Parlamentskorrespondenz Nr. 367 vom 13.04.2016

Energiepolitische Koordination in EU soll verbessert werden

EU-Unterausschuss des Nationalrats unterstreicht Notwendigkeit der energiepolitischen Wende

Wien (PK) – Bei der Energieversorgung, insbesondere bei der Gasversorgung, will die EU künftig die Zügel fester in der Hand haben, um einerseits die Gasversorgung sicherzustellen und andererseits zu gewährleisten, dass bilaterale Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat mit dem EU-Recht vereinbar sind. Der EU-Ausschuss des Nationalrats begrüßte mit Ausnahme der FPÖ die Vorschläge zu einer besseren Koordination grundsätzlich, auch wenn es dazu von den anderen Fraktionen einige kritische Anmerkungen gab. Vor allem SPÖ und Grüne erinnerten an die Beschlüsse der Klimakonferenz in Paris und den damit verbundenen Plan, bis 2050 aus den fossilen Energien auszusteigen. Man dürfe sich daher nicht allzu sehr auf die Gasversorgung konzentrieren, sondern müsse den Umstieg auf erneuerbare Energien forcieren, so der Tenor einiger Wortmeldungen. 

EU will zwischenstaatliche Energieabkommen im Vorhinein prüfen

Zunächst will die Europäische Kommission nicht erst im Nachhinein über bilaterale Energieabkommen von EU-Mitgliedstaaten mit Drittländern erfahren, sondern bereits ex-ante eingebunden werden. Ein eigener Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen soll die volle Vereinbarkeit solcher Abkommen mit dem Unionsrecht und damit auch das Funktionieren des Binnenmarkts sicherstellen. Eine zweite Zielrichtung des Vorschlags betrifft die bessere Transparenz solcher Abkommen, um die Kosteneffektivität der EU-Energieversorgung und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu steigern.

Bereits 2012 wurde ein Verfahren beschlossen, bei dem die Kommission die Übereinstimmung zwischenstaatlicher Abkommen mit dem Unionsrecht prüft, jedoch erst nachdem ein Mitgliedstaat ein solches Abkommen mit einem Drittland geschlossen hat. Da allerdings eine Neuverhandlung derartiger Abkommen schwierig ist, hält Brüssel es für sinnvoller, Unstimmigkeiten, die zu rechtlichen Konflikten führen können, schon im Vorfeld auszuräumen. Deswegen sollen die Mitgliedstaaten nun über ihre externen Energievorhaben bereits vor Unterzeichnung eines diesbezüglichen Vertragswerks die Kommission informieren, wobei eine Stellungnahme der Kommission im Abkommen dann weitestgehend berücksichtigt werden muss.

Die Abgeordneten Hannes Weninger (S), Christiane Brunner (G) und Waltraud Dietrich (T) waren sich mit Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner einig, dass eine ex-ante Prüfung von derartigen Verträgen sinnvoll ist. Laut Bundesminister Mitterlehner müsse man aber trotz Unterstützung des Vorhabens auf die Souveränität der Mitgliedstaaten achten. Die Prüfung der Anträge könne sich demnach nur auf juristische Punkte beschränken, sagte er, es bedürfe auch einer klaren Eingrenzung auf zwischenstaatliche Abkommen. Grundsätzlich befinde sich die Diskussion darüber noch in einem frühen Stadium.

EU strebt bessere regionale Kooperation zur Sicherstellung der Gasversorgung an

Um die Versorgung mit Erdgas sicherzustellen setzt die EU auf eine bessere Koordination auf regionaler Ebene. Obwohl die Erstverantwortung für die Gasversorgung bei den Erdgasunternehmen gesehen wird und der Vorrang des Marktes unbestritten bleiben soll, sieht die Kommission im Falle eines Marktversagens in einem Mitgliedstaat die zuständigen nationalen Behörden und die übrigen EU-Länder einer Region gefordert, zu handeln. Ziel dieser Maßnahmen ist es laut Kommission vor allem, die Gasversorgung von besonders zu behandelnden VerbraucherInnen ("geschützten KundInnen") sicherzustellen. Dazu würden auf EU-Ebene bestimmte Grundsätze und Standards für verpflichtende regionale Risikobewertungen festgelegt. Sämtliche Risiken, die dabei ermittelt werden, sollen dann Gegenstand regionaler Präventions- und Notfallpläne sein, die einer Begutachtung durch Sachverständige unterzogen und von der Kommission, der die allgemeine Koordinierung obliegt, gebilligt werden müssen. Weitere Punkte im Vorschlag sind Vorgaben zur Dimensionierung der Erdgasinfrastruktur und – mit einigen Ausnahmen - der Kapazitäten für Gasflüsse in beide Richtungen auf den zwischenstaatlichen Verbindungsleitungen. Auch Mindestversorgungszeiträume unter definierten Bedingungen werden festgelegt.

Österreich soll gemeinsam mit Kroatien, Ungarn, Italien und Slowenien der Region Südost zugeordnet werden, was seitens des Wirtschaftsministers als problematisch angesehen wird. Für Österreich seien die Slowakei und Deutschland die wichtigsten Transitpartner, und dies sei zu berücksichtigen, unterstrich er.

Hannes Weninger (S) und Christiane Brunner (G) befürworteten eine bessere Koordination, bezweifelten jedoch, dass damit die Versorgungssicherheit vollkommen gewährleistet werden könne. Diese hänge nicht so sehr von stabilen Gaslieferungen ab, sondern vom konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien, meinten sie, nachdem der Wirtschaftsminister in Zusammenhang mit der Gasversorgung von einer Brückentechnologie im Zuge der Energiewende gesprochen hatte. Die Energieunion sei viel zu sehr auf fossile Energie und auf Gas ausgerichtet, erwiderte Brunner und das beeinflusse auch langfristige infrastrukturelle Entscheidungen. Notwendig sei eine Neuausrichtung, stellte sie fest.

Völlige Ablehnung kam von der FPÖ. Johannes Hübner sprach von "Schreibtischattentätern auf funktionierende Strukturen". Seiner Ansicht nach ist es nicht einzusehen, warum es auch auf diesem Gebiet neue Überwachungen und Evaluierungen geben muss. (Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan