigter seiner Verpflichtung zur Meldung beim österreichischen Integrationsfonds nicht nachkomme. Die Integrationsbemühungen würden aber im Rahmen eines etwaigen Aberkennungsverfahren berücksichtigt. Klargestellt wurde von Vogl auch, dass nicht intendiert sei, in laufende Familienzusammenführungen einzugreifen. Die derzeitige Verfahrensdauer von Asylverfahren gab er er mit rund sechs Monaten an.

Kritische Stimmen der Opposition

Die Debatte wurde von VertreterInnen der Opposition dominiert, wobei die FPÖ und das Team Stronach auf der einen Seite sowie die Grünen und die NEOS auf der anderen Seite konträre Positionen verfolgten. So qualifizierte FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann die Gesetzesnovelle als zu wenig weitgehend. Er glaubt nicht, dass die derzeitige Attraktivität Österreichs für Flüchtlinge mit den neuen Bestimmungen beeinträchtigt wird. Darmann plädierte unter anderem dafür, das Recht auf Familiennachzug zur Gänze abzuschaffen und Abschiebungen zu intensivieren. Statt die Integration anerkannter Flüchtlinge in Österreich zu verfestigen, hält er es überdies für vorrangig, sie auf die Rückkehr in ihre Heimat vorzubereiten. Bekräftigt wurde von Darmann, dass es kein Menschenrecht auf eine Asyl-Wunschdestination gebe.

Seitens der Grünen sieht Abgeordnete Alev Korun die Regierungsparteien "auf einem totalen Holzweg". Ihrer Meinung nach ist es eine Illusion zu glauben, dass weniger Flüchtlinge kommen werden, wenn man "besonders grausam" mit ihnen umgehe. Die Flüchtlinge würden sich dadurch nicht in Luft auflösen und auch nicht davon abhalten lassen, sich in Boote zu setzen. Sollten Österreich und andere europäische Länder ihre Grenzen dicht machen, rechnet Korun mit einer humanitären Katastrophe in Griechenland.

Korun machte überdies geltend, dass Deutschland vor kurzem die Asylbefristung abgeschafft habe, da 95 % der begonnenen Aberkennungsverfahren nicht in eine Aberkennung des Asylstatus gemündet hätten. Sie fürchtet auch in Österreich nur unnötige Bürokratie durch "Asyl auf Zeit". Gleichzeitig würde die Integration von Flüchtlingen massiv erschwert. Aufgrund der dreijährigen Wartezeit wird es ihr zufolge außerdem für jugendliche Flüchtlinge, die nur subsidiären Schutz erhalten haben, extrem schwierig werden, ihre Eltern nachzuholen.

Für NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak hat "Asyl auf Zeit" angesichts der geltenden Rechtslage lediglich Symbolcharakter. Er fürchtet allerdings negative Auswirkungen auf die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Was den Familiennachzug betrifft, schloss sich Scherak den Bedenken Bürstmayrs an. Man rede ständig über die Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten und schränke nun ausgerechnet die einzige legale Einreisemöglichkeit für Flüchtlinge ein, kritisierte er. Wie Abgeordnete Korun äußerte er außerdem Bedenken gegen die dreimonatige Frist für die erleichterte Familienzusammenführung.

Nach Meinung von Christoph Hagen (T) wäre das vorliegende Gesetz überflüssig, wenn die Behörden die geltenden Bestimmungen zur Aberkennung von Asyl vollziehen würden. Er hob überdies hervor, dass AsylwerberInnen grundsätzlich im ersten sicheren Land um Asyl ansuchen müssten. Einmal mehr bekräftigte Hagen die Forderung seiner Fraktion nach einer 48-stündigen Schnellprüfung von Asylanträgen.

Verteidigt wurde der Gesetzentwurf von ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon. Da es keine verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken gebe, gehe es letztlich um eine politische Bewertung der Sachlage, hielt er fest. Zu den mit der Regierungsvorlage mitverhandelten Oppositionsanträgen merkte sein Fraktionskollege Michael Hammer an, Österreich setze zahlreiche Maßnahmen zur Grenzsicherung und zur Abschiebung von abgelehnten AsylwerberInnen.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gab zu bedenken, dass in Österreich im vergangenen Jahr über 90.000 Asylanträge gestellt wurden, so viel wie in 18 EU-Mitgliedsländern zusammen. Heuer wurden ihr zufolge bisher 11.000 Asylanträge verzeichnet. Seit September 2015 sind rund 780.000 Flüchtlinge in Österreich ein- bzw. durchgereist. Da eine europäische Lösung noch einige Zeit brauchen werde, hält Mikl-Leitner als Reaktion auf die Entwicklung nationale Maßnahmen für erforderlich. Man müsse das Asylrecht wieder auf seinen Kern zurückführen. Die Innenministerin plädierte dabei "für einen Weg der Vernunft" und bekräftigte, dass sie nie einen Hehl daraus gemacht habe, dass sie sowohl gegen eine "grenzenlose Willkommenskultur" als auch gegen eine "Politik der Hetze" sei.

