Parlamentskorrespondenz Nr. 505 vom 12.05.2016

Verschärftes Asylrecht hat nun alle parlamentarischen Hürden überwunden

Schockbilder als Warnung auf Zigarettenpackungen auch im Bundesrat umstritten

Wien (PK) – Der Bundesrat beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit den Beschlüssen des Nationalrats vom 27. und 28. April 2016. Darunter fallen die neuen asylrechtlichen Bestimmungen und die Änderungen im Tabakgesetz – Themen, die auch in der Länderkammer für heftige Kontroversen sorgten. Diskutiert wurde auch über die EU-Vorhaben aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung und Gesundheit, die jeweils mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden. Dabei wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ, die Bundesregierung möge sich gegen eine vorläufige Anwendung des Wirtschafts- und Handelsabkommens CETA aussprechen, mehrheitlich mit der Begründung abgelehnt, ein entsprechendes Gutachten abwarten und die laufende Beratung im EU-Ausschuss nicht vorwegnehmen zu wollen.

Asylrecht: Nun auch grünes Licht im Bundesrat

Nachdem das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – damit wird in Zukunft eine unabhängige weisungsfreie Behörde mit der Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer betraut – mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ die Länderkammer passiert hatte, widmeten sich die Mandatarinnen und Mandatare den geplanten Änderungen im Asyl- und Fremdengesetz sowie im Grenzkontrollgesetz. Die Diskussion darüber verlief ähnlich wie im Nationalrat kontrovers, bei der namentlichen Abstimmung zum Asylrecht votierten 37 Mitglieder des Bundesrats dafür, 20 dagegen.

Anerkannte Flüchtlinge werden in Zukunft vorläufig nur noch eine befristete Aufenthaltsbewilligung für drei Jahre erhalten. Der Asylstatus wird nach Ablauf dieser Zeitspanne automatisch verlängert, wenn sich die Situation im Herkunftsland nicht wesentlich verändert hat. Dazu kommt das in der Öffentlichkeit viel diskutierte Notstandsverordnungsrecht "zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit". Dieses kann dann zur Anwendung kommen, wenn die Regierung aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung der Asylanträge die Gefahr einer Krisensituation sieht. Eine derartige Verordnung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats kann zunächst nur für sechs Monate erlassen und in weiterer Folge insgesamt dreimal – bis zu einer maximalen Geltungsdauer von zwei Jahren – verlängert werden. Außerdem muss die Regierung dem Nationalrat gegenüber detailliert darstellen, welche Gefahren ohne eine vorübergehende Einschränkung des Asylrechts drohen. Die neuen Sonderbestimmungen werden es den zuständigen Behörden vorübergehend erlauben, Flüchtlingen die Einreise nach Österreich auch dann zu verweigern bzw. sie in das Einreiseland zurückzuweisen oder zurückzuschieben, wenn sie Asyl beantragt haben. Ausnahmen sieht das Gesetz nur für Flüchtlinge vor, die enge Angehörige in Österreich haben oder denen im Land, in das sie zurückgeschoben werden, Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht, wobei die Behörden laut Abänderungsantrag das Kindeswohl besonders zu berücksichtigen haben. Auch wenn das Einreiseland nicht eruierbar ist, muss ein Asylverfahren in Österreich durchgeführt werden. Voraussetzung für das Wirksamwerden der Bestimmungen ist neben einer Verordnung auch die Durchführung temporärer Grenzkontrollen.

ÖVP und SPÖ verteidigten die gesetzlichen Maßnahmen, die Grünen halten die Asylrechts-Bestimmungen für verfassungs- und EU-widrig. Der FPÖ geht das Ganze hingegen zu wenig weit. Sie sprach sich demnach aus gänzlich anderen Motiven gegen die Gesetzesänderung im Asylrecht aus. Parallel dazu wurde die Änderung des Grenzkontrollgesetzes gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich befürwortet. Ein von der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag, die Bundesregierung möge straffällige Asylwerber konsequent abschieben und diesbezügliche Rückübernahmen forcieren, wurde abgelehnt.

Schockbilder auf Zigarettenpackungen auch im Bundesrat umstritten

Völlig gegensätzliche Meinungen gab es auch hinsichtlich der Änderungen im Tabakgesetz, das die Hersteller verpflichtet, Zigarettenpackungen künftig mit Schockbildern und deutlicheren Warnhinweisen zu versehen. Mit der Novelle werden außerdem Zigaretten und Tabak mit Aromen bzw. Zusatzstoffen, wie etwa Menthol und Vitaminen, sowie der Verkauf von Kautabak verboten. Zudem wird ein Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse eingeführt und E-Zigaretten und Liquids ausdrücklich vom Verbot des Versandhandels umfasst. Das Gesetz heißt nun " Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz ". Alte Zigarettenpackungen dürfen noch bis zum 31. August 2016 von den Großhändlern an Trafiken ausgeliefert werden, die endgültige Deadline für den Verkauf ist der 20. Mai 2017.

Trotz der von der FPÖ vorgebrachten heftigen Kritik - auch in Form eines Antrags - wurde auch dieses Gesetz bestätigt. Für die Freiheitlichen stellen die Bestimmungen einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit und eine Schädigung der Wirtschaft dar. SPÖ, ÖVP und Grüne strichen hingegen den Präventionscharakter der Novellierung hervor. Angesichts der schwerwiegenden Folgen von Rauchen und Passivrauchen müsse die Politik ihre Verantwortung wahrnehmen und über Gesundheitsgefahren informieren.

Spenderregister für Stammzellen nun bei Gesundheit Österreich, Abkommen mit Tschechien über Rettungsdienste

In einer weitaus harmonischeren Atmosphäre verlief die Debatte über die erweiterte Kompetenz der Gesundheit Österreich GmbH GÖG und über das Abkommen mit der Tschechischen Republik über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Beide Materien wurden einhellig befürwortet, für das Rettungsdienstabkommen gab der Bundesrat auch die dafür erforderliche ausdrückliche Zustimmung.

Die GÖG soll in Hinkunft nicht nur für die laufende Evaluierung und Qualitätssicherung des im Jahr 2014 gestarteten Brustkrebs-Früherkennungsprogramms zuständig sein, sondern die Koordination und die Suche nach passenden StammzellenspenderInnen übernehmen.

Interessant für die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich ist das Abkommen zwischen Österreich und Tschechien über grenzüberschreitende Kooperation im Rettungsdienst. Dadurch erhalten die Landeshauptleute die Möglichkeit, entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den Hauptmännern der angrenzenden Kreise in der Tschechischen Republik abzuschließen, um eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung der Menschen in den benachbarten Regionen der beiden Länder zu gewährleisten.

Hausapotheken werden abgesichert, der KRAZAF wird aufgelöst

Mit breiter Mehrheit passierte auch die Änderung des Apothekengesetzes den Bundesrat ohne Einspruch, mit der die Hausapotheken abgesichert werden. Künftig dürfen ÄrztInnen unter bestimmten Umständen auch in Gemeinden, in denen bereits eine öffentliche Apotheke vorhanden ist, eine Hausapotheke betreiben. Voraussetzung dafür ist, dass die Ordination mehr als sechs Kilometer von der nächsten öffentlichen Apotheke entfernt ist. Gleichzeitig wird eine 2006 abgeschaffte Sonderregelung für HausärztInnen, die eine Kassenstelle mit angeschlossener Hausapotheke übernehmen, wieder eingeführt. Für sie wird ein Mindestabstand von vier Kilometern zur nächsten öffentlichen Apotheke festgelegt, wobei die Bewilligung einer Hausapotheke zurückzunehmen ist, wenn die Entfernungsvoraussetzung aufgrund der Verlegung der Ordination entfällt. Die Nachfolgeregelung gilt rückwirkend ab Mai 2015 und unerheblich davon, ob die Nachfolge lückenlos oder nach einer bestimmten Vakanz erfolgt.

Seitens der Befürworter (SPÖ, ÖVP und FPÖ) zeigt man sich überzeugt davon, dass man damit das Praktizieren am Land für Ärztinnen attraktiver gestaltet und somit einen Beitrag für die medizinische Versorgung am Land leistet. Bei den Grünen hingegen gab es unterschiedliche Bewertungen. Sie sehen zwar eine Verbesserung der regionalen Nahversorgung, es gäbe aber insgesamt weitere Verbesserungsmöglichkeiten aus gesundheitspolitischer Sicht.

Zudem sprach sich die Mehrheit des Bundesrats auch für die endgültige Auflösung des KRAZAF, des Krankanstalten-Zusammenarbeitsfonds, aus. Der Zweck des KRAZAF bis zum Jahr 1996 bestand in der Gewährung von Zuschüssen an die Träger der Krankenanstalten. Seit der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung ist er jedoch nicht mehr aktiv, seine Aufgaben haben mittlerweile die Bundesgesundheitsagentur und neun Landesgesundheitsfonds übernommen. Einer Auflösung des Fonds standen bislang allerdings Rechtsstreitigkeiten entgegen, nun soll ein eigenes Abwicklungsgesetz Rechtssicherheit bringen und einer drohenden Insolvenz des Fonds vorbeugen. Mit dem Gesetzesantrag würden Probleme beseitigt, die 20 Jahre alt sind, argumentiert die Koalition. Für die Opposition sieht das Ganze aber nicht ganz sauber aus, vielmehr sollte man in der Struktur der Krankenhausfinanzierung grundlegend für mehr Klarheit und Transparenz sorgen, so die Grünen. (Fortsetzung Bundesrat) jan/mbu


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