Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 13.05.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 19. Mai 2016

Fragestunde, Bundesfinanzrahmen 2017-2020, Ernteversicherung, Handwerkerbonus, Menschenrechte, Rechnungshofberichte

Wien (PK) – Der Nationalrat hat sich am zweiten Sitzungstag des Mai-Plenums eine umfassende Themenpalette vorgenommen. Nach der Fragestunde mit dem Sozialminister wird in einem Finanzblock über den Bundesfinanzrahmen 2017 – 2020, erweiterte Zuschüsse für Ernteversicherungen von BäuerInnen aus dem Katastrophenfonds, die Verlängerung des Handwerkerbonus und ein Investitionsschutzabkommen mit Kirgisistan debattiert. Am Plan stehen auch sieben Rechnungshofberichte, darunter ist etwa jener zur Fördergeldvergabe bei der Alpinen Ski WM 2013 in Schladming, die von den Rechnungsprüfern massiv kritisiert wurde. Den Plenartag werden fünf menschenrechtsrelevante Aufträge an die Regierung sowie Forderungen der Opposition aus dem Justizbereich abschließen.

Fragestunde

Vor Eingang in die Tagesordnung wird es in einer Fragestunde um arbeits-, sozial- und konsumentenschutzpolitische Anliegen der Abgeordneten gehen.

Bundesfinanzrahmen 2017-2020

Innerhalb einer Woche hat der Finanzausschuss den von Bundesminister Hans Jörg Schelling vorgelegten Bundesfinanzrahmen 2017-2020 mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien plenumsreif gemacht. Am 27. April hat er seinen Budgetpfad im Rahmen einer Ersten Lesung dem Nationalratsplenum vorgestellt (siehe PK-Meldung Nr. 413/2016), der Finanzausschuss hat daraufhin für den 4. Mai namhafte Expertinnen und Experten zu einem öffentlichen Hearing geladen, um das Zahlenwerk zu analysieren (siehe PK-Meldung Nr. 467/2016). Wie zwischen Regierung und Opposition fielen auch deren Beurteilungen unterschiedlich aus.

Die Auszahlungen in den Bundesbudgets sollen bis 2020 mit rund 83,038 Mrd. € begrenzt werden, für 2016 wurde – nach einer Erhöhung um 1,6 Mrd. € – ein Limit von rund 78,107 Mrd. € eingezogen. Das Defizit des Bundes (2015: -1,86 Mrd. €) steigt 2016 auf -5,78 Mrd. € und soll bis 2020 auf -2,15 Mrd. € sinken. Die Staatsverschuldung soll von zuletzt 86,2% des BIP (2015) bis 2020 auf 76,6% zurückgehen. Das Maastricht-Defizit Österreichs, das 2015 -1,2% des BIP betrug, steigt 2016 auf -1,6% und soll bis 2020 auf -0,4% sinken. Nach einem strukturellen Überschuss von 0,1% des BIP im Jahr 2015 wird für 2016 mit einem strukturellen Minus von 0,5% und für 2017 mit -1% gerechnet, das Schelling bis 2020 auf -0,4% reduzieren will.

Die Regierung stellt schwerpunktmäßig mehr Geld für Sicherheitspolitik und Integration zur Verfügung. Angesichts der Migrations- und Flüchtlingsbewegung sowie im Hinblick auf die Herausforderungen wie Grenzsicherung, Terrorbekämpfung und neue Bedrohungsszenarien wird das Heeresbudget bis 2020 um insgesamt 896 Mio. € und der Etat des Innenministeriums um 1,2 Mrd. € aufgestockt. Abgedeckt werden damit u.a. zusätzliche Aufwendungen für die Sicherheit, für Grenzkontrollen, für Asylverfahren und für mehr ExekutivbeamtInnen. Mehr Geld gibt es zudem für Rückkehrprojekte und Deutschkurse für Flüchtlinge, auch die Entwicklungshilfe kann sich über einen höheren Etat freuen. Stärker gefördert wird ebenso der Arbeitsmarkt. Darüber hinaus verfolgt die Regierung ihre Prioritäten für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Infrastruktur, aktive Arbeitsmarktpolitik, Familienförderung und die Unterstützung der Wirtschaft durch Senkung der Lohnnebenkosten.

Nachtsichtgeräte für Makedonien

Dieses Gesetz – mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird – bietet die Basis dafür, Makedonien 15 Nachtsichtgeräte zu überlassen. Österreich will damit die mazedonischen Einsatzkräfte bei der Grenzüberwachung unterstützen, nachdem das Land aufgrund der Beschlüsse der Westbalkan-Konferenz am 24. Februar 2016 seine Grenzkontrollen und die Überwachung seiner Staatsgrenze wieder aufgenommen hat, was zur Schließung der Balkanroute beigetragen hat. Der Ausschuss hat die Gesetzesvorlage mit breiter Mehrheit an das Plenum weitergeleitet.

Ernteversicherung für BäuerInnen

Angesichts der in Österreich immer häufiger werdenden Wetterextreme, die als Dürre, Stürme oder Starkregen die Ernten der BäuerInnen gefährden, gibt es für diese künftig Prämienzuschüsse nicht mehr nur für Hagel- und Frostversicherungen, sondern auch für andere Ernteversicherungen. Die Novellierungen im Katastrophenfondsgesetz und im Hagelversicherungs-Fördergesetz sollen auch Verwaltungsvereinfachungen bringen: die Dreijahresfrist bei Anträgen auf Abgeltung von Schäden entfällt nicht nur wie bisher für Gebietskörperschaften, sondern bald auch für Private.

Handwerkerbonus wird für 2016 und eventuell 2017 verlängert

Bei den parlamentarischen Budgetverhandlungen im Herbst hatte Finanzminister Hans Jörg Schelling noch erklärt, dass der Handwerkerbonus nicht verlängert wird. Nun haben sich die Regierungsparteien doch zu einer Neuauflage entschlossen. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde vom Finanzausschuss genehmigt. Demnach werden für die Jahre 2016 und 2017 jeweils bis zu 20 Mio. € – inklusive Verwaltung – bereitgestellt, wobei die Fördermittel im kommenden Jahr nur dann fließen sollen, wenn das Wirtschaftswachstum in den ersten drei Quartalen 2016 unter 1,5% bleibt.

Einmalbetrag an IDA für Projekte in Flüchtlings-Herkunftsländern

Mit einem Einmalbetrag von rund 160 Mio. € will Österreich Projekte der Weltbank-Tochter IDA (International Development Association) zur Armutsbekämpfung und zur Verbesserung der Lebenssituation in Flüchtlings-Herkunftsländern unterstützen. Mit der Hilfe vor Ort soll der Migrationsdruck reduziert werden.

Investitionsschutzabkommen mit Kirgisistan

Aufgrund des seit Jahren kontinuierlich wachsenden Markts für österreichische Exporte (2013: 12,7 Mio. €) in Kirgisistan, empfiehlt der Finanzausschuss, ein Investitionsschutzabkommen mit der Republik abzuschließen. Das Abkommen soll den Grundsätzen der Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung folgen und Standards für Umwelt- und Arbeitnehmerschutz sowie Menschenrechte enthalten. Streitigkeiten, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden können, wird ein Schiedsgericht klären.

e-Medikation

In weiterer Folge stehen sieben Prüfberichte des Rechnungshofs zur Debatte.

