Parlamentskorrespondenz Nr. 296 vom 24.03.2016

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS wollen BeamtInnen bezahlte Mittagspause streichen, Antrag der Grünen zum Thema Kammerprüfungen

NEOS verlangen Aus für bezahlte Mittagspause im öffentlichen Dienst

Wien (PK) – Die NEOS haben eine Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes beantragt (1595/A). Geht es nach Abgeordnetem Gerald Loacker, soll die verpflichtende halbstündige Ruhezeit, die bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden vorgeschrieben ist, künftig auch im öffentlichen Dienst nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet werden. Damit will er eine Gleichbehandlung zwischen Beschäftigten in der Privatwirtschaft und öffentlich Bediensteten erwirken.

Auslöser für den Antrag der NEOS ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), der anlässlich der Beschwerde eines beamteten Postbediensteten das Recht auf eine bezahlte Ruhezeit bestätigt hat. Loacker fürchtet, dass aufgrund der bislang unterschiedlichen Auslegung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes in der Praxis auf den Bundeshaushalt jährliche Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe zukommen, sollte  es bei der geltenden Gesetzeslage bleiben.

Rechnungshof: Grüne fordern Klarstellung in Bezug auf Kammerprüfungen

Der Rechnungshof ist nicht nur befugt, die Gebarung der öffentlichen Verwaltung und staatsnaher Unternehmen, sondern auch jene der gesetzlichen beruflichen Vertretungen zu prüfen. Allerdings gelten für die Kammern Sonderregelungen in Bezug auf die Veröffentlichung von Prüfberichten, die die Grünen nun beseitigen wollen (1599/A(E)). Angesichts der Pflichtmitgliedschaft in den beruflichen Vertretungen gehe es nicht an, dass Rechnungshofberichte immer wieder unvollständig, verzerrt oder mit enormer zeitlicher Verzögerung veröffentlicht werden, drängt Abgeordnete Gabriela Moser auf mehr Transparenz. Sie fordert außerdem eine rechtliche Klarstellung, dass sich die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs auch auf Gesellschaften erstreckt, die von den Kammern beherrscht werden. (Schluss) gs