Parlamentskorrespondenz Nr. 506 vom 12.05.2016

Bundesrat für verschärften Kampf gegen Drogendealer

Basiskonto, strengere Regeln bei Amtsverlust und Einberechnung externer Kosten in Maut passieren Länderkammer

Wien (PK) – Neben Asylgesetz und schockartigen Warnungen für RaucherInnen waren auch der verstärkte Kampf gegen Drogendealer sowie der Zugriff auf das Kontenregister im Strafverfahren Schwerpunkte der heutigen Bundesratsdebatte.

Bankkontenöffnung wird erleichtert, Opferschutz verstärkt

Ohne Einspruch passierte nach kontroverser Debatte die Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) die Länderkammer. ÖVP und SPÖ sprachen sich mehrheitlich dafür aus, den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit zu geben, im Rahmen von Strafverfahren Einsicht in das zentrale Kontenregister zu nehmen. Für die Einsicht in äußere Kontodaten wie Name des Inhabers, Wohnort oder Geburtsdatum soll eine staatsanwaltschaftliche Anordnung ausreichen, Auskünfte über den Inhalt der Konten bedürfen hingegen laut Vorlage einer gerichtlichen Bewilligung. Justizminister Wolfgang Brandstetter hatte den Schritt damit begründet, dass die Regelung den unmittelbaren Zugriff durch die Staatsanwaltschaft sichere und im Verfahren helfe, Zeit zu sparen.

Zielsetzung der Novelle ist darüber hinaus auch der Opferschutz, dies vor allem durch Stärkung der Rechte auf Information und Ausbau der Verfahrensrechte. Es wird überdies sichergestellt, dass Kopien von Videos mit Befragungen der Sexualopfer unzulässig sind. Künftig dürfen diese Aussagen nur noch protokolliert dem Akt angefügt werden.

Dealen mit Drogen im öffentlichen Raum wird eigener Straftatbestand

Ebenfalls nur mit Mehrheit von ÖVP und SPÖ stimmte der Bundesrat der Änderung des Suchtmittelgesetzes zu. Mit dem neuen Straftatbestand "Drogenhandel im öffentlichen Raum" droht in Zukunft Drogendealern an U-Bahnhaltestellen und anderen öffentlichen Plätzen künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren auch dann, wenn sie nicht eindeutig als gewerbsmäßige Händler überführt werden. Anlass für diese Verschärfung des Suchtmittelgesetzes ist die zuletzt stark wachsende Drogenszene in Ballungsräumen, vor allem in Wien.

Für die FPÖ reicht der neue Tatbestand "öffentlicher Drogenhandel" aber nicht zur nachhaltigen Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität aus. Mit der neuen Definition der Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht habe der Anstieg der Drogenkriminalität nichts zu tun, argumentieren wiederum die Grünen und lehnten die Novelle ebenfalls ab.

Verlängerung der Gerichtspraxis fix

Einstimmigkeit herrschte wiederum hinsichtlich der Verlängerung der Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate. Damit wird die aus Spargründen vor einigen Jahren vorgenommene Verkürzung des "Gerichtsjahrs", das Voraussetzung für die Ausübung des Richter- bzw. Rechtsanwaltsberufs ist, zum Teil wieder rückgängig gemacht. Gleichzeitig sieht die Änderung des Rechtspraktikantengesetzes eine Erhöhung des monatlichen Ausbildungsbeitrags vor.

Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf bleiben bestehen

Einhellig wurde auch die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf abgesagt. Eine eingehende Abwägung verfassungsrechtlicher Fragen spreche gegen einen gemeinsamen bundesländerübergreifenden Standort, lautet die Begründung der von den Koalitionsparteien im Nationalrat gestarteten Initiative. Die Zusammenlegung war ursprünglich im Jahr 2012 beschlossen und mit dem Budgetbegleitgesetz 2014 auf Juli 2016 verschoben worden, nun wird sie endgültig abgeblasen. Angesichts der wachsenden Bevölkerung im Bezirk sieht man nun keinen Grund, das Gericht aufzulassen, außerdem wolle man die "Nahversorgung" in diesem Bereich sicherstellen, so die Argumentation.

Neuregelung der Urheberrechte bei Online-Nutzung

Die Reihe der einstimmig befürworteten Gesetzesänderungen setzte sich mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 fort. Dabei handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrfachlizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung. Hauptaspekte sind dabei die Konkretisierung der Rechte und Pflichten gegenüber Nutzern sowie der Ausbau der Transparenz- und Berichtspflichten. In einem eigenen neuen Abschnitt des Gesetzes werden zudem Sondervorschriften für Verwertungsgesellschaften, die Mehrfachlizenzen für Online-Rechte an Musikwerken vergeben, eingeführt. Neu sind auch ein Beschwerdemanagement sowie Streitbeilegungsmechanismen.

Handelsvertretergesetz bringt Klarstellung über Provision bei Kündigung

Klarstellungen bringen nach einem OGH-Urteil die Änderungen im Handelsvertretergesetz. Demnach müssen VersicherungsvertreterInnen bei ordentlicher Kündigung des Agenturvertrags zumindest 50% der Folgeprovision erhalten. Diese Änderungen sind aber den Freiheitlichen nicht ausreichend. Sie fordern, die Folgeprovision zur Gänze auszuzahlen. Der Beschluss fiel daher nur mehrheitlich.

Auch der Bundesrat für strengere Regeln beim Amtsverlust

Nach dem Nationalrat sprach sich auch der Bundesrat mit breiter Mehrheit für strengere Regeln im Zusammenhang mit dem Amtsverlust aus. Der Länderkammer kommt hier auch ein ausdrückliches Zustimmungsrecht zu, da auch die demokratischen Ländervertretungen davon betroffen sind. Die Grünen verweigerten die Zustimmung, sie treten für noch strengere Bestimmungen ein. Schlussendlich gab es aber auch gegen das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung und das Bundespräsidentenwahlgesetz keinen Einspruch.

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem halben Jahr Haft bzw. bei einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten droht Abgeordneten in Hinkunft eine Mandatsaberkennung. Außerdem sollen die Amtsverlust-Regelungen nicht nur für ParlamentarierInnen, sondern auch für Regierungsmitglieder, die Landeshauptleute, den Bundespräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten und die Mitglieder der Volksanwaltschaft gelten.

Striktes Handyverbot am Steuer

Die ParlamentarierInnen gehen nun schärfer gegen das Telefonieren mit dem Handy am Steuer vor. Alle Fraktionen sprachen sich in der Plenardebatte des Bundesrats für ein striktes Handyverbot am Steuer aus, den Grünen geht die Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz aber nicht weit genug. Künftig wird gestraft, wenn Autofahrer Mobiltelefone während der Fahrt außer zum Telefonieren mit Freisprecheinrichtungen oder als Navigationssystem verwenden. Verboten werden auch das Schreiben und Lesen von SMS und Mails sowie das Surfen im Internet. Die Verschärfung soll der Verkehrssicherheit dienen. Ausdrücklich verboten und mit einer Verwaltungsstrafe belegt wird zudem die Manipulation des Kilometerstandes von Fahrzeugen. Verkehrsminister Gerald Klug ist überzeugt, dass jede Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit eine richtige Maßnahme ist, gerade wenn es darum gehe, Ablenkungen wie der Nutzung des Handys vorzubeugen.

Luftverschmutzung und Lärm erhöhen Mautgebühren

Durch Änderungen beim Bundesstraßen-Mautgesetz und im ASFINAG-Gesetz werden in Hinkunft externe Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastungen in die Berechnung der LKW-Mauttarife einfließen. Damit wird von der Wegekostenrichtlinie der EU Gebrauch gemacht, um die Kostenwahrheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Die daraus von der ASFINAG lukrierten Mehreinnahmen gehen an den Bund zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs. Außerdem nimmt die Novellierung Mautprellerei ins Visier. Die Benützung von Sondermautstrecken ohne ordnungsgemäße Entrichtung des Entgelts wird nämlich zur Verwaltungsübertretung erklärt.

Für ÖVP und SPÖ bedeutet dies einen wichtigen Schritt in Richtung Ökologisierung, Kostenwahrheit und Transparenz. Die Grünen kritisieren jedoch den Berechnungsmodus, die FPÖ warnt vor einer weiteren Belastung der Wirtschaft.

Bundesrat begrüßt einhellig Basiskonto für alle

Nachdem ein Bericht zu EU-Vorhaben aus den Bereichen Verkehr und Infrastruktur ebenfalls mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde, war man sich beim vorletzten Punkt der Tagesordnung vollständig einig, als es darum ging, das Recht auf ein Basiskonto festzuschreiben. Dieses Konto wird über alle Funktionen eines normalen Zahlungskontos verfügen und steht in Umsetzung einer EU-Richtlinie ausdrücklich auch überschuldeten Personen, Obdachlosen oder etwa AsylwerberInnen zu. Gratis ist das Konto allerdings nicht. Besonders bedürftige Personen werden jedenfalls maximal 40 € (statt 80 €) zahlen müssen. Das so genannte Verbraucherzahlungskontogesetz verfolgt überdies auch noch weitere Ziele. So soll die Transparenz bei den Kontogebühren erhöht und der Bankenwechsel erleichtert werden.

Keine Mehrheit für FP-Initiative zum Vorrang österreichischer ArbeitnehmerInnen

Schließlich lehnte die Mehrheit des Bundesratsplenums den Entschließungsantrag der Freiheitlichen ab, wonach österreichische ArbeitnehmerInnen Vorrang am österreichischen Arbeitsmarkt haben sollen. Hans Jörg Jenewein und seine FraktionskollegInnen berufen sich dabei auf das von der SPÖ-Burgenland beschlossene so genannte "Burgenländische Modell". Bundesminister Alois Stöger bekannte sich zu einer Politik, die angesichts der europaweiten Herausforderungen Wachstum und Beschäftigung stärkt. Grundlegendes Problem in der EU sieht er in der "Investitionsbremse". Zu Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings habe der Sozialausschuss des Nationalrats heute weitere rechtliche Weichen gestellt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 496), zum Erhalt der offenen Gesellschaft brauche es allerdings eine sozialpolitische Diskussion in der gesamten Europäischen Union. (Schluss Bundesrat) jan


Format