Thema war dabei auch die Einrichtung eines Arzneimittelkontos, durch das in Hinkunft etwa Mehrfachverordnungen, Überdosierungen oder negative Wechselwirkungen vermieden werden sollen. Die e-Medikation ist einer von vier zentralen Bereichen der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und soll mehr Sicherheit für die PatientInnen bei der Einnahme von Medikamenten bringen. Sie wurde in drei definierten Versorgungsregionen in Wien, Oberösterreich und Tirol durchgeführt. Teilgenommen haben daran insgesamt 97 ÄrztInnen, 58 Apotheken, 4 Krankenanstalten und mehr als 8.000 PatientInnen. Wie der Rechnungshof feststellen konnte, waren die Ergebnisse aus wissenschaftlicher Sicht durchaus erfreulich. Weniger zufriedenstellend waren jedoch nach Auffassung der PrüferInnen die Realisierung des insgesamt 3,9 Mio. € teuren Projekts, wobei vor allem die mangelnde Aussagekraft (u.a. wegen der geringen Teilnehmerzahl), das Fehlen von messbaren und überprüfbaren Zielen, die unvollständige Angabe der Gesamtkosten, die teilweise nicht nachvollziehbaren Kalkulationsgrundlagen sowie auch Verstöße gegen das Vergaberecht.

Truppenfunkdienst CONRAD

Nicht wirklich nachvollziehbar ist für den Rechnungshof zudem die Beschaffung des Truppenfunksystems CONRAD (Combat Net Radio) durch das Verteidigungsministerium im Jahr 2007. Abgeschlossen wurde ein Kaufvertrag in der Höhe von 76,02 Mio. €, die entsprechende Kaufabwicklung stand im Zentrum der Überprüfung. Der Rechnungshof kam zum Schluss, dass der gesamte budgetäre Aufwand bis September 2013 mindestens 85,87 Mio. € betrug. Kritik üben die Prüfer sowohl an der mangelnden Vertragserfüllung als auch an einem fehlenden Gesamtkonzept des Ministeriums. Zudem stellten sie keinen konkreten Bedarf an dem System in der beschafften Ausprägung fest. Mängel habe es zudem im Beschaffungsablauf sowie im angewandten Vergabeverfahren gegeben.

Alpine Ski WM 2013 in Schladming

Laut Rechnungshof wurden bei der Alpinen Ski WM 2013 in Schladming Fördergelder nicht nachvollziehbar und teilweise intransparent vergeben. Aus der öffentlichen Hand flossen 247,75 Mio. € nach Schladming, oftmals aber ohne die Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit der Mittel für Infrastrukturprojekte zur Abwicklung und Durchführung der Ski WM zu prüfen, so die Kritik. Prinzipiell zweifelt der Rechnungshof die Förderwürdigkeit mancher Projekte wie das Zielstadion Planai oder das Medien- und Kongresscenter Schladming stark an. Der Bund (24,01 Mio. €) und das Land Steiermark (152,85 Mio. €) hätten zudem Projekte gefördert, für die der Veranstalter, also der ÖSV, von der FIS ohnehin Finanzmittel bekam. Hinzu kommt, dass neben einem angemessenen Projektmanagement auch ein Gesamtüberblick über die entstandenen Kosten von insgesamt 415,78 Mio. € gefehlt haben soll.

Rechnungshofprüfung von EU-Direktfördermitteln

Wahrscheinlich abgelehnt wird auf Empfehlung des Rechnungshofausschusses eine Initiative der FPÖ, mit der sie die Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf direkt an Förderungsempfänger vergebene EU-Gelder ausweiten will. Die Oppositionspartei kritisiert, dass Direktförderungen etwa an Forschungseinrichtungen oder Energieunternehmen ohne konkrete Prüfung ausbezahlt werden. Dem österreichischen Mitglied des Europäischen Rechnungshofs Oskar Heric zufolge sind Zahlungen aus EU-Förderprogrammen nach wie vor stark mit Fehlern behaftet. 2014 beträgt die geschätzte Fehlerquote 4,4%, Ausgaben der Förderempfänger erfolgten so etwa nicht immer im Einklang mit den EU-Vorschriften.

Gesundheitsvorsorge

Fehlende Transparenz und Koordination orten die Kontrolleure im Bereich der Gesundheitsvorsorge, was sie aber auch auf die Verwendung unterschiedlicher Begriffe in den einschlägigen Rechtsvorschriften zurückführen.Kritisch wird auch die Tatsache beleuchtet, dass im heimischen Gesundheitswesen der Großteil der Mittel in die kurative Versorgung fließt und nur weniger als 2% für die Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten aufgewendet werden. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hat im Ausschuss auf den in den Rahmengesundheitszielen verankerten Schwerpunkt Prävention hingewiesen. An bundesweiten Programmen nannte Oberhauser etwa das Gütesiegel für betriebliche Gesundheitsförderung, die Kinder- bzw. Jugend-Gesundheitsstrategie, die Aktion "Gesunde Schule/Gesunder Kindergarten" oder die Initiative "Ohne Rauch. YOLO!", die das Ziel verfolgt, Jugendliche vom Rauchen fernzuhalten.

Großer Aufholbedarf in Sachen Gendergesundheit

Besprechen wird der Nationalrat auch einen Rechnungshofbericht über die spezifische Förderung der Frauen- und Männergesundheit in Österreich. Fokussiert war die entsprechende Prüfung 2013 auf das Gesundheitsministerium, ihr Ergebnis fiel eher ernüchternd aus. Demnach spielt die Gendergesundheit in Österreich nur eine untergeordnete Rolle. Die Aufteilung der Frauen- und Männergesundheit auf unterschiedliche Ministerien ist den Prüfern zufolge "nicht zweckmäßig". Außerdem waren es nur 3% aller gewährten Gesundheitsförderungen des Gesundheitsministerium, die in Österreich in die Gendergesundheit geflossen sind.

Ärzteausbildung

Auch die Ärzteausbildung war vom Rechnungshof unter die Lupe genommen worden, wobei auch Inhalt und erste Umsetzungsschritte der Ärzteausbildung NEU geprüft wurden. Im Ausschuss hat Rechnungshofpräsident Josef Moser eingeräumt, dass bereits wichtige Reformschritte gesetzt wurden. Moser drängte darauf zu achten, dass die alten Mängel sich nicht fortsetzen oder neue Mängel auftauchen. Um dem Ärztemangel zu begegnen, sei nicht nur das Gehalt wichtig, sondern auch die allgemeinen Rahmenbedingungen der Arbeit.

Menschenrechte: Fünf Aufträge an die Bundesregierung

Der Menschenrechtsausschuss hat in seiner dieswöchigen Sitzung fünf Entschließungen gegenüber der Bundesregierung gefasst. Die Regierung soll sich demnach für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), den internationalen Schutz von MenschenrechtsaktivistInnen sowie für Reformbemühungen in Bahrain hinsichtlich der dort vorherrschenden schwierigen Menschenrechtslage einsetzen. Auch in Sachen EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei soll die Regierung aktiv werden. Sie soll darauf hinarbeiten, dass im diesjährigen Länderbericht der EU-Kommission insbesondere geprüft wird, ob die Türkei die Anforderungen für ein EU-Beitrittsland in Sachen Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Minderheitenschutz, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit noch erfüllt.

Der Menschenrechtsausschuss hat sich außerdem in einer Entschließung einstimmig für eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ausgesprochen, die den Ausbau bundeseinheitlicher Integrationsmaßnahmen für Asylberechtigte - wie etwa Deutschkurse - enthalten soll.

Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz

Hat der Nationalrat bereits in seiner letzten Sitzung das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz beschlossen, so soll mit dem Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz die Qualität der Abschlussprüfung durch den justizrechtlichen Teil verbessert werden. Die Gesetzesvorlage setzt im Wesentlichen jene Teile der geänderten Abschlussprüfungs-Richtlinie der Europäischen Union um, die das Unternehmens-, das Gesellschafts- und das Genossenschaftsrevisionsrecht betreffen und soll die Unabhängigkeit der AbschlussprüferInnen steigern und zudem auch die Rolle des Prüfungsausschusses forcieren.

AbschlussprüferInnen sind gesetzlich mit der Durchführung der Abschlussprüfung betraut, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Jahresabschlüsse und konsolidierten Abschlüsse der Unternehmen zu stärken. Daher ist es wichtig, detaillierte Vorschriften festzulegen, um zu gewährleisten, dass Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse die erforderliche Qualität

aufweisen und die mit diesen Prüfungen betrauten PrüferInnen strengen Auflagen unterliegen. Das soll vor allem zur Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt dienen.

Die EU-Verordnung zielt in diesem Sinne unter anderem darauf ab, die Funktion der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse klarzustellen und genauer zu definieren. Außerdem sollen die Informationen, die die AbschlussprüferInnen dem geprüften Unternehmen, den Anlegern und anderen Interessensgruppen zur

Verfügung stellen, verbessert werden. Zudem will man das Risiko potenzieller Interessenkonflikte, die aus dem derzeitigen System, bei dem das geprüfte Unternehmen den Abschlussprüfer auswählt und bezahlt, oder aus der Vertrautheit des Prüfers mit dem Unternehmen erwachsen, vermindern.

Im Justizausschuss wurden die neuen Bestimmungen von den Regierungsparteien als vernünftiger Kompromiss begrüßt, die Opposition übte vor allem Kritik an den ihrer Meinung nach zu langen externen Rotationsfristen. Man habe aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss keine Lehre gezogen. Im Hinblick auf die internen Rotationsfristen räumte man seitens der ÖVP ein, dass die fünfjährige Frist möglicherweise für mittelständische Kanzleien zu kurz sei, um überhaupt Prüfungsanträge annehmen zu können.

Antrag der NEOS zur Veröffentlichung aller letztinstanzlichen Urteile

Abgelehnt im Justizausschuss wurde die Initiative der NEOS, eine generelle Veröffentlichungspflicht für alle Urteile der letzten Instanz gesetzlich zu verankern. Die NEOS führen dabei ins Treffen, dass lediglich der Oberste Gerichtshof (OGH) seine Entscheidungen veröffentlichen muss, während für die Oberlandesgerichte eine derartige gesetzliche Bestimmung fehlt. Dies sei vor allem deshalb problematisch, da auch Oberlandesgerichte in zahlreichen wichtigen Materien letztinstanzliche Entscheidungen fällen, die dann oft als Grundlage für die Judikatur herangezogen werden. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Umsetzung der Forderung aufgrund der notwendigen Anonymisierung der Urteile einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte und dafür kein Personal vorhanden sei.

Firmenbuch: NEOS wollen rascheren Transfer der Eintragungen und kostenlosen Online-Zugang

Auch zwei weitere Anträge der NEOS fanden im Justizausschuss keine ausreichende Unterstützung.

So fordern sie einerseits einen rascheren Datentransfer bei Firmenbuch- und Grundbucheintragungen. Nach den geltenden Bestimmungen werden Neugründungen von Unternehmen mit der Veröffentlichung der Eintragung im Firmenbuch wirksam. Die Daten des Firmenbuchs ebenso wie jene des Grundbuchs werden aber nur einmal pro Tag, und zwar um 0.00 Uhr, an das Bundesrechenzentrum (BRZ) übertragen, sodass in der Praxis Firmengründungen erst einen Tag nach der Eingabe der Daten als wirksam angesehen werden können. Die NEOS verlangen daher eine häufigere Datenübertragung an das BRZ, denn dadurch könnten Wirtschaftstreibende flexibler gründen und noch am selben Tag ihre Gesellschaft rechtswirksam errichten.

Ferner kritisieren die NEOS die Gebührenpflicht bei der Abfrage von Firmenbuchdaten, wobei sie in einer weiteren Initiative für einen kostenlosen Online-Zugang zu Basisinformationen wie Firma, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Geschäftszweig, Geschäftsführung und Kapital plädieren. (Schluss) keg/jan