Parlamentskorrespondenz Nr. 337 vom 04.04.2016

Neu im Umweltausschuss

FPÖ verlangt praktikable Baustoffrecycling-Verordnung

Wien (PK) - Die FPÖ-Abgeordneten Walter Rauch und Roman Haider schildern Probleme beim Recycling von Baustoffen durch bürokratische und kostentreibende Bestimmungen der Recycling-Baustoff Verordnung 181/2015 vom 29.6.2015 und verlangen vom Umweltminister eine praxistaugliche Novellierung dieser Vorordnung. Um Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz zu fördern, schreibt der Umweltminister vor, Abbruchmaterial getrennt zu sammeln und als schadstofffreie Recyclingbaustoffe wiederzuverwenden. Auch beim Abbruch eines Einfamilienhauses muss der Bauschutt "rückgebaut" und "sortenrein" an einen Hersteller von Recycling-Baustoffen geliefert werden. Das setzt eine Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM B 3151 durch eine rückbaukundige Person voraus - bei Gebäuden von mehr als 3.500 m3 sogar durch externe Experten. Der Bauherr haftet für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des Rückbaus, für die Entfernung der Störstoffe, die Trennung der Bestandteile, die Erstellung eines Freigabeprotokolls, die Übergabe des getrennten und gesäuberten Abbruchmaterials an einen befugten Abfallsammler und für die Entsorgung gemischter Abfälle auf einer Deponie. Alle Maßnahmen müssen dokumentiert und die Unterlagen sieben Jahre lang aufbewahrt werden, was laut AntragstellerInnen einen unverhältnismäßigen bürokratischer Mehraufwand für Wirtschaft und Bauherren mit sich bringt.

In Großstädten fehlten die für die getrennte Sammlung und Entsorgung der Materialien notwendigen Flächen und der getrennte Transport jeder Abfallart führe überdies zu zusätzlichen, teuren und ökologisch schädlichen LKW-Fahrten, kritisieren die Mandatare weiter. Bei der Übernahme der Abfälle müssen die Hersteller von Recycling-Baustoffen die Rückbau-Dokumentation prüfen, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle elektronisch aufzeichnen und abfallchemische Untersuchungen durchführen. Weil viele Abfälle die niedrigen Grenzwerte der Verordnung überschreiten, müssen solche Abfälle teuer auf Deponien entsorgt werden, was Baustoff-Recycler zu einer Anhebung ihrer Preise veranlasst hat. Verlangte die Branche bis Ende 2015 für Abtransport, Deponie und Recycling von drei Tonnen Schutt noch 265 €, sind es derzeit bereits 636 €, um 140% mehr. Viele Bauherren verzichten daher auf eine Bauschutttrennung, bringen ihren Schutt ungetrennt auf eine Deponie und zahlen dort lieber die exorbitant hohen Gebühren von 38 € bis 150 € pro Tonne. Diese nur scheinbar billigere, ökologisch und wirtschaftlich aber kontraproduktive Vorgangsweise soll künftig vermieden werden – daher beantragen die Abgeordneten Rauch und Haider eine unbürokratische und praxistaugliche Regelung des Baustoff-Recyclings durch eine novellierte Verordnung (1615/A(E)). (Schluss) fru