Parlamentskorrespondenz Nr. 268 vom 17.03.2016

Verfassungsdienst erstellt Gutachten zur Vorabprüfung von Staatsverträgen

Nationalrat will vor Entscheidung vergleichende Studie

Wien (PK) – In der Frage, Staatsverträge noch vor Abschluss des Ratifizierungsprozesses durch den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, gab es im heutigen Nationalratsplenum zwar einen breiten grundsätzlichen Konsens, der entsprechende Antrag der FPÖ wurde dennoch mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und NEOS abgelehnt. Dieses mehrheitliche Nein ist aber insofern nur ein vorläufiges, weil Kanzleramtsminister Josef Ostermayer in einer Entschließung aufgefordert wurde, beim Verfassungsdienst ein Gutachten erstellen zu lassen, wobei Regelungen in ähnlichen europäischen Rechtssystemen analysiert werden sollen. Das Ergebnis soll dann als Bericht dem Nationalrat vorgelegt werden.

Die SPÖ konnte dem Anliegen viel abgewinnen, will aber noch mehr ins Detail gehen, wie Josef Cap betonte. "Wir wollen das wirklich", bekräftigte er und wies den Vorwurf zurück, seine Fraktion beabsichtige, die Sache zu verschleppen. Wesentlich skeptischer zeigte sich der Koalitionspartner ÖVP, der vor allem systematische Bedenken vorbrachte. Die NEOS stimmten zwar auch gegen den Antrag der FPÖ und halten die darin vorgeschlagenen Änderungen für systemwidrig, wollen aber auf alle Fälle ein Gutachten abwarten, wie Nikolaus Scherak betonte. Grüne und Team Stronach stellten sich hinter die FPÖ-Initiative, auch wenn sie sich im Detail noch einige Korrekturen vorstellen können.

Harald Stefan (F), der Initiator des Antrags, begründete den Vorstoß damit, dass mit einer derartigen Vorabprüfung von Staatsverträgen die Gefahr einer divergierenden Rechtslage in der Außen- und Innenpolitik der Republik vermieden werden kann. Sollte der Verfassungsgerichtshof einen Staatsvertag, der Österreich nicht nur nach innen, sondern auch nach außen bindet, für verfassungswidrig erklären, dann habe die Regierung zwei Möglichkeiten: Entweder sie verhält sich verfassungswidrig oder sie müsste versuchen, den Staatsvertrag wieder rückgängig zu machen, um nicht vertragsbrüchig zu werden, was sehr schwierig sei. Stefan erinnerte in diesem Zusammenhang an die Situation bei der Ratifizierung des ESM-Vertrags und meinte, im Vorfeld von TTIP dürfe man nun keine Zeit verlieren.

Dem schlossen sich auch vollinhaltlich Daniela Musiol (G) und Christoph Hagen (T) an. Musiol zeigte sich nicht ganz überzeugt davon, dass die SPÖ tatsächlich bereit sei, dieses Anliegen umzusetzen. Den FPÖ-Antrag hätte man durchaus auch in einzelnen Punkten abändern können, wie zum Beispiel die Frage der Mindestanzahl von Unterstützungen, um eine solche Prüfung in Auftrag geben zu können. Auch Bundespräsident Heinz Fischer und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, hätten sich bereits vor Jahren für eine Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, argumentierte Musiol.

Wesentlich mehr Probleme als die anderen Parteien sieht in dieser Frage die ÖVP. Die Argumente dafür seien zwar gut, gab Beatrix Karl zu bedenken, es gebe aber systematische Fragen, die man diskutieren müsse, und dafür sei ein Gutachten sicherlich hilfreich. Ein Quorum von 20 Abgeordneten, wie im Antrag vorgeschlagen, um einen derartigen Prüfantrag zu stellen, sei auf jeden Fall zu gering, befand sie wie auch Wolfgang Gerstl und Michaela Steinacker (beide V). Gerstl warnte in diesem Zusammenhang davor, mit diesem Verfassungsinstrument, etwas politisch verhindern zu wollen. Dazu sei der Verfassungsgerichtshof einfach nicht da.

Karl wies zudem darauf hin, dass eine Vorabprüfung im Hinblick auf die Gewaltenteilung problematisch sei, da der Verfassungsgerichtshof nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten dürfe. Aus diesem Grund sehe die geltende Verfassung nur eine Nachkontrolle vor. Die durchgängige Rechtsbegutachtung von Staatsverträgen liege derzeit beim Verfassungsdienst und beim Völkerrechtsbüro. Die ÖVP-Mandatarin stellt auch die Frage nach den Konsequenzen im Falle unterschiedlicher Ergebnisse von Vorabprüfung und Nachkontrolle. Steinacker machte aus ihrer Sicht deutlich, dass sie im Moment keine Notwendigkeit sieht, hier eine Kompetenzverschiebung vorzunehmen, zumal noch keine einziger Staatsvertrag bis jetzt aufgehoben wurde. (Fortsetzung Nationalrat) jan