Jährliche Analysen zur Lage in den Herkunftsländern der Flüchtlinge

Konkret soll das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit der von der Regierung vorgelegten Gesetzesnovelle angewiesen werden, jährlich Analysen zu erstellen, inwieweit sich die Gefährdungslage in den wesentlichsten Herkunftsländern der Flüchtlinge geändert hat. Bei einer positiven Einschätzung der Situation vor Ort ist ein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus einzuleiten. Anerkannte Flüchtlinge werden außerdem künftig in einem ersten Schritt nur noch eine befristete Aufenthaltsberechtigung für drei Jahre erhalten, die sich jedoch automatisch verlängert, wenn kein Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet bzw. ein solches eingestellt wurde. Mit Rechtskraft der Aberkennung von Asyl erlischt die Aufenthaltsberechtigung.

Was den Familiennachzug betrifft, werden nahe Angehörige von Flüchtlingen – Ehegatten und minderjährige Kinder – dem Gesetzentwurf zufolge künftig nur noch drei Monate Zeit haben, um bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eine Einreise zu beantragen. Erfolgt die Antragstellung später, hat der Familienangehörige Unterkunft, Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz nachzuweisen. Subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge, die zwar keinen Asylstatus erhalten haben, wegen drohender Gefahr jedoch nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, müssen generell zumindest drei Jahre auf den Nachzug ihrer Familie warten und ausreichend Geldmittel vorweisen. Das Innenministerium erwartet sich dadurch eine geringere Attraktivität Österreichs als Zielland für Flüchtlinge, wie aus den Erläuterungen hervorgeht. Allerdings können im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auch Ausnahmen gewährt werden. Für Eltern unbegleiteter minderjähriger Asylberechtigter gelten die neuen Hürden von Vornherein nicht.

Anerkannten Flüchtlingen will die Regierung künftig eine Identitätskarte ausstellen, die auch als Nachweis für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts in Österreich dient. Bei Aberkennung von Asyl ist diese Karte zurückzustellen.

Verpflichtender Integrations-Check

Um die Integration zu fördern, werden Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit der Gesetzesnovelle ausdrücklich dazu angehalten, sich zum Zweck der Integrationsförderung beim für das jeweilige Bundesland zuständigen Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zu melden. Wer Deutschkurse und andere Integrationskurse, etwa zur Vermittlung von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung in Österreich, absolviert, hat eine höhere Chance, aufgrund von erfolgreicher Integration nicht in sein Heimatland zurückgeschickt zu werden, sollten die Fluchtgründe wegfallen. Die Kurse dürfen nach Maßgabe vorhandener Ressourcen künftig auch AsylwerberInnen angeboten werden, wenn diese eine gute Chance auf internationalen Schutz haben.

Schließlich reagiert die Regierung mit einer Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes auf ein vom Verfassungsgerichtshof eingeleitetes Gesetzesprüfungsverfahren. Demnach soll die verkürzte zweiwöchige Beschwerdefrist in allen Verfahren betreffend Zuerkennung und Aberkennung von Asyl künftig nur noch für solche Entscheidungen gelten, die mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme einhergehen.

Gelten sollen die neuen Bestimmungen grundsätzlich für alle Flüchtlinge, die nach dem 15. November 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, außer sie haben inzwischen bereits Asyl erhalten. Die Kosten des Pakets werden auf rund 600.000 € jährlich geschätzt, im Gegenzug geht das Innenministerium von Kostendämpfungseffekten bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung aus.

FPÖ fordert Abwicklung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurden eine Reihe von Oppositionsanträgen. So fordert die FPÖ die konsequente Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen (1429/A(E)), die Abwicklung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten und die ausnahmslose Unterbringung von AsylwerberInnen in Bundeseinrichtungen (1528/A(E)). Gleichzeitig wünscht sich die FPÖ, dass das Weiterbestehen der Asylgründe halbjährlich geprüft wird.

