Parlamentskorrespondenz Nr. 495 vom 12.05.2016

Rechnungshof will transparentere Umweltförderlandschaft

Moser für Umsetzung einer Förderpyramide und einer umfassenden Datenbank

Wien (PK) – Wie effizient ist der Mitteleinsatz des Bundes und der Länder in Bezug auf betriebliche Umweltförderungen, fragte sich der Rechnungshof im Rahmen einer im Jahr 2014 durchgeführten Querschnittsprüfung. Durch die Vielfalt an Programmen, die noch dazu sehr unterschiedlich gestaltet sind, fehle ein Gesamtüberblick über die eingesetzten Gelder für Nahwärmeversorgungsanlagen, thermische Gebäudesanierung, Solaranlagen oder Fernwärmeanschlüsse und die damit erzielten Wirkungen, urteilte RH-Präsident Josef Moser. Er schlug daher vor, die aktuellen Verhandlungen über den Finanzausgleich zum Anlass zu nehmen, um im Sinne der Erhöhung der Transparenz eine umfassende Förderdatenbank zu etablieren. Außerdem sollten im Wege einer Kompetenzbereinigung die Anzahl der AkteurInnen und der Fördertöpfe verringert und ähnliche Programme zusammengeführt werden. Bei der Prüfung durch den Rechnungshof ging es um ein Gebarungsvolumen von ca. 50 Mio. € im Jahr.

Betriebliche Umweltförderungen des Bundes und der Länder auf dem Prüfstand

Ziel der beim Bund (Mi nisterium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) sowie in den Ländern Kärnten, Salzburg und Wien durchgeführten Prüfung war es, herauszufinden, woher diverse Fördermittel stammten und inwieweit die Gebietskörperschaften ihre Auszahlungen aufeinander abgestimmt haben.

In die Programme zur Förderung der Nahwärmeversorgungsanlagen und der thermischen Gebäudesanierung flossen jährlich etwa 20 Mio. €, während termische Solaranlagen und Fernwärmeanschlüsse deutlich geringer dotiert waren. Maßnahmen für die thermische Gebäudesanierung und für thermische Solaranlagen wurden zum überwiegenden Teil durch den Bund (80% oder mehr) finanziert; der Anteil der Länder Kärnten und Salzburg in diesen Programmen war sehr gering.

Im Bereich der betrieblichen Umweltförderungen bestehen auf Bundes– und Landesebene mehrere Förderprogramme bzw. –töpfe für weitgehend gleiche Ziele und Gegenstände nebeneinander, heißt es im Bericht. Die Doppel- und Mehrfachstrukturen sowie die Heterogenität der Programme in Bezug auf Aufbau, Inhalt und Begrifflichkeit machten die Förderlandschaft intransparent. Die Unterstützung desselben Projekts durch mehrere Stellen war in der Administration aufwändig und erhöhte das Risiko unzweckmäßiger und unzulässiger Parallelförderungen. Die Bestimmung einer gemeinsamen Abwicklungsstelle im Landwirtschaftsministerium wurde als zweckmäßig angesehen, allerdings verblieb auch im Fall von Kooperationen stets ein Teil des Verwaltungsaufwands beim nicht–abwickelnden Fördergeber, bemängelten die PrüferInnen.

Gerade vor dem Hintergrund des internationalen Klimavertrags von Paris sei es wichtig, für ein transparentes und effizientes heimisches Fördersystem zu sorgen, meinte Abgeordnete Christiane Brunner (G), wobei auch private Förderungen einbezogen werden sollten. Abgeordnete Martina Schenk (T) kritisierte den heimischen Förderdschungel und die nicht funktionierende Transparenzdatenbank, die offensichtlich am Widerstand der Landesfürsten gescheitert sei. ÖVP-Mandatar Manfred Hofinger sprach von einem grundsätzlich guten System, sah aber noch Verbesserungsmöglichkeiten bei den Schnittstellen.   

Rupprechter: Abwicklungsstelle seines Ressorts ist Bench-Mark in Österreich

Bundesminister Andrä Rupprechter dankte dem Rechnungshof für seine konstruktive Kritik und betonte, dass sein Ressort große Anstrengungen unternommen hat, um das System laufend anzupassen. Ein Beispiel dafür sei die Einrichtung einer zentralen Abwicklungsstelle für die betrieblichen Umweltförderungen des Bundes, deren Aufgaben von der KPC (Kommunalkredit Public Consulting) wahrgenommen werden. Damit habe man das Prinzip des "one-stop-shop" erfolgreich in die Realität umgesetzt. Er hoffe, dass sich möglichst viele Bundesländer daran beteiligen werden. Eine zentrale Ursache für die bestehenden Mehrfachstrukturen seien überlappende kompetenzrechtliche Grundlagen, gab er zu bedenken, es bestehe allerdings ein ständiger Informationsaustausch zwischen den einzelnen Ebenen (z.B. Treffen der UmweltlandesreferentInnen). Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, bemühe man sich weiter um Verbesserungen, führte Rupprechter weiter aus, beginnend mit 2015 habe man etwa das Verfahren zur Ermittlung der Förderung vereinfacht und die Terminologie des Beihilfenrechts vereinheitlicht. Auf eine Frage der Abgeordneten Martina Schenk (T) hin stellte der Minister fest, dass der Posten thermische Sanierung im Jahr 2016 zwar geringer budgetiert sei, zusätzliche Mittel stünden aber im Wege der Bundeswohnbaubank zur Verfügung.

Moser: Zusammenführung von Programmen würde Stringenz und Transparenz erhöhen

Rechnungshofpräsident Josef Moser ging auf die zentralen Problembereiche und wies u.a. darauf hin, dass es allein auf Bundesebene drei verschiedene Fördertöpfe (Umweltförderung im Inland, Sanierungsoffensive und Klima- und Energiefonds) gibt. Für die FörderwerberInnen sei oft schwer zu durchblicken, an welche Stelle sie sich wenden sollen und was sie beantragen können. Weitere Kritikpunkte betrafen das Fehlen von quantifizierten Zielsetzungen und den mangelnden Überblick über den gesamten Fördermitteleinsatz. Überdenken sollte man auch die Erforderlichkeit von marginalen Programmen, die parallel zu den Bundesförderungen laufen. Moser erinnerte daran, dass laut Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für den Bereich der "Erneuerbaren Energien, Ökostrom und Förderungen" eine Harmonisierung der Regime, mehr Effizienz, Transparenz und Treffsicherheit sowie die Einführung einer Förderpyramide beabsichtigt war. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung lagen jedoch noch keine konkreten Umsetzungsschritte vor. Alleine schon die Standardisierung der Terminologie würde einen Fortschritt bringen. Um die Transparenz und Stringenz der Förderlandschaft zu erhöhen sowie den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wären Programme mit weitgehend gleichen Zielsetzungen zusammenzuführen. In Bereichen, in denen eine Kompetenzbereinigung nicht möglich ist, sollte eine gemeinsame Abwicklungsstelle mit der Administration der Förderungen beauftragt werden. – Der Bericht wurde schließlich vertagt. (Schluss) sue