Parlamentskorrespondenz Nr. 442 vom 02.05.2016

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage eines Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetzes

Qualität der Abschlussprüfung soll weiter verbessert werden

Wien (PK) - Die Regierungsvorlage eines Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetzes (1109 d.B.) setzt nun jene Teile der geänderten Abschlussprüfungs-Richtlinie der EU, um die das Unternehmens-, das Gesellschafts- und das Genossenschaftsrevisionsrecht betreffen. Hauptaspekte der Regelung sind dabei die Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie eine Forcierung der Rolle des Prüfungsausschusses. Der Entwurf verfolgt dabei das Ziel einer Steigerung der Qualität von Abschlussprüfungen unter Vermeidung einer zu großen Kostenbelastung für die Unternehmen. Wie die Erläuternden Bemerkungen zur Vorlage anmerken, werden durch die Umsetzung der Richtlinie bereits bestehende Aufgaben punktuell ergänzt und im Wesentlichen an die gelebte Praxis angepasst. (Schluss) hof