Parlamentskorrespondenz Nr. 451 vom 03.05.2016

Neu im Sozialausschuss

Anträge der Grünen, der FPÖ und der NEOS zum Themenkomplex Arbeit

Grüne für Valorisierung des Arbeitslosengeldes…

Wien (PK) – Die Grünen haben eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beantragt (1629/A). Ziel ist eine jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe und ähnlicher Leistungen wie beispielsweise des Übergangsgeldes und des Umschulungsgeldes. Damit würde man der zunehmenden Armutsgefährdung arbeitsloser Menschen entgegenwirken, ist Abgeordnete Judith Schwentner überzeugt. Schließlich seien 42% jener Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, von Armut bedroht. Das Argument, die sukzessive reduzierte Kaufkraft würde den Anreiz für Arbeitslose erhöhen, eine Beschäftigung aufzunehmen, lässt Schwentner nicht gelten. Sie weist auf das enorme Auseinanderklaffen zwischen der Zahl der Arbeitssuchenden und offenen Stellenangeboten hin. Überdies habe es auch früher eine Valorisierung gegeben, sie sei erst im Jahr 2000 unter der schwarz-blauen Regierung abgeschafft worden, hebt sie hervor.

…und mindestens sechs Wochen Kündigungsfrist für alle Beschäftigten

Ein weiteres Anliegen ist den Grünen eine mindestens sechswöchige Kündigungsfrist für alle ArbeitnehmerInnen (1668/A(E)). Gerade im Bereich der ArbeiterInnen gebe es derzeit ein sehr niedriges Schutzniveau, während Angestellte weitaus besser gestellt seien, kritisiert Abgeordnete Birgit Schatz. So müsse bei ArbeiterInnen oft nicht einmal eine 14-tägige Kündigungsfrist eingehalten werden. Als Beispiel nennt Schatz den Bäcker-Kollektivertrag, der beiderseitige Kündigungen am vorletzten Arbeitstag einer Arbeitswoche ermöglicht. Damit könne von heute auf morgen die berufliche Perspektive ungewiss werden und die soziale Existenz gefährdet sein.

NEOS wollen Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose lockern

Die NEOS nehmen die rapide steigende Langzeitarbeitslosigkeit nicht nur zum Anlass, eine Begrenzung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auf maximal zwei Jahre zu fordern (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 450/2016). Sie sprechen sich auch dafür aus, die geltenden Zumutbarkeitsbestimmungen für die Annahme eines Jobangebots zu lockern (1669/A). So hält Abgeordneter Gerald Loacker eine Wegzeit für die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz von zusammen drei – statt derzeit zwei – Stunden bzw. von zwei statt derzeit eineinhalb Stunden für Teilzeitbeschäftigte für zumutbar. Überdies sieht er nicht ein, dass Personen mit Betreuungspflichten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes einen angebotenen Arbeitsplatz ablehnen können, wenn die Arbeitszeit mehr als 16 Stunden beträgt. Er will stattdessen auf das vollendete vierte Lebensjahr des Kindes abstellen. Loacker hofft, betroffene Arbeitslose mit den Änderungen wieder schneller in Beschäftigung bringen zu können.

Arbeitsmarkt: FPÖ greift Resolution der SPÖ Burgenland auf

Die FPÖ drängt bereits seit einiger Zeit darauf, den Zugang von EU-BürgerInnen zum österreichischen Arbeitsmarkt zu beschränken. Nun hat sie eine Resolution der SPÖ Burgenland aufgegriffen, um ihrer Forderung nach einem Vorrang für österreichische ArbeitnehmerInnen Nachdruck zu verleihen (1670/A(E)). Durch eine Schutzklausel solle Österreich die Möglichkeit erhalten, in Bereichen, in denen die Arbeitslosigkeit besonders hoch ist – etwa im Baugewerbe und im Baunebengewerbe –, eine temporale und sektorale Beschränkung der EU-weiten Personenfreizügigkeit vorzunehmen, wird im Antrag etwa der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl zitiert. Weitere Punkte der von der FPÖ ausdrücklich befürworteten Resolution betreffen eine Überarbeitung der EU-Entsenderechtlinie nach dem Motto "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort", partielle Einschränkungen für ausländische ArbeitnehmerInnen beim Zugang zum österreichischen Sozialsystem, die Aufstockung der Finanzpolizei und den Ausschluss von Unternehmen, die Lohndumping betreiben, von allen öffentlichen Aufträgen. An die heimischen Unternehmen appelliert die SPÖ Burgenland, wieder mehr Lehrstellen anzubieten.

Grüne fordern mehr Geld für Beschäftigte in "geschützten Werkstätten"

Grün-Abgeordnete Helene Jarmer macht sich für eine bessere Absicherung jener rund 24.000 behinderten Menschen stark, die in so genannten "geschützten Werkstätten" tätig sind (1672/A(E)). Sie fordert nicht nur ein existenzsicherndes Einkommen für die betroffene Personengruppe, sondern auch deren vollständige Einbeziehung in die Sozialversicherung. Zudem spricht sie sich dafür aus, arbeitsmarktnahe Zwischenmodelle zwischen geschützter Werkstatt und klassischem Betrieb zu etablieren sowie behinderte Menschen durch speziell auf sie zugeschnittene Förderungen gezielt an den Regelarbeitsmarkt heranzuführen. Dass Beschäftigte in geschützten Werkstätten derzeit nur ein Taschengeld erhalten, ist für Jarmer diskriminierend, zudem seien sie dadurch von Sozialleistungen abhängig. (Schluss) gs