Parlamentskorrespondenz Nr. 200 vom 03.03.2016

Rechnungshof fordert mehr Transparenz und Koordination bei der Gesundheitsvorsorge

RH-Ausschuss debattiert über Prüfbericht des Rechnungshofs

Wien (PK) – Ein Fall für den Rechnungshof war der Bereich der Gesundheitsvorsorge, den die Abgeordneten im Rahmen der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses kritisch beleuchteten. Das System sei intransparent, auch werde in Österreich anteilsmäßig weniger für die Vorsorge ausgegeben als etwa in Deutschland oder in der Schweiz, stellte Josef Moser in seinem Prüfbericht fest, der schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Die Freiheitlichen brachten darüber hinaus auch die umstrittene Übertragung der Bank Austria-MitarbeiterInnen in das ASVG-System zur Sprache. Ein Antrag, in dem FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein einen Bericht von Sabine Oberhauser über die ökonomischen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkung dieser Maßnahme einforderte, blieb allerdings in der Minderheit.

Josef Moser: Großteil der Gelder fließt in kurativen Bereich

Im Einzelnen beanstandete Moser in seinem Bericht (III-121 d.B.), der im Wesentlichen den Zeitraum von 2008 bis 2011 umfasst, fehlende Transparenz und Koordination, was er nicht zuletzt auch auf die Verwendung unterschiedlicher Begriffe in den einschlägigen Rechtsvorschriften zurückführte, die den Bereich der Gesundheitsvorsorge regeln. Somit fehle ein Gesamtüberblick über die von den Systempartnern – Bund Ländern, Sozialversicherungsträgern – gesetzten Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie eine alle Akteure umfassende Strategie zur systematischen Planung, Erfassung und Evaluierung der Maßnahmen. Trotz einiger Verbesserungen liege man auch heute noch hinter den Vorgaben des 2008 bereits erarbeiteten, dann aber nicht beschlossenen Gesundheitsvorsorgegesetzes zurück.

Der internationale Vergleich zeigt für Moser wiederum auf, dass im heimischen Gesundheitswesen der Großteil der Mittel in die kurative Versorgung fließt und nur weniger als 2% für die Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten aufgewendet werden. Deutschland und die Schweiz gaben hingegen mit 3,7% bzw. 2,1% - die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2011 – mehr für die Vorsorge aus.

Mängel ortete Moser auch bei der Organisation des Mutter-Kind-Passes. Die Aufteilung der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Gesundheitsressort, Sozialversicherung und Familienlastenausgleichsfonds führte u.a. zu teuren Änderungen im Untersuchungsprogramm, deren Nutzen nicht erwiesen war, heißt es dazu kritisch im Bericht. So verblieb etwa die interne Untersuchung entgegen der Empfehlung eines Expertengremiums im Programm, wodurch jährliche Mehrkosten von rund 2 Mio. € entstanden. Durch nachträgliche Programmanpassungen für die Jahre 2008 und 2009 fielen weitere 6,5 Mio. € an. Als nicht ausreichend bemängelt der Rechnungshof zudem die qualitätsbezogenen Maßnahmen des Ministeriums beim Mutter-Kind-Pass. Moser drängte auf die Evaluierung einzelner Untersuchungen und empfahl insgesamt die Einrichtung eines Gesamtmonitorings über die Inanspruchnahme von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gemeinsam mit dem Hauptverband.

Josef Probst: Tatsächlich werden 3,1% der Gesundheitsausgaben in die Prävention investiert

"Durch Prävention können Kosten bei der teuren Reparaturmedizin gespart werden", fasste SPÖ-Mandatar Erwin Preiner die einhellige Meinung aller Fraktionen zusammen. Die u.a. von den Abgeordneten Martina Schenk (T) und Eva Mückstein (G) beklagte niedrige Quote der Prävention gemessen an den Gesamtausgaben im Gesundheitsbereich erklärte der Generaldirektor des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger Josef Probst mit den Berechnungsmethoden der OECD und gab zu bedenken, die internationalen Vergleichszahlen würden nicht alle für die Gesundheitsvorsorge relevanten Ausgaben berücksichtigen. Eine vertiefte Analyse zeige vielmehr, dass 3,1% der öffentlichen Gesundheitsausgaben in Österreich in die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention investiert werden.    

Sabine Oberhauser: Wir brauchen kein Gesundheitsvorsorgegesetz

Man habe auf die Kritik des Rechnungshofs reagiert, betonte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser unter Hinweis auf den in den Rahmengesundheitszielen verankerten Schwerpunkt Prävention. "Wir brauchen für die Gesundheitsvorsorge kein Gesetz", replizierte sie auf die auch von den Abgeordneten Josef Lettenbichler (V), Christoph Vavrik (N) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) zur Sprache gebrachten Beanstandungen des Rechnungshofberichts, vielmehr gelte es, die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet und strategisch richtig einzusetzen. An bundesweiten Programmen nannte Oberhauser etwa das Gütesiegel für betriebliche Gesundheitsförderung, die Kinder- bzw. Jugend-Gesundheitsstrategie, die Aktion "Gesunde Schule/Gesunder Kindergarten" oder die Initiative "Ohne Rauch. YOLO!", die das Ziel verfolgt, Jugendliche vom Rauchen fernzuhalten.

Bank Austria-MitarbeiterInnen: Keine Mehrheit für FPÖ-Antrag auf Offenlegung der Auswirkungen der Überleitung ins ASVG

Thema der Sitzung war auch die Übertragung der 3.300 Bank Austria-MitarbeiterInnen in das ASVG-System. FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein forderte einen Bericht des Gesundheitsressorts über die ökonomischen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen dieses Schritts ein, konnte sich bei der Abstimmung mit einem entsprechenden Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen. Bundesministerin Sabine Oberhauser bestätigte, dass zur Regelung dieser Frage ein Gesetz sowie ein Splitting der Bereiche Pensionen und Krankenversicherung notwendig sein werde. Für die Gebietskrankenkasse sei die Überleitung jedenfalls kein Verlust, zumal es sich bei den Bank Austria-MitarbeiterInnen ja um "gute BeitragszahlerInnen" handelt, fügte die Ministerin an. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss)