Parlamentskorrespondenz Nr. 477 vom 10.05.2016

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Anträge der Opposition zum Thema Entwicklungszusammenarbeit

Wien (PK) – Die Opposition mahnt Kriterien für die Leistung von Entwicklungszusammenarbeit (EZA) ein. Während die NEOS die EZA mit jenen Ländern einstellen wollen, in denen es nach wie vor die Todesstrafe gibt, treten die Freiheitlichen für eine Koppelung von EZA-Leistungen an die Kooperationsbereitschaft der Empfänderstaaten bei Abschiebungen ein.  

NEOS: Keine EZA-Mittel an Länder mit Todesstrafe

Christoph Vavrik von den NEOS erinnert daran, dass die Todesstrafe noch immer in 96 Ländern gesetzlich verankert ist und in 25 Staaten 2015 vollstreckt wurde. Vor diesem Hintergrund dürfe sich der Beitrag Österreichs im Kampf gegen die Todesstrafe nicht in mahnenden Worten erschöpfen, vielmehr seien konkrete Taten gefordert. Der außenpolitische Sprecher der NEOS appelliert nun in einem Entschließungsantrag (1642/A(E)) an die Bundesregierung, jede offizielle bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Ausnahme der humanitären Hilfe mit jenen Ländern einzustellen, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben. Dieses Ausschlusskriterium sollte zudem auch auf alle multilateralen Programme, in die Österreich einzahlt, angewendet werden.

FPÖ will EZA-Leistungen an Kooperationsbereitschaft bei Abschiebungen koppeln

FPÖ-Abgeordneter Johannes Hübner verweist auf die große Zahl von MigrantInnen aus Entwicklungsländern, die sich illegal in Österreich aufhalten, denen kein Asylgrund zuerkannt wurde oder die strafrechtlich verurteilt wurden. Abschiebungen würden in den meisten Fällen an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer scheitern. In einem Entschließungsantrag (1657/A(E)) ruft der außenpolitische Sprecher der FPÖ die Bundesregierung auf, keine EZA-Leistungen mehr an Entwicklungsländer zur Verfügung zu stellen, die entweder keine Rücknahmeabkommen mit Österreich abschließen oder bei der Rücknahme ihrer StaatsbürgerInnen nicht kooperativ sind. (Schluss) hof