Parlamentskorrespondenz Nr. 293 vom 22.03.2016

Neu im Justizausschuss

RechtspraktikantInnen, Opferschutz und Verwertungsgesellschaften im Fokus von Regierungsvorlagen

Wien (PK) – Durch Änderungen im Rechtspraktikantengesetz soll die Gerichtspraxis verlängert und attraktiver gestaltet werden. Im Strafprozess bringt eine Regierungsvorlage in Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben eine Verstärkung des Opferschutzes. Das Gesetz betreffend die Verwertungsgesellschaften wiederum wird um Sonderbestimmungen für den Bereich der Online-Nutzung von Musikwerken ergänzt.

Gerichtspraxis soll auf sieben Monate verlängert werden

Die Gerichtspraxis soll intensiviert, vertieft und attraktiviert werden. Eine von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Rechtspraktikantengesetzes (1028 d.B.) sieht zu diesem Zweck die Verlängerung der Mindestdauer von fünf auf sieben Monate sowie eine maßvolle Erhöhung des Ausbildungsbeitrags vor. Konkret soll damit ab 1. Jänner 2017 für alle RechtspraktikantInnen der Ausbildungsbeitrag von derzeit 1.035 € auf die Hälfte jenes Betrags angehoben werden, der Verwaltungsbediensteten der Entlohnungsgruppe v1, Entlohnungsstufe 1 während der Ausbildungsphase zusteht.

Opferschutz im Strafverfahren wird ausgebaut

Im Zeichen einer Verbesserung des Opferschutzes stehen Änderungen der Strafprozessordnung (1058 d.B.). Der Anwendungsbereich der EU-Richtlinie zum Opferschutz wird auf das gesamte Strafverfahren ausgeweitet und reicht vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens, erfasst aber punktuell schon das Vorfeld des Ermittlungsverfahrens. In diesem Sinn steht dem Opfer bereits bei der Erstattung einer Anzeige Unterstützung durch qualifizierte Einrichtungen zu.

Weitere Schwerpunkte der Regierungsvorlage sind überdies die Einführung von Regelungen zur Auskunft aus dem Kontoregister sowie die Sicherstellung des Zugangs zu einem Rechtsbeistand für einen Verdächtigen oder Beschuldigten in einem Strafverfahren und die Einschränkung der Möglichkeiten zur Überwachung der Kommunikation zwischen einem inhaftierten Beschuldigten und seinem Verteidiger. 

Urheberrechte bei Online-Nutzung werden neu geregelt

Durch ein Verwertungsgesellschaftengesetz wird nun die EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrfachlizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung umgesetzt. Hauptaspekte der Regierungsvorlage (1057 d.B.) sind dabei die Konkretisierung der Rechte und Pflichten gegenüber Nutzern sowie der Ausbau der Transparenz- und Berichtspflichten. Zudem werden in einem eigenen neuen Abschnitt Sondervorschriften für Verwertungsgesellschaften, die Mehrfachlizenzen für Online-Rechte an Musikwerken vergeben, eingeführt. Neu sind auch ein Beschwerdemanagement und der Ausbau alternativer Streitbeilegungsmechanismen. (Schluss) hof