Parlamentskorrespondenz Nr. 319 vom 31.03.2016

Bank-Austria-Pensionstransfer: Bundesrat billigt ASVG-Novelle

EU-Kommission muss vor Inkrafttreten noch grünes Licht geben

Wien (PK) – Die Bank Austria hat für den Transfer von mehr als 3.000 MitarbeiterInnen in die gesetzliche Pensionsversicherung endgültig grünes Licht vom österreichischen Parlament erhalten. Nach dem Nationalrat billigte heute auch der Bundesrat eine vom Sozialministerium vorgelegte ASVG-Novelle, mit der eine klare gesetzliche Grundlage für die Pensionsüberleitung geschaffen wird. Die neuen Regelungen werden nicht nur für die Bank Austria, sondern auch für alle ähnlich gelagerten künftigen Fälle gelten. In Kraft treten sollen sie rückwirkend ab 1. Februar bzw. 1. März 2016, zuvor muss die EU-Kommission allerdings noch bestätigen, dass die festgelegten Konditionen für den Pensionstransfer keine verbotene staatliche Beihilfe darstellen.

Gemäß der vom Nationalrat noch in einigen Punkten adaptierten Gesetzesnovelle sind künftig beim Wechsel eines Beschäftigten in die gesetzliche Pensionsversicherung 22,8% des letzten Monatsgehalts an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu überweisen, und zwar für alle geleisteten Arbeitsmonate. Dieser Prozentsatz kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob das Dienstverhältnis zum bisherigen Dienstgeber endet oder weiter bestehen bleibt. Damit würden für die Bank Austria die gleichen Rahmenbedingungen gelten wie für andere Unternehmen, ist Sozialminister Alois Stöger von der Verfassungs- und EU-Konformität der Gesetzesnovelle überzeugt. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, die NEOS hoffen, den "Pensionsdeal" im Sinne der SteuerzahlerInnen doch noch zum Scheitern bringen zu können, wie Gerald Loacker im Nationalrat bekräftigt hatte.

Im Bundesrat waren sich die Fraktionen hingegen einig. Ein Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss wurde einstimmig abgelehnt. Nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch FPÖ und Grüne zeigten sich ausdrücklich mit den neuen Bestimmungen zufrieden. Die Politik habe dem Druck der Bank Austria nicht nachgegeben, begrüßte etwa der Oberösterreicher David Stögmüller von den Grünen die Novelle. Der Wiener Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (F) machte allerdings geltend, dass die ursprünglich vorgelegte Regierungsvorlage unzureichend gewesen sei. Erst mit den im Nationalrat vorgenommenen Abänderungen habe man den Forderungen der FPÖ Rechnung getragen. Laut Jenewein hat es zunächst von Seiten der bäuerlichen Interessenvertretung Widerstand gegeben.

Namens der Regierungsparteien betonte Rene Pfister (S/N), dass durch die vorliegende Gesetzesnovelle Rechtssicherheit geschaffen werde, auch für die betroffenen MitarbeiterInnen der Bank Austria. Gleichzeitig brach er eine Lanze für das bestehende umlagenfinanzierte österreichische Pensionssystem. Kapitalgedeckte Pensionssysteme seien in Krisenfällen nicht sicher. Klaus Fürlinger (V/O) wies darauf hin, dass die von der Änderung betroffenen ASVG-Bestimmungen aus dem Jahr 1956 stammen und daher, auch ohne Anlassfall, dringend geändert werden hätten müssen. Nach Meinung von Sozialminister Stöger wurde "eine saubere Lösung für den Steuerzahler und die Steuerzahlerin" gefunden.

Mitverhandelt mit der ASVG-Novelle wurde auch ein Antrag der FPÖ, der mit dem Gesetzesbeschluss de facto miterledigt ist und in diesem Sinn von der Mehrheit des Bundesrats abgelehnt wurde. (Fortsetzung Bundesrat) gs


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