Parlamentskorrespondenz Nr. 499 vom 12.05.2016

Ernteversicherung und Handwerkerbonus passieren Finanzausschuss

Mehr Geld für Entwicklungsprojekte soll Migrationsdruck mildern

Wien (PK) – Unter dem Vorsitz seines neuen, zu Beginn der Sitzung einstimmig gewählten Obmanns Werner Groiß erledigte der Finanzausschuss heute ein Marathonprogramm. Angesichts immer häufigerer Dürre und Starkregen unterstützte eine breite Mehrheit des Ausschusses das Angebot von Bund und Ländern an die BäuerInnen, umfassende Ernteversicherungen mit Prämienzuschüssen zu fördern. Ein Bonus für redliche Handwerksarbeit gilt für Leistungen ab Juni 2016 und, falls erforderlich, auch im Jahr 2017. In aller Öffentlichkeit berichtete Finanzminister Hans Jörg Schelling den Abgeordneten über aktuelle finanzpolitische Vorhaben der Europäischen Union und über Erfolge im Kampf gegen die Produktpiraterie. Zur Milderung der Weltarmut und zur Beseitigung von Migrationsursachen empfahl der Ausschuss einen zusätzlichen finanziellen Beitrag Österreichs für internationale Entwicklungsprojekte. Investitionen in Kirgisistan werden künftig durch ein Abkommen der beiden Länder geschützt.

Auf Seiten der Opposition drängten NEOS und FPÖ auf die Abschaffung der Sektsteuer. Die Grünen verlangten Aktionen gegen "aggressive Steuerplanung" in großen Unternehmen sowie Maßnahmen für den Klimaschutz. Die NEOS unterbreiteten außerdem Vorschläge für eine umfassende Reform des Finanzausgleichs samt Schuldenbremse und Spekulationsverbot. Alle Oppositionsanträge wurden vertagt.            

Die EU-Finanzpolitik 2016 aus der Perspektive der Mandatare

Angesichts hoher Arbeitslosigkeit stellt die EU 2016 die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Mittelpunkt ihrer Politik. Sie will die Investitionsoffensive für Europa rasch umsetzen, das Investitionsumfeld und den Binnenmarkt stärken sowie Fortschritte auf dem Weg zur Banken- und Kapitalmarktunion erreichen. Die Wirtschafts- und Währungsunion soll vertieft, die Kooperation in Steuerfragen verstärkt und europäische Interessen international stärker vertreten werden, heißt es in der EU-Jahresvorschau 2016 (III-246 d.B.), die der Ausschuss Öffentlich debattierte und mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und NEOS akzeptierte.

Josef Cap (S) begrüßte den Schwerpunkt der Europäischen Union gegen die Arbeitslosigkeit und für eine wachstumsfreundliche Budgetkonsolidierung. Cap begrüßte auch den Kampf gegen die Steuergestaltung von Unternehmen, plädierte für eine Sicherung des Standorts Europa, wozu auch die Sicherung sozialer Systeme und die Erhaltung der Pensionssysteme zähle. Die Richtlinien zur Bankenunion sollen umgesetzt und Spekulationsgeschäfte von Banken verhindert werden. Kleine und mittlere Unternehmen will Cap ausdrücklich unterstützt sehen. Die Bewältigung der Flüchtlingskrise sei nicht nur eine außen- und sicherheitspolitische, sondern auch eine wirtschaftspolitische Aufgabe – es gelte die Ursachen der Flüchtlingsströme stärker als bisher ins Auge zu fassen.

Steuerfairness für kleine und mittlere Unternehmen verlangte Hubert Fuchs (F), der auch die Steuergestaltungspraxis von Großunternehmen aufs Korn nahm - Fuchs drängte auf die Einführung des in Österreich beim Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug bewährten Reverse Charge-Systems. Auch Gabriele Tamandl (V) wies auf die guten Erfahrungen Österreichs mit Reverse Charge im Bausektor hin und unterstützte den diesbezüglichen Vorstoß des Finanzministers auf Einführung dieses Systems in der EU.

Eine stärkere Entlastung des Faktors Arbeit und die Beseitigung von Wachstumshemmnissen forderte Bruno Rossmann (G), der in der aktuellen Diskussion über Griechenland den vom IWF verlangten, aber verfassungsrechtlich problematischen Vorsorgebeschluss und die IWF-Zweifel an der Schuldentragfähigkeit Griechenlands thematisierte. Die geplanten Länderberichte über die Steuerleistungen von Großunternehmen sollten öffentlich gemacht werden, verlangte Rossmann und bezog sich beim Thema mehr Transparenz im Steuersystem auf die renommierten Ökonomen Thomas Piketty und Geoffrey Sachs. Da die EU Jahr für Jahr die strukturellen Defizite falsch berechne, weil bei der Ermittlung der Outputlücke ein unzureichendes Modell verwendet werde, verlangte Kai Jan Krainer (S) eine neue realistische Berechnungsmethode.

Schelling über Griechenland, Steuerbetrug und Geldwäsche

Die vertiefte Analyse der makroökonomischen Stabilität Österreichs durch die EU, nach der Axel Kassegger (F) fragte, gebe keinen Grund zur Sorge, sondern erfolge routinemäßig, teilte Finanzminister Schelling mit und zeigte beim Reverse Charge-System Optimismus, dass die EU im Juni Pilotprojekte ermöglicht, wie sie Österreich und Tschechien umsetzten wollen, wie er Christoph Matznetter (S) mitteilte. Die Entlastung des Faktors Arbeit durch die aktuelle Steuerreform wollte Schelling nicht geringschätzen, die verlangte umfassende Veränderung der Steuerstruktur könne er sich nur EU-weit vorstellen. Die Probleme Griechenlands seien nur mittelfristig zu lösen. Die im letzten Sommer verlangten Maßnahmen hat Griechenland geliefert, nun seien noch Lösungen für notleidende Kredite und bei der Privatisierung offen - was wichtig sei, weil Privatisierungserlöse für die Förderung des griechischen Wachstums eingesetzt werden können. Einen Schuldenschnitt lehnen alle Geberländer ab, diskutiert werde aber über Maßnahmen beim Schuldenmanagement, etwa über Rückzahlungszeiten. Währungsfonds (IWF) und EU-Kommission schätzen die Entwicklung Griechenlands unterschiedlich ein, berichtete Schelling. Der vom IWF verlangte "Vorsorgebeschluss" für den Fall von Zielverfehlungen sei verfassungsrechtlich nicht möglich, Griechenland wird dazu aber Vorschläge bis 24.5.2016 unterbreiten, teilte Schelling mit. Er sei optimistisch, dass der IWF am Ende des Tages bei der Griechenlandhilfe mit dabei sein werde. Nachdrücklich bekannte sich der Finanzminister zu einer neuen Berechnungsmethode beim strukturellen Defizit, Vorschläge dafür liegen vor, einer auch von Seiten Österreichs. Kostendämpfungen im Pflege- und Gesundheitssystem, wie sie Österreich bereits erreicht hat, werden von der EU-Kommission ausdrücklich anerkannt. Der Pflegefonds reiche bis 2020 aus, darüber hinaus gehende Maßnahmen werden in Hinblick auf den neuen Finanzausgleich verhandelt.

Werner Kogler (G) erfuhr vom Ressortleiter, dass auch er - trotz vieler Fortschritte - die Geldwäschebekämpfung in Österreich für verbesserungsbedürftig halte. Daten, die dem Ressort aus den Panama-Papers bekannt werden, werden in jedem einzelnen Fall überprüft, nennenswerte Ergebnisse für Österreich liegen bisher aber nicht vor. Bekannt sei, dass auch NGOs legal Offshore-Geschäfte betreiben, sagte Schelling Abgeordnetem Jakob Auer (V).

