Parlamentskorrespondenz Nr. 323 vom 31.03.2016

Noch viele Hürden für ein neues EU-Wahlrecht

EU-Unterausschuss: Vorschläge des Europäischen Parlaments sollen im Verfassungsausschuss eingehend diskutiert werden

Wien (PK) – Eine Reform des EU-Wahlrechts wird wohl nicht so bald kommen. Im heutigen EU-Unterausschuss des Nationalrats gab es zur entsprechenden Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) unterschiedliche Meinungen. Auf Antrag von FPÖ-Abgeordnetem Johannes Hübner beschloss der Ausschuss einstimmig, dieses Dokument dem Verfassungsausschuss durch die Nationalratspräsidentin zuweisen zu lassen.

Wesentliche Punkte des Vorschlags betreffen etwa die Wahl eines Spitzenkandidaten oder einer Spitzenkandidatin, die Schaffung transnationaler Wahlkreise und die Verankerung einer ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen im EU-Parlament. Um in das EP einziehen zu können, soll nach Meinung der EU-ParlamentarierInnen eine Untergrenze von 3% bis 5% der Parteistimmen gelten.

Das EP tritt ferner dafür ein, die Wahllokale am Wahlsonntag gleichzeitig um 21.00 Uhr zu schließen. Als Mindestalter für das passive Wahlrecht sieht die Entschließung die Erreichung des 16. Lebensjahres vor. Auch werden darin die Briefwahl und das E-Voting befürwortet. Man spricht sich darin auch für die Schaffung einheitlicher Fristen für die Bewerbung und für den Abschluss der Wahlberechtigten-Register aus.

Gänzlich abgelehnt wurde der Vorschlag von der FPÖ. Für die Freiheitlichen ist es wichtig, RepräsentantInnen im EP zu haben, die die Interessen der eigenen Länder vertreten. Es gebe daher keinen Regelungsbedarf, erläuterte Johannes Hübner die Position seiner Partei.

Dem widersprach Alev Korun (G) vehement. EU-ParlamentarierInnen seien der gesamten EU-Bevölkerung verantwortlich, sagte sie und hielt die Vorschläge grundsätzlich für sinnvoll. Ähnlich die Haltung der NEOS, die die Europäisierung des EU-Wahlrechts als eine essentielle Frage betrachten. Es könne nicht sein, dass im Europäischen Parlament nationale Parteien sitzen, die europäische Interessen vertreten sollen, zeigte Rainer Hable (N) den Widerspruch des geltenden Wahlrechts aus seiner Sicht auf. Er sprach sich dafür aus, in Europa den Spitzenkandidaten direkt und persönlich zu wählen und drängte allgemein auf ein stärker ausgeprägtes Persönlichkeitswahlrecht auch auf EU-Ebene.

Viele offene Fragen und Probleme orten Josef Cap (S) und Wolfgang Gerstl (V) aus der Sicht der Koalition. Beide äußerten sich skeptisch zu den vom EU-Parlament präsentierten Vorschlägen. Man müsse sehr genau auf die Wahrung der Balance achten, sagte Cap und nannte in diesem Zusammenhang wie auch Gerstl etwa die vorgesehene Wahlkreiseinteilung. Darüber hinaus müsse man das Ganze auch im Verhältnis zum Subsidiaritätsprinzip beachten, wandte Gerstl zusätzlich ein. (Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan