Parlamentskorrespondenz Nr. 350 vom 07.04.2016

33 öffentlich Bedienstete im Nationalrat, 18 im Bundesrat

Berichte über Dienstfreistellungen der ParlamentarierInnen liegen vor

Wien (PK) – Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, die öffentlich Bedienstete sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder außer Dienst gestellt zu werden, um ihr Mandat ausüben zu können. Das führt auch zur entsprechenden Reduktion bis hin zum Entfall ihrer Bezüge. Die betreffenden ParlamentarierInnen müssen das prozentuelle Ausmaß der Dienstfreistellungen grundsätzlich für jedes Kalenderjahr melden.

Wie den diesbezüglichen Berichten der dafür eingesetzten Kommission zu entnehmen ist, waren im Vorjahr 33 Abgeordnete im Nationalrat öffentlich Bedienstete, 19 davon waren außer Dienst gestellt. Im Bundesrat betrug die Zahl der öffentlich bediensteten Mandatarinnen und Mandatare 18, von diesen waren 7 außer Dienst gestellt.

Die genannten Berichte für das Jahr 2015 sind ab sofort auf der Website des Parlaments (http://www.parlament.gv.at /) abrufbar unter: Wer ist wer/ Nationalrat bzw. Bundesrat/ Öffentlich bedienstete MandatarInnen (http://www.parlament.gv.at/WWER/NR/OEFFBED/) (Schluss) jan