Schelling meldet Erfolge im Kampf gegen den Plagiatehandel

Der österreichische Zoll hat 2015 doppelt so viele gefälschte Produkte aufgegriffen wie 2014, wobei 97% aller aufgegriffenen Sendungen den Online-Handel betrafen und die Fahnder bei Medikamentenfälschungen im internationalen Vergleich besonders erfolgreich waren, liest man im Produktpirateriebericht 2015 (III-250 d.B.), den Finanzminister Schelling den Abgeordneten erläuterte. In der Liste der Ursprungsländer liegen China vor Indien quantitativ an der Spitze, der Versand erfolgt zunehmend über Drittländer, erfuhren die Mandatare und nahmen den Bericht nach positiven Wortmeldungen von Ruperta Lichtenecker (G), Hermann Lipitsch und Christoph Matznetter (beide S) einstimmig zur Kenntnis.

Einig zeigten sich die Abgeordneten mit dem Ressortleiter beim Lob für die ZollbeamtInnen und sowie darin, dass die Aufklärung der KonsumentInnen über die Gefahren des Erwerbs gefälschter Produkte intensiviert werden soll. Die OECD beziffert den wirtschaftlichen Schaden durch Produktplagiate mit 460 Mrd. € weltweit und mit 85 Mrd. € für die EU, informierte Schelling.

Hilfe für die Ärmsten der Armen

Hilfe für Menschen in fragilen Ländern und Post-Konflikt-Staaten in Landwirtschaft und Infrastruktur, beim Klimaschutz und bei der Gleichstellung der Geschlechter durch die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), den Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) und die Global Environmental Facility (GEF) (III-251 d.B.) beurteilten die Ausschussmitglieder einhellig positiv. Nach Wiederauffüllung der Fonds-Mittel im Jahr 2014 (siehe Meldungen der Parlamentskorrespondenz Nr. 1075 /2014 und Nr. 22 /2015) zeigten sich die Mandatare zufrieden mit der Arbeit der Internationalen Entwicklungsorganisation und dem Afrikanischen Entwicklungsfonds.

In der Debatte mahnten die Abgeordneten Effizienz beim Mitteleinsatz für Entwicklungsprojekte und die Einbindung Österreichs in Entscheidungen über Projekte ein. Finanzminister Hans Jörg Schelling berichtete über die verstärkte Kooperation mit der Weltbank und die Mitwirkung Österreichs bei Entscheidungen über Ziele und Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit. Über einen Budgetpfad zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, auf den Christiane Brunner (G) drängte, werde er nach ausreichender Klärung aller damit zusammenhängenden Fragen entscheiden, kündigte Schelling an.

Vor dem Hintergrund massiver Zuwanderung aus den ärmsten Ländern Afrikas und Asiens nach Europa unterstützt die Weltbank-Tochter IDA in den Herkunftsländern der Flüchtlinge, aber auch in Nachbar- und Transitländern Projekte zur Milderung der Armut. Eine Änderung des IFI-Beitragsgesetzes (1094 d.B.) zur einmaligen Erhöhung des Beitrags Österreichs zur 17. Wiederauffüllung der IDA für Projekte zur Milderung des Migrationsdrucks um 159,75 Mio. € auf 540,53 Mio. € begrüßten ausdrücklich Petra Bayr (S), Bruno Rossmann (G) und Robert Lugar (T). Zu den finanziellen Auswirkungen lag den Abgeordneten auch eine Analyse des Parlamentarischen Budgetdienstes vor. Nur die FPÖ versagte der Gesetzesänderung ihre Zustimmung. Die Summe, die mittlerweile jährlich global für die Milderung des Migrationsdrucks und die Finanzierung von Flüchtlingscamps aufgewendet werden, sei auf 1 Mrd. € angewachsen, teilte Schelling mit.

