Parlamentskorrespondenz Nr. 441 vom 02.05.2016

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Regierung legt Anerkennungs- und Bewertungsgesetz sowie Partnerschaftsabkommen mit der Mongolei und Abkommen mit der UNO vor

Wien (PK) – Die Regierungsvorlage eines Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes zielt vor allem darauf ab, MigrantInnen eine bessere Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Eine vertiefte wirtschaftliche und rechtliche Zusammenarbeit unter besonderer Beachtung der Bereiche Menschenrechte und Nachhaltigkeit wiederum ist Hauptaspekt eines Abkommens zwischen der EU und der Mongolei. Ein Abkommen mit der UNO und weiteren in Wien ansässigen internationalen Organisationen schließlich soll die Attraktivität des Amtssitzes Wien sichern.

MigrantInnen sollen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden

Stoßrichtung eines von der Regierung vorgelegten so genannten Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (1084 d.B.) ist es, Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, die in Österreich arbeiten wollen und dazu nach den entsprechenden Bestimmungen berechtigt sind, durch ein beschleunigtes Verfahren einen rascheren Einstieg in den heimischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Entwurf enthält in diesem Sinn verfahrungsrechtliche Bestimmungen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen und sieht dabei für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die aufgrund ihrer Notsituation nicht die notwendigen Dokumente für ein Anerkennungsverfahren vorlegen können, besondere Regelungen zur Feststellung ihrer Qualifikation vor. Geplant ist auch der Ausbau der bestehenden Beratungseinrichtungen, um der Zielgruppe bereits vor Stellung des Antrags umfassende Informationen zu geben und dadurch MigrantInnen bei der qualifikationsadäquaten Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Abkommen mit der Mongolei soll Zusammenarbeit forcieren

Ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Mongolei (1085 d.B.) umfasst im Wesentlichen die Zusammenarbeit in den Bereichen nachhaltige Entwicklung sowie bei Handel und Investitionen. Es enthält ferner auch rechtliche Verpflichtungen für die Mongolei in den Bereichen Menschenrechte und der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und des Terrorismus.

Wien soll weiterhin attraktiver Amtssitz bleiben

Ein Abkommen (1112 d.B.), das Österreich mit den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), der Organisation für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) schließt, verfolgt das Ziel, die Attraktivität des Amtssitzes Wien aufrechtzuhalten. Konkret geht es dabei um die Sicherstellung von Schulplätzen für die Kinder der Bediensteten dieser in der Bundeshauptstadt ansässigen Einrichtungen. Zu diesem Zweck leistet Österreich nun einen Bildungsbeitrag an die genannten internationalen Organisationen und stellt überdies befristet eine Liegenschaft für eine entsprechende Bildungseinrichtung zur Verfügung. (Schluss) hof