Parlamentskorrespondenz Nr. 460 vom 03.05.2016

Neu im Finanzausschuss

Neue Ernteversicherung, Verlängerung des Handwerkerbonus, Investitionsschutz in Kirgisistan, Nachtsichtgeräte für Mazedonien

Wien (PK) – Eine neue vom Katastrophenfonds prämiengeförderte Ernteversicherung für BäuerInnen, die Verlängerung des Hnadwerkerbonus ab Juni 2016, möglicherweise auch im Jahr 2017, ein Investitionsschutzabkommen mit Kirgisistan und die Unterstützung des mazedonischen Grenzschutzes mit 15 österreichischen Nachtsichtgeräten – das sind die Inhalte jüngst vorgelegter Regierungsvorlagen für den Finanzausschuss.  

Regierung bietet Prämienzuschüsse für Ernteversicherungen an 

Der Klimawandel führt in Österreich immer häufiger zu Wetterextremen, die als Dürre, Stürme oder Starkregen die Ernten der BäuerInnen gefährden. Daher will die Regierung gemeinsam mit den Ländern Prämienzuschüsse für umfassende Ernteversicherungen über die schon bisher geförderten Hagel- und Frostversicherungen hinaus anbieten. Dieser erweiterte Versicherungsschutz soll im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells von Seiten des Bundes aus dem Katastrophenfonds finanziert werden, wobei ein höherer Durchversicherungsgrad in der Landwirtschaft dem Fonds weniger wetterbedingte Schadensmeldungen bringen wird.

Der diesbezügliche Regierungsentwurf zur Änderung des Katastrophenfondsgesetzes und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes sieht auch eine Verwaltungsvereinfachung vor: Die Dreijahresfrist bei der Antragstellung auf Abgeltung von Schäden, von der  Gebietskörperschaften schon bisher ausgenommen sind, entfällt künftig auch für Private. Die jährlichen Zuschüsse zu den Versicherungsprämien in Höhe von je 25% seitens des Bundes und der Länder würden im Staatshaushalt insgesamt folgende Kosten  verursachen (in Mio. €) - 2016: 11,2; 2017: 14,2; 2018: 16,8; 2019: 16,8; 2020: 16,8). (1106 d. B.)

Fortsetzung des Handwerkerbonus 2016 und 2017

Angesichts umfangreicher Schwarzarbeit und einer angespannten Situation im Bausektor legte die Regierung kürzlich einen Novellenentwurf zum Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen vor. Sie dient der Fortsetzung des 2014 und 2015 gewährten Handwerkerbonus für Arbeiten ab Juni 2016 und - falls wegen weiterhin schwachen Wachstums erforderlich – auch im Jahr 2017. Die Regierungsvorlage bringt auch rechtliche Anpassungen an die Registrierkassenpflicht für Handwerker und ermöglicht die Förderung bar bezahlter Leistungen. Der Mitteleinsatz ist mit 40 Mio. € für 2016 und 2017 inklusive Verwaltungskosten begrenzt. Die Regierung begründet die Novelle mit dem notwendigen Kampf gegen die Schwarzarbeit sowie mit der Stärkung der redlichen Wirtschaft und erwartet positive Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20% der Kosten einer förderbaren Leistungen, die pro Förderungswerber und Jahr auf maximal 3000 € (exklusive Umsatzsteuer) begrenzt sind, sodass der maximale Förderbetrag pro Jahr und Förderungswerber 600 € ausmacht. Gefördert werden Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Wohnbau für persönliche Zwecke durch befugte Gewerbebetriebe, die eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausstellen, in der Arbeitsleistungen gesondert ausgewiesen werden (1107 d.B.)

Österreichische Nachsichtgeräte für Mazedoniens Grenzschutz 

Auf ihrer Westbalkan-Konferenz am 24. Februar 2016 haben EU- und Westbalkanstaaten Maßnahmen zur Handhabung der Migrationsbewegung beschlossen. Dabei hat Mazedonien die Grenzkontrollen und die Überwachung seiner Staatsgrenze wieder aufgenommen. Österreich unterstützt die mazedonischen Einsatzkräfte bei der Grenzüberwachung mit 15 Nachtsichtgeräten. Die Ermächtigung des Finanzministers zur Überlassung der Geräte an das Balkanland regelt ein Bundesgesetz, dessen Entwurf der Finanzminister kürzlich dem Nationalrat vorgelegt hat (1108 d.B.).

Investitionsschutzabkommen mit Kirgisistan

Ein Abkommen mit der Kirgisischen Republik, seit einigen Jahren ein kontinuierlich wachsender Markt für österreichische Exporte (2013: 12,7 Mio. €), dient der Förderung und dem Schutz von Investitionen. Der Vertrag unterstützt österreichische Firmen bei der Bewältigung möglicher Risiken. Das Abkommen findet auf alle Investitionen Anwendung, die Investoren der Vertragsparteien vor oder nach dem Inkrafttreten des Abkommens getätigt haben. Die Vertragsparteien gestehen einander grundsätzlich die Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung zu. Ausnahmen von diesen Prinzipien bestehen nur für Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie für Verpflichtungen, welche sich aus der Mitgliedschaft zu einem Vertrag zur wirtschaftlichen Integration, wie etwa der Europäischen Union, einem multilateralen Vertrag über Investitionen oder aus steuerlichen Normen ergeben. Das Abkommen enthält auch Bestimmungen über Umwelt- und Arbeitnehmerschutz und nimmt auf internationale Menschenrechte Bezug. Investitionen dürfen – auch materiell – nur im öffentlichen Interesse, auf nichtdiskriminierende Weise, auf Grund eines ordentlichen Verfahrens und gegen Entschädigung enteignet werden. Sämtliche Zahlungen im Zusammenhang mit einer Investition sind in frei konvertierbarer Währung nach Maßgabe der EU-rechtlichen Bestimmungen frei transferierbar. Streitigkeiten aus einer Investition zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei, die einer Lösung durch Verhandlungen und Konsultationen nicht zugänglich sind, können einem Schiedsgericht vorgelegt werden (1113 d.B.). (Schluss) fru