Prämienzuschüsse für umfassende Ernteversicherungen

Der Klimawandel mit Wetterextremen wie Dürre, Stürme oder Starkregen gefährdet immer öfter die Ernten. Dieses Problem will die Regierung mit umfassenden Ernteversicherungen lösen und bietet den BäuerInnen über die schon bisher geförderten Hagel- und Frostversicherungen hinaus gemeinsam mit den Ländern Prämienzuschüsse an. Den Bundesanteil an der Förderung des erweiterten Versicherungsschutzes soll der Katastrophenfonds finanzieren, der von einem höheren agrarischen Versicherungsgrad weniger wetterbedingte Schadensmeldungen erwartet. Einer Analyse des Parlamentarischen Budgetdienstes konnten die Abgeordneten unter anderem entnehmen, dass die jährliche Förderungsleistung für den Katastrophenfonds besser abschätzbar sei als nachträgliche Entschädigungszahlungen. Eine Verwaltungsvereinfachung bringt der Entfall der Dreijahresfrist bei Anträgen auf Abgeltung von Schäden - nicht nur für Gebietskörperschaften, wie bisher, sondern künftig auch für Private (1106 d.B.). – Die Empfehlung der Gesetzesänderung teilten nur die NEOS nicht.

Abgeordnete wollen frostgeschädigten Obst- und Weinbauern helfen  

Hermann Schultes (V) wies mit Nachdruck darauf hin, dass die vorliegende Reform für jene Obst- und Weinbauern in Niederösterreich, in der Steiermark und im Burgenland zu spät komme, die im April von Schnee- und Frostschäden schwer getroffen wurden und in ihrer Existenz gefährdet sind. Es sei daher wichtig, diesen Menschen zu signalisieren, dass man ihnen beim Neustart ihrer Betriebe helfe, denn bis zur ersten Ente können bis zu vier Jahre vergehen. Es gelte zu verhindern, dass Betriebe aufgegeben werden und die Arbeitslosigkeit in den Regionen steige. Schultes appellierte mit Unterstützung seiner Fraktionskollegen Jakob Auer und Werner Amon sowie von Hubert Fuchs (F), Christiane Brunner und Werner Kogler (beide G) auf Vorlage eines Abänderungsantrages zur Soforthilfe für die von der Katastrophe Betroffenen. Auch Kai Jan Krainer (S) unterstützte den Appell auf Hilfe für die betroffenen BäuerInnen, beharrte für seine Fraktion aber darauf, bei der im Landwirtschaftsausschuss vereinbarten Vorgangsweise zu bleiben, zunächst die Schäden zu erheben und erst dann die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Beim Thema neue Ernteversicherung gaben Rainer Hable (N) und Werner Kogler (G) unter Hinweis auf die Analyse des Budgetdienstes zu bedenken, dass die Vermischung eines Förderungsmodells mit einer Versicherung zur Erhöhung von Versicherungsprämien führen könnte und verlangten eine Evaluierung.

In den Jahren 2014 und 2015 verwendete der Katastrophenfonds (III-252 d.B.) 71,5% seiner Mittel für die Vorbeugung, 18,8% für die Beseitigung von Schäden und 9,7% für die Ausrüstung der Feuerwehren, erfuhren die Ausschussmitglieder in der Debatte über den aktuellen Bericht des Katastrophenfonds. Sie nahmen den Bericht, der zeige, dass der Fonds ein schlagkräftiges Instrument für die Beseitigung von Katastrophenschäden sei, so Schelling, einhellig zur Kenntnis.

