Parlamentskorrespondenz Nr. 438 vom 02.05.2016

Neu im Innenausschuss

Grüne fordern Verschärfung des Waffenrechts

Wien (PK) – Die Grünen nehmen die stark steigende Zahl von Waffenbesitzkarten zum Anlass, um eine Verschärfung des Waffenrechts zu fordern. Am liebsten wäre es Abgeordnetem Albert Steinhauser, würde der Besitz privater Schusswaffen – mit wenigen Ausnahmen – generell verboten (1630/A(E)). Private Schusswaffen würden in den seltensten Fällen zur Selbstverteidigung eingesetzt, vielmehr komme es immer wieder zu menschlichen Tragödien durch Schusswaffengebrauch, argumentiert er. Privater Waffenbesitz sei daher ein völlig untaugliches und kontraproduktives Mittel zur Schaffung von Sicherheit.

Ausnahmen vom Verbot schlägt Steinhauser ausschließlich für JägerInnen im Besitz gültiger Jagdkarten, für Sportschützen sowie für beeidetes Schutz- und Wachpersonal konzessionierter Unternehmen vor, unter der Voraussetzung dass die Betroffenen im Besitz eines Waffenpasses sind. Zusätzlich will er auch Mitgliedern traditioneller Schützenvereinigungen das Recht einräumen, zu besonderen Anlässen Schusswaffen zu tragen, wenn diese ansonsten in den Vereinsräumlichkeiten versperrt sind. Waffensammler sollen dem Antrag zufolge hingegen nur noch schussuntaugliche Waffen besitzen dürfen. Darüber hinaus fordert Steinhauser die Regierung auf, ein wirksames Maßnahmenbündel zur Reduzierung illegaler Waffen vorzulegen.

Den Erläuterungen des Antrags zufolge wurden 2015 11.290 Waffenbesitzkarten ausgestellt und damit um rund zwei Drittel mehr als 2014 (6.733). Ende des Jahres waren 914.450 Waffen im zentralen Waffenregister registriert. Gleichzeitig wird auf 1.212 strafbare Handlungen im Jahr 2014 mit Schusswaffenbezug verwiesen.

Ein weiterer von Steinhauser vorgelegter Antrag zielt auf das Schließen von Lücken im österreichischen Waffengesetz ab (1634/A(E)). Zwar müssten alle AntragstellerInnen vor Erwerb einer Waffenbesitzkarte bzw. eines Waffenpasses einen psychologischen Test absolvieren, dieser könne bei negativem Ausgang aber beliebig oft wiederholt werden, kritisiert Steinhauser. Überdies sei der Test nur für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie B, nicht jedoch der Kategorien C und D vorgesehen. Ebenso seien Inhaber von Jagdkarten davon ausgenommen. Steinhauser will all diese Mängel beseitigen und schlägt darüber hinaus eine regelmäßige Wiederholung der psychologischen Begutachtung im Abstand von fünf Jahren vor. Darüber hinaus drängen die Grünen auf eine gesetzliche Verpflichtung zur getrennten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. (Schluss) gs