Hauptstoßrichtung eines Antrags der Grünen ist eine nachhaltige und solidarische Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union (333/A(E)). Dazu gehören nach Meinung von Abgeordneter Alev Korun auch eine gemeinsame Krisenprävention, legale Einreisemöglichkeiten für AsylwerberInnen und einheitlich hohe Standards für Asylverfahren. Die NEOS wiederum mahnen genauere Asylstatistiken (789/A(E)) sowie eine generelle Vereinfachung des ihrer Ansicht nach viel zu komplizierten Fremdenrechts (1020/A(E)) ein.

Kriminalitätsstatistik: Team Stronach für Angabe des Migrationshintergrunds

Abseits des Themas Asyl geht es dem Team Stronach darum, in der Kriminalitätsstatistik künftig den Migrationshintergrund bei Täterinnen und Tätern mit österreichischer Staatsbürgerschaft auszuweisen, und zwar sowohl in der 1., 2. und 3. Generation (1522/A(E)). Nach Meinung von Abgeordnetem Christoph Hagen wäre es zur Sicherstellung einer gelungenen Integration wichtig zu wissen, wie viele Personen mit Migrationshintergrund eine Straftat begehen. Damit könnte man Integrationsmaßnahmen zielgerichteter gestalten. Alle sechs Entschließungsanträge wurden gemeinsam mit dem Regierungsentwurf vertagt.

Migrations- und Sicherheitsfragen im Fokus der EU

Neben den beabsichtigten nationalstaatlichen Nachschärfungen im Asylrecht stand im Innenausschuss zudem auch das Arbeitsprogramm über geplante EU-Maßnahmen für 2016 im Kompetenzbereich des Innenministeriums auf der Tagesordnung. Laut Bericht will die EU-Kommission in diesem Jahr ernst machen, wenn es um die Sicherung der EU-Außengrenzen geht. Eine neue europäische Agentur für Grenz- und Küstenschutz soll die bisherige Grenzschutzagentur Frontex ablösen, Änderungen des Schengener Grenzkodex, die auf systematische Kontrollen von EU-Bürgerinnen und Bürgern an den Land-, See- und Luftaußengrenzen abzielen, sollen die Sicherheit im Schengen-Raum erhöhen, so die Absicht. Im Fokus der diesjährigen EU-Vorhaben steht damit die Umsetzung der europäischen Sicherheitsagenda. Richtlinienvorschläge zur Terrorismusbekämpfung und einer Verschärfung für Feuerwaffen sind derzeit dazu in Diskussion, wie es im Bericht (III-232 d.B.) heißt.

Priorität hat das sogenannte "Intelligente Grenzmanagement" auch im 18-Monatsprogramm des nunmehrigen Ratspräsidentschaftstrios Niederlande, Slowakei und Malta. "Intelligente" Grenzen bedeutet dabei die Einführung eines EES (Entry-Exit System) sowie eines RTP (Registered Traveller Programme). Hierzu wird es voraussichtlich im März neue, von der Kommission überarbeitete Legislativvorschläge geben. Vorantreiben will der gemeinsame niederländische, slowakische und maltesische Ratsvorsitz auch die Evaluierung und gegebenenfalls Änderung der Dublin-Verordnung, überprüfen will das Trio zudem die "Blue Card"-Richtlinie. Zu den Projekten, die der Rat außerdem ins Auge fassen will, gehören unter anderem Visaerleichterungs- und Liberalisierungsabkommen mit einer Reihe von Staaten Ost- und Südosteuropas und der Schwarzmeerregion, die Frage der Erweiterung des Schengen-Raums um Bulgarien, Rumänien und Kroatien und die Richtlinie über Fluggastdatensätze.

Zu einer großen Debatte über die Vorhaben der EU in Sachen Migrations- und Sicherheitspolitik kam es im Ausschuss jedoch nicht. Hannes Fazekas von der SPÖ meinte, dass die aktuell schwierige Situation in Europa durch das Arbeitsprogramm zum Ausdruck gebracht werde. Wichtig erachtete er die forcierte Zusammenarbeit zwischen nationalen Sicherheitsbehörden. In Sachen Grenzmanagement lässt sich der Rat seiner Meinung nach aber zu viel Zeit. Philipp Schrangl (F) konnte nicht nachvollziehen, warum sich Österreich nicht wie andere EU-Mitgliedsstaaten gegen die Erweiterung des Schengen-Raumes ausspricht. Für Christoph Hagen (T) enthält das EU-Arbeitsprogramm "lauter Absichtserklärungen". Alev Korun von den Grünen bemängelte, dass das Arbeitsprogramm zwar teilweise sinnvolle Vorhaben enthält, essentielle Fragen nach legalen Fluchtwegen oder den Gründen von irregulärer Einreise aber nicht aufgegriffen werden. Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Schluss Innenausschuss) gs/keg