Parlamentskorrespondenz Nr. 478 vom 10.05.2016

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Änderung des Vermessungsgesetzes vor

Mehr Effizienz bei Verfahren im Grenzkataster

Wien (PK) – Die Steigerung der Effizienz bei Verfahren im Grenzkataster ist die Hauptstoßrichtung einer Änderung des Vermessungsgesetzes (1115 d.B.). So soll die Umwandlung von Grundstücken in den Grenzkataster im Zusammenhang mit Agrarverfahren durch Verordnung verfügt werden. Darüber hinaus schafft die Novelle die Möglichkeit, die allgemeine Neuanlegung des Grenzkatasters auch in Teilen einer Katastralgemeine durchzuführen. Für Vermessungen und Verfahren in Gebieten mit Bodenbewegungen werden zudem neue Regelungen geschaffen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Weitere Punkte der Vorlage betreffen die Ermöglichung der Abschreibung von Trennstücken aus dem Grenzkataster sowie die Verkürzung der Frist für Grenzwiederherstellungen von zwei Jahren auf ein Jahr.

Der Grenzkataster ermöglicht einen verbindlichen Nachweis der Grenzen von Grundstücken. Voraussetzung für die Übernahme eines Grundstücks in den Grenzkataster ist ein Verfahren, in dem im Rahmen einer Grenzverhandlung die Eigentümer der betroffenen und aller angrenzenden Liegenschaften die Grenzen zwischen ihren Grundstücken einvernehmlich festlegen.(Schluss) hof


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