Parlamentskorrespondenz Nr. 524 vom 18.05.2016

Nationalrat stimmt für Verlängerung des Handwerkerbonus

Angebot besteht ab Juni 2016 und eventuell auch 2017 weiter

Wien (PK) – Der in den Jahren 2014 und 2015 gewährte Bonus für Handwerkerleistungen, mit dem vor allem auf die Schwarzarbeit am Bau reagiert wurde, wird ab Juni 2016 und falls konjunkturell erforderlich auch im Jahr 2017 weiter angeboten. Der Mitteleinsatz ist mit 40 Mio. € für 2016 und 2017 begrenzt, der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber macht jährlich 600 € aus. Die Vorlage, die in der heutigen Sitzung des Nationalrats mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet wurde, bringt auch rechtliche Anpassungen an die Registrierkassenpflicht und ermöglicht nunmehr die Förderung bar bezahlter Leistungen durch einen Zuschuss von 20% der Kosten. Die Opposition begründete ihre Ablehnung vor allem mit den ihrer Meinung nach bestehenden Mitnahmeeffekten und verlangte vielmehr eine Senkung der Lohnnebenkosten. 

Regierungsparteien sehen Vorteile für Handwerksbetriebe und KonsumentInnen

ÖVP-Abgeordneter Werner Groiß sprach von richtigen Lenkungseffekten und meinte, der Handwerkerbonus biete einen Beitrag zu leistbarem Wohnen, zur Schaffung von Eigentum und zur Eigenverantwortlichkeit und unterstütze überdies die personalintensiven Handwerksbetriebe. Eine klassische Win-win-Situation für Handwerker und Konsumenten sei dies, pflichtete ihm Peter Haubner (V) bei. Johann Hechtl von der SPÖ begrüßte den Handwerkerbonus als Konjunkturtreiber, der vor allem die kleinen und kleinsten Unternehmen stärkt. Grundsätzlich positiv äußerte sich auch sein Fraktionskollege Christoph Matznetter, der darin eine gute, aber nicht die intelligenteste Maßnahme sah: "Dies hindert uns aber nicht, über weitere Schritte, wie etwa die Förderung der thermischen Sanierung, nachzudenken".

Opposition kritisiert Mitnahmeeffekte

Gänzlich anders schätzte die Opposition die Vorlage ein. Der Handwerkerbonus sei ein reines Placebo-Gesetz, das mehr kostet als es bringt, stellte Hubert Fuchs (F) fest. Er kritisierte ebenso wie Axel Kassegger (F) nicht nur den hohen Verwaltungsaufwand, sondern beklagte auch Mitnahmeeffekte. Der größte Teil der Förderung entfalle auf Handwerkerleistungen, die auch ohne diese Förderung in Anspruch genommen würden. Eine umfassende Senkung der Lohnnebenkosten und die Entrümpelung der Gewerbeordnung würde den Unternehmen mehr bringen, wandte Ruperta Lichtenecker (G) im Einklang mit Josef Schellhorn (N) ein. In diese Kerbe schlug auch Leopold Steinbichler vom Team Stronach, der mit Nachdruck Schritte zum Bürokratieabbau forderte.     

In einem Entschließungsantrag, der bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit fand, sprach Schellhorn zudem die von Betrieben des Gastgewerbes ausgehende Lärmbelastung an und verlangte analog zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung einheitliche Lärmgrenzwerte auch in der Gewerbeordnung. (Fortsetzung Nationalrat) hof