Parlamentskorrespondenz Nr. 213 vom 08.03.2016

Bundesrat unterstützt EU-Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung

EU-Ausschuss beschließt einstimmig Mitteilung an EU-Kommission, Rat und EU-Parlament

Wien (PK) – Nachdem bereits im Februar darüber diskutiert wurde, nahmen die Bundesrätinnen und Bundesräte im heutigen EU-Ausschuss noch einmal den Richtlinienvorschlag zur Terrorismusbekämpfung in Verhandlung und beschlossen dazu einstimmig eine Mitteilung. Die LändervertreterInnen bringen darin ihre Unterstützung der von der EU geplanten Maßnahmen zum Ausdruck. In der gesamten EU müssen die nationalen Strafrechtsvorschriften kohärenter, umfassender und einheitlicher gestaltet werden, damit Straftaten ausländischer terroristischer KämpferInnen wirksam verhindert und strafrechtlich verfolgt werden, heißt es darin. Nur so können die gestiegenen grenzüberschreitenden praktischen und rechtlichen Herausforderungen in geeigneter Weise bewältigt werden.

Wie die Ausschussmitglieder aus dem Justizressort erfuhren, sind die Beratungen über den Richtlinienentwurf in der Ratsarbeitsgruppe abgeschlossen, damit kann der Rat in Verhandlung mit dem Europäischen Parlament treten. Diese Gespräche sollen im Mai starten (siehe auch Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 105/2016).

Die EU reagiert mit dem Richtlinienentwurf, der den geltende Rahmenbeschluss ersetzen soll, auf die Terrorbedrohung in Europa. Er zielt darauf ab, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen bzw. auch zu ahnden, indem Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten und Sanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus festgelegt werden. Infolge des geltenden Rahmenbeschlusses sind bereits jetzt bestimmte terroristische Handlungen unter Strafe gestellt, darunter das Verüben eines Terroranschlags, die Beteiligung an den Handlungen einer terroristischen Vereinigung einschließlich der Finanzierung solcher Handlungen, die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke. Nicht ausdrücklich vorgesehen ist aber, dass das Reisen in Drittländer mit terroristischen Absichten unter Strafe zu stellen ist. Gleiches gilt für das Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke. Auch sieht der Rahmenbeschluss in Bezug auf die Strafbarmachung der Terrorismusfinanzierung derzeit lediglich vor, dass jegliche Art der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe zu stellen ist, was jedoch nicht die Finanzierung sämtlicher mit terroristischen Handlungen verbundenen Straftaten, etwa das Anwerben, die Ausbildung oder Auslandsreisen für terroristische Zwecke, abdeckt. Stärker als bisher werden auch rechtswidrige Eingriffe in Computersysteme und rechtwidrige Eingriffe in Daten als terroristische Straftaten erfasst.

BundesrätInnen betonen Opferschutz, Zeugenschutz und Notwendigkeit, den Handel mit Kulturraubgütern zu bekämpfen

Mehr Beachtung soll den Opfern von Terroranschlägen geschenkt werden. So sollen die Mitgliedstaaten vertrauliche, kostenlose und niederschwellige Dienste zur Unterstützung und Betreuung von Terrorismusopfern vorsehen. Die Hilfestellung soll vor allem eine emotionelle und psychologische Unterstützung, wie z.B. Hilfe und Beratung bei der Verarbeitung traumatischer Erlebnisse, darstellen, aber auch Beratung und Information betreffend alle relevanten rechtlichen, praktischen oder finanziellen Angelegenheiten bieten. Dieser Passus wird in der Mitteilung des EU-Ausschusses als zentraler Aspekt herausgestrichen: "Wir gehen mit der Kommission dahingehend konform, dass Opfer terroristischer Straftaten Schutz, Unterstützung und Betreuung, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden, brauchen."

Die Bundesrätinnen und Bundesräten betonen zudem die Notwendigkeit, sich mit Kulturraubgütern, die eine wichtige Einnahmequelle von Terrororganisationen darstellen, auseinander zu setzen. Dieser Punkt ist zwar in der Richtlinie enthalten, er sollte aber verstärkt werden, meinte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V). Grundsätzlich merkte Monika Mühlwerth (F/W) dazu an, die FPÖ trete zwar dafür ein, nationale Strafbestimmungen zu erhalten, in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung sollten die Staaten aber angehalten werden, die Bestimmungen anzupassen, damit sie auch wirken.

Was den Ausschussmitgliedern vollends fehlt, das ist ein Zeugenschutzprogramm. Sie fordern daher die Kommission auf, für ZeugInnen einer terroristischen Handlung ein entsprechendes Programm einzurichten. In der Diskussion unterstrichen insbesondere Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W), Wolfgang Beer (S/W) und Heidelinde Reiter (G/S) dieses Anliegen. Auch wenn es Zweifel daran gibt, ob die EU-Verträge überhaupt eine Rechtsgrundlage dafür bieten, wie die Expertin des Justizministeriums erklärte, und die Diskussion darüber abgebrochen wurde, könnte dieses Thema in den Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament wieder aufgegriffen werden. Die Mitteilung sollte einen Beitrag dazu leisten, stellte Schennach fest. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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