Parlamentskorrespondenz Nr. 159 vom 24.02.2016

2016 keine Erhöhung der Richtwertmieten

Nationalrat beschließt Aussetzung der Indexanpassung

Wien (PK) – Dieses Jahr wird es zu keiner Erhöhung der Mieten im Altbaubereich kommen. Ein heute vom Nationalrat verabschiedetes so genanntes 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz bringt eine entsprechende Änderung des Richtwertgesetzes und setzt die für April 2016 fällige Indexanpassung aus. Für die Ausnahmeregelung stimmten neben den Regierungsparteien auch FPÖ, Grüne und Team Stronach, wobei die Opposition allerdings mit Nachdruck auf grundlegende Änderungen im Mietrecht drängte. Während insbesondere SPÖ und ÖVP von einer markanten Erleichterung für zahlreiche MieterInnen sprachen, lehnten die NEOS das Einfrieren der Mieten als bloße "Verschnaufpause" ab und sahen darin vor allem Nachteile für VermieterInnen sowie eine Diskriminierung all jener MieterInnen, die vom Richtwertsystem nicht betroffen sind.

Eine einjährige Entlastung bringe das Gesetz, "nicht mehr und nicht weniger", fasste Justizminister Wolfgang Brandstetter den Beschluss zusammen und gab zu bedenken, dass die vielfach geforderte Mietrechtsreform einen entsprechenden politischen Konsens voraussetzt, der bislang noch nicht erzielt werden konnte.  

Maßnahme hat Ausnahmecharakter

Das Richtwertsystem gilt für nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge in Altbauten, die vor dem 8. Mai 1945 errichtet worden sind. Die derzeitigen Bestimmungen sehen für diese Mieten eine automatische Inflationsanpassung im Zweijahresschritt vor, sodass die nächste Erhöhung im April 2016 fällig wäre. Von dieser Praxis geht nun die vom Plenum beschlossene Gesetzesänderung einmalig ab und schiebt die nächste Valorisierung auf den 1. April 2017 hinaus. Von diesem Zeitpunkt an sollen die Richtwertanpassungen dann aber wieder in einem zweijährigen Rhythmus stattfinden.

SPÖ freut sich über Einsparungen für die MieterInnen, sieht aber weiteren Reformbedarf

Rund eine Million Menschen – jeder achte Österreicher – werden von der Aussetzung der Indexanpassung profitieren, stellte SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher im Einklang mit ihren Fraktionskollegen Konrad Antoni und Franz Kirchgatterer erfreut fest. Bei einer Wohnung von 70 Quadratmetern bedeutet dies eine Einsparung von mindestens 120 €, rechnete die Bautensprecherin der Sozialdemokraten vor, gab aber gleichzeitig zu bedenken, man werde mittelfristig um eine einheitliche Lösung für alle Mietverträge nicht umhin kommen. Den auch von Klaus Uwe Feichtinger festgestellten Reformbedarf im Mietrecht untermauerte Elisabeth Hakel mit ihren Forderungen nach Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung und Schaffung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe.

ÖVP: Nur ausreichendes Angebot schafft preiswerte Wohnungen

Für ÖVP-Mandatar Johann Singer mischte sich in die Freude über die Erleichterungen für die MieterInnen auch ein Wehrmutstropfen. Den VermieterInnen würden nun aufgrund der Mindereinnahmen weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen, auch gehe mit dem Beschluss ein gewisser Verlust an Rechtssicherheit einher. Die Herausforderung in der Wohnbaupolitik bestehe jedenfalls darin, den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, zeigte er sich überzeugt. Preiswerte Wohnungen erreiche man nicht durch angeordnete Mietzinsobergrenzen, sondern nur durch Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Wohnungen, pflichtete ihm Friedrich Ofenauer bei, der in diesem Zusammenhang die Wohnbauoffensive des Landes Niederösterreich als Vorbild präsentierte. Ausgewogenheit für alle Partner im Wohnbereich forderte Johann Höfinger, dem sich auch Brigitte Jank anschloss, die ihren Blick dabei auf die Kosten für Bewirtschaftung und Sanierung von Miethäusern richtete.

FPÖ: Gesetz bringt keine Lösung des Wohnproblems

Eine "Notverordnung" sei dies, die die grundlegenden Probleme der Wohnkosten nicht lösen werde, kommentierte FPÖ-Abgeordneter Philip Schrangl die Gesetzesänderung, kündigte aber die Zustimmung seiner Fraktion an. Die Steigerung werde beim nächsten Mal dann umso höher ausfallen, warnte er ebenso wie der fraktionslose Abgeordnete Rupert Doppler. Die MieterInnen leiden vor allem unter zu hohen Betriebskosten und zu geringem Angebot an Wohnraum. Auch sei es unvertretbar, dass angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt nun Sozialwohnungen an Flüchtlinge vergeben werden, beanstandete Schrangl weiters. Das Mietrecht schaffe bloß Barrieren und biete keinerlei Anreize für Private, in die Schaffung von Wohnraum zu investieren, brachte Bernhard Themessl seinen Unmut auf den Punkt.

Grüne: Wohnen muss Grundrecht sein

"Die Wohnkosten sind aus dem Ruder gelaufen", stellte Albert Steinhauser von den Grünen fest. Wohnen werde immer mehr als Produkt und nicht als Grundbedürfnis gesehen, das Mietrechtsgesetz habe seine Schutzfunktion längst verloren, lautete sein kritischer Befund. Steinhauser kritisierte zudem auch, dass immer mehr Wohnungen gar nicht vom Mietrechtsgesetz erfasst sind, und drängte mit Nachdruck auf eine Reform des Gesetzes. Dabei gelte es jedenfalls, dem Grundrecht auf Wohnen zum Durchbruch zu verhelfen.  

NEOS lehnen Gesetz als bloße "Verschnaufpause" ab

Die Aussetzung der Indexanpassung bringe bloß eine "Verschnaufpause", danach werde die Steigerung umso höher ausfallen, prophezeite NEOS-Bautensprecher Gerald Loacker, dessen Fraktion das Gesetz ablehnte. Der heutige Beschluss zeige einmal mehr das Mehrklassensystem im Mietrecht auf, zumal eine große Gruppe zumeist junger MarktteilnehmerInnen vom Richtwertsystem ausgeschlossen ist. Das ständige Herumdoktern an den Bedingungen führe darüber hinaus auch zu Rechtsunsicherheit für jene Menschen, die in Wohnraum investieren. Dazu komme noch, dass die im Zuge des Einfrierens der Mieten entgangenen Einnahmen nun für wichtige Sanierungsmaßnahmen fehlen werden. Loacker führte die bestehenden Probleme im Wohnbereich überdies vor allem auf das geringe Angebot sowie auf ein Übermaß an Regulierungen zurück und forderte ebenfalls grundlegende Reformen. (Fortsetzung Nationalrat) hof