Parlamentskorrespondenz Nr. 476 vom 09.05.2016

Neu im Gesundheitsausschuss

FPÖ: Lockspitzel bei KassenärztInnen verfassungswidrig

Wien (PK) – Der Gesundheitssprecher der FPÖ, Andreas Karlsböck, beantragt unter Berufung auf die Ärztekammer eine Änderung des Paragrafen 32a im ASVG. Diese Bestimmung erlaubt es Krankenkassen, ohne Anfangsverdacht einen Lockspitzel zur Qualitätskontrolle von Kassenärzten in deren Ordinationen zu schicken. Dies sei "ohne Zweifel verfassungswidrig", zitiert Karlsböck Experten. Auch Polizeiermittler dürfen nur bei schwerem Verdacht verdeckt ermitteln und dürfen dabei keine Straftat provozieren. "Mystery Shopping" durch Sozialversicherungen beeinträchtige das Vertrauen zwischen Arzt und Patient, weil ÄrztInnen nicht mehr sicher sein könnten, ob ihnen Patienten oder "Schauspieler der Sozialversicherung" mit falschen E-Cards gegenüberstehen, so die AntragstellerInnen. Viele Kassenplanstellen können schon derzeit nicht nachbesetzt werden, erinnert Karlsböck und warnt davor, den Beruf des Kassenarztes noch weniger attraktiv zu machen. Außerdem bereite sich die Ärztekammer auf Basis von Gutachten zweier renommierter Verfassungsexperten darauf vor, das "Mystery Shopping" vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen (1663/A(E)). (Schluss) fru