Handwerkerbonus wird ab Juni 2016 und eventuell 2017 fortgesetzt

Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft veranlassen die Regierung, den 2014 und 2015 gewährten Bonus für redliche Handwerkerleistungen ab Juni 2016 und - falls konjunkturell erforderlich – auch im Jahr 2017 wieder anzubieten. Die Regierungsvorlage bringt auch rechtliche Anpassungen an die Registrierkassenpflicht für Handwerker und ermöglicht nunmehr auch die Förderung bar bezahlter Leistungen durch einen Zuschuss von 20% der Kosten. Pro Förderungswerber und Jahr ist die Unterstützung auf maximal 3000 € (exklusive Umsatzsteuer) begrenzt; der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber macht jährlich 600 € aus. In Summe ist der Mitteleinsatz mit 40 Mio. € für 2016 und 2017 inklusive Verwaltungskosten begrenzt. Hinweise auf mögliche Mitnahmeeffekte beim Handwerkerbonus enthält eine Analyse des Parlamentarischen Budgetdienstes zur Regierungsvorlage. Der Novellenentwurf zum Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen passierte den Ausschuss mit der Mehrheit von ÖVP und SPÖ (1107 d.B.).

In der Debatte forderten Hubert Fuchs und Axel Kassegger (beide F) den Finanzminister dazu auf, die Studien zur Evaluierung des Handwerkerbonus zu veröffentlichen, was Schelling zusagte. Der Bonus bringe wenige Vorteile, seine Verlängerung sei wegen der Mitnahmeeffekte abzulehnen, so Fuchs und Kassegger. Bedenken wegen der vom Budgetdienst erwähnten Mitnahmeeffekte äußerten auch Ruperta Lichtenecker und Bruno Rossmann (beide G), die sich für eine Senkung der Lohnnebenkosten und Investitionen in die thermische Sanierung stark machten. Die Schwarzarbeit könne man nicht mit einem Handwerkerbonus bekämpfen, meinten auch Rainer Hable (N) und Robert Lugar (T). Die Ursache dafür liege in zu hohen Steuern und Lohnnebenkosten. Dem widersprach Gabriele Tamandl (V), die die hohen Lohnnebenkosten auf das dichte Netz von Sozialleistungen zurückführte und die Fortsetzung des Handwerkerbonus ausdrücklich als ein Signal gegen die Schwarzarbeit begrüßte.

Finanzminister Hans Jörg Schelling räumte ein, er sei selbst kein Freund des Handwerkerbonus. Die angeführten Mitnahmeeffekte betreffen aber das deutsche Modell, von dem sich das österreichische wesentlich unterscheide. Die Administrationskosten bei den 65.000 abgewickelten Anträgen lagen bei 18,4 € pro Antrag, sagte Schelling und machte auf die Konjunkturklausel aufmerksam, die die Bonus-Aktion beende, sobald das Wachstum ein bestimmtes Maß erreichen werde. Überdies berichtete Schelling von positiven Wirkungen der Registrierkassenpflicht.

Investitionsschutz im wachsenden Exportmarkt Kirgisistan

Kirgisistan ist ein Land, das Jahr für Jahr mehr Waren aus Österreich importiert. Daher empfahl der Finanzausschuss dem Plenum einstimmig ein Abkommen mit der Kirgisischen Republik, das Investitionen wechselseitig fördert und schützt, den Grundsätzen der Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung folgt und Standards für Umwelt- und Arbeitnehmerschutz sowie Menschenrechte enthält. Streitigkeiten, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden können, wird ein Schiedsgericht klären (1113 d.B.). Die Zustimmung des Ausschusses erfolgte mit breiter Mehrheit (ohne Grüne).

Petra Bayr und Christoph Matznetter (beide S) plädierten dafür, Investitionsschutzabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen als Instrumente einer kohärenten Politik zu nutzen und auf die Einhaltung von Umweltstandards, ArbeitnehmerInnenschutz und Nachhaltigkeitskriterien in den Partnerländern zu drängen. Dazu zitierte Finanzminister Schelling die diesbezüglichen Klauseln des vorliegenden Staatsvertrags für soziale und ökologische Standards sowie die Bestimmungen für Menschenrechte. (Fortsetzung Finanzausschuss) fru