Parlamentskorrespondenz Nr. 305 vom 30.03.2016

EU will Datenaustausch aus dem Strafregister über Drittstaatsangehörige erleichtern

Durchwegs positive Reaktionen im EU-Ausschuss des Bundesrats

Wien (PK) – Um den Informationsaustausch über Strafverfahren gegen Drittstaatsangehörige zu verbessern, soll das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) in Zukunft auch auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet werden. Das sieht der Richtlinienvorschlag vor, der heute ebenfalls auf der Agenda des EU-Ausschusses des Bundesrats stand und der positiv aufgenommen wurde. Das Vorhaben ist im Rahmen der Sicherheitsagenda zu sehen und hat zum Ziel, dass vollständige Informationen über frühere Verurteilungen sowohl eines EU-Bürgers als auch eines Drittstaatsangehörigen bezogen werden können. Laut Justizministerium sind nur noch Detailfragen zu klären, etwa in welchem Ausmaß Fingerabdrücke gespeichert werden sollen. Klar ist auch noch nicht, ob man ein zentrales System in Brüssel einrichtet, wie dies von österreichischer Seite befürwortet würde, oder ein dezentrales System. Alles in allem bezeichnete die Vertreterin des Justizressorts das Dossier als einen Fortschritt.

Der Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2009 ermöglicht zwar eine Vernetzung der nationalen Strafregister, Informationen daraus erhalten die jeweils anfragenden Behörden jedoch nur über EU-BürgerInnen. In solchen Fällen kann eine (elektronische) Anfrage an die Strafregisterbehörde des Heimatstaats des Betroffenen gerichtet werden. Wurde ein Drittstaatsangehöriger (oder eine staatenlose Person) in der EU verurteilt, ist dies nicht möglich. Nach geltendem Recht muss daher ein österreichisches Gericht, wenn es Informationen über Drittstaatsangehörige aus dem Strafregister von den übrigen Mitgliedstaaten benötigt, ein Rechtshilfeersuchen an alle übrigen Mitgliedstaaten richten, wobei für dessen Erledigung keine Frist besteht. Das Ansuchen muss deshalb an alle anderen EU-Mitgliedsländer gerichtet werden, weil man im Allgemeinen nicht weiß, in welchem Mitgliedstaat bzw. in welchen Mitgliedstaaten ein bestimmter Drittstaatsangehöriger früher verurteilt wurde. Das führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand, der schätzungsweise pro Jahr 78 Mio. € Kosten verursacht.

Nun ist beabsichtigt, eine Vorbestraftenkartei zu schaffen, in der von einem Gericht eines Mitgliedstaates verurteilte Drittstaatsangehörige erfasst werden. Laut EU-Vorschlag wäre nun ein Staat, in dem eine Verurteilung ausgesprochen wurde, verpflichtet, neben den Verurteilungen seiner eigenen Staatsangehörigen auch gewisse anonymisierte Informationen in Bezug auf verurteilte Drittstaatsangehörige in einem gefilterten Index zu speichern und diese sowie alle Aktualisierungen desselben den übrigen Mitgliedstaaten zu übermitteln. Das soll den anderen Staaten im Einzelfall ermöglichen, durch Abgleich der gefilterten Indizes mit den ihnen vorliegenden Informationen denjenigen Mitgliedstaat zu ermitteln, in dem Verurteilungen des betreffenden Drittstaatsangehörigen erfolgt sind. Im Fall eines Treffers wäre die zuständige Strafregisterbehörde des betreffenden Mitgliedstaates im Rahmen des elektronischen Informationsaustausches aus dem Strafregister um Übermittlung der begehrten Strafregisterauskunft zu ersuchen, wobei diese fristgebunden zu erfolgen hat. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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