Parlamentskorrespondenz Nr. 541 vom 20.05.2016

Nationalrat setzt Abschlussprüfungs-Richtlinie um

FPÖ-Forderung nach Neuwahlen: Keine Mehrheit für Fristsetzungsantrag

Wien (PK) – Qualitätsverbesserung bei Abschlussprüfungen sowie die Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer sind die Stoßrichtungen eines heute vom Nationalrat beschlossenen Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetzes, mit dem die Abgeordneten eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union umsetzten. Während die Regierungsparteien und die FPÖ die neuen Bestimmungen als vernünftigen Kompromiss begrüßten, kritisierten Grüne und NEOS die externen Rotationsfristen für den verpflichtenden Prüferwechsel als nach wie vor zu lang und beklagten, man habe aus dem Hypo-Skandal keine Lehren gezogen. Was die interne Rotation – den Prüferwechsel innerhalb der beauftragten Wirtschaftsprüferkanzlei – betrifft, legt nun ein gemeinsamer Abänderungsantrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ eine Frist von sieben Jahren bei einer gleichzeitigen Cooling-off-Periode von drei Jahren fest.

Im Rahmen des Justizblocks diskutierten die Abgeordneten auch über drei Entschließungsanträge der NEOS, die allerdings bei der Abstimmung keine Mehrheit fanden. Konkret ging es um die Frage der Veröffentlichung aller letztinstanzlichen Urteile, eine raschere Übertragung von Firmenbucheintragungen an das Bundesrechenzentrum und die kostenlose Zurverfügungstellung von Basisinformationen aus dem Firmenbuch. In der Minderheit blieb auch ein Fristsetzungsantrag der FPÖ betreffend Neuwahlen.

Regierungsparteien und FPÖ begrüßen Kompromiss beim Abschlussprüfungsrecht

Man habe einen guten und ausbalancierten Weg gefunden, der vor allem die Qualität, die Transparenz und die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfungen stärkt, stellte Michaela Steinacker (V) fest und war dabei einer Meinung mit Justizminister Wolfgang Brandstetter. Ihr Fraktionskollege Werner Groiß wertete den gemeinsamen Abänderungsantrag als Ergebnis einer neuen Zusammenarbeit mit der Opposition. Die Verlängerung der internen Rotation biete nun auch kleinen Wirtschaftsprüfungskanzleien die Chance, am Markt zu bestehen, unterstrich er im Einklang mit Gabriele Tamandl (V). Diese Einschätzung teilten auch Johannes Jarolim und Wolfgang Knes von der SPÖ. Elisabeth Grossmann (S) plädierte dafür, das Gesetz nun laufend auf die Zielerreichung zu evaluieren. Für Petra Bayr (S) wiederum geht es vor allem darum, die Transparenz über die Art der angebotenen Kapitalmarktprodukte weiter zu stärken. Hubert Fuchs begrüßte namens der FPÖ die durch den Abänderungsantrag verlängerte Frist für die interne Rotation und vermerkte überdies positiv, dass es zu keiner generellen Verlängerung beim externen Prüferwechsel gekommen ist.

Grüne und NEOS sprechen von vertaner Chance

Von einer verpassten Chance sprachen hingegen die Grün-Abgeordneten Ruperta Lichtenecker und Werner Kogler sowie NEOS-Mandatar Rainer Hable, die die externen Rotationsfristen als zu lang kritisierten und der Regierung vorwarfen, nichts aus dem Hypo-Debakel gelernt zu haben. Ein Entschließungsantrag Lichteneckers, die Höchstlaufzeit von Prüfungsmandaten für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften mit sechs Jahren zu begrenzen und die Auswahl der Prüfer nicht den zu prüfenden Gesellschaften zu überlassen, sondern durch eine unabhängige Stelle vorzunehmen, blieb bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit.

NEOS für Veröffentlichung aller letztinstanzlichen Urteile

Abgelehnt wurde vom Nationalrat die Forderung der NEOS nach einer generellen Veröffentlichungspflicht für alle Urteile in letzter Instanz. Derzeit ist nur der OGH dazu angehalten, seine Entscheidungen zu veröffentlichen, nicht aber etwa andere Gerichte, die ebenfalls letztinstanzliche Entscheidungen treffen. Dabei soll es, wie ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer festhielt, auch bleiben. Seiner Einschätzung nach geht es um 40.000 Entscheidungen und damit um einen enormen Verwaltungsaufwand. Ofenauer bezweifelt außerdem den Nutzen der Veröffentlichung aller betroffenen Urteile der Oberlandesgerichte, Landesgerichte und des Handelsgerichts Wien für die Allgemeinheit, da diese oft nicht einheitlich seien und somit keine Leitlinien brächten. Richtungsweisende Urteile würden ohnehin veröffentlicht, argumentiert er.

Dem schloss sich auch Abgeordnete Ruth Becher (S) an. Sie wies auf den drohenden hohen Bürokratieaufwand durch die notwendige Anonymisierung der Urteile hin. Auch für Hermann Brückl (F) und Christoph Hagen (T) fällt die Kosten-Nutzen-Rechnung negativ aus. Der Antrag habe zwar "einen gewissen Sex-Appeal", meinte Hagen, die Gerichte seien aber ohnehin schon jetzt stark belastet.

Hinter die Initiative der NEOS stellte sich hingegen Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. Er ortet wie NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak eine Transparenzlücke. Scherak bedauerte, dass dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung nicht Rechnung getragen werde und sieht in diesem Sinn auch für das Informationsfreiheitsgesetz schwarz.

Abgeordnete gegen untertägige Aktualisierung des Firmenbuchs

Schließlich stimmte die Mehrheit der Abgeordneten auch gegen zwei Anträge der NEOS zum Firmenbuch ((1584/A(E), (1585/A(E)). Zum einen plädiert NEOS-Justizsprecher Nikolaus Scherak dafür, das Firmenbuch mehrmals täglich zu aktualisieren und neu eingetragene Daten nicht nur jeweils um 0.00 Uhr an das Bundesrechenzentrum zu übertragen. Zum anderen drängt er auf einen kostenlosen Online-Zugang zu Basisinformation wie Firma, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Geschäftszweig, Geschäftsführung und Kapital. Dieser Antrag hat sich nach Meinung von Nikolaus Berlakovich (V) erübrigt, weil Basisdaten aus dem Firmenbuch schon seit dem 1. Jänner kostenlos abgerufen werden können.

Gegen eine unmittelbare Übertragung neu in das Firmenbuch eingetragener Daten führten Harald Troch (S), Harald Stefan (F) und Georg Vetter (V) nicht nur technische Gründe, sondern vor allem auch das Argument der Rechtssicherheit ins Treffen. Es könnte bei fehlender Angabe der Uhrzeit im Nachhinein schwierig festzustellen sein, ob jemand bereits vertretungsbefugt war oder nicht, gaben Stefan und Vetter zu bedenken.

Nikolaus Alm hatte die Initiative der NEOS damit begründet, dass durch die derzeitige Form der Datenübertragung Firmengründungen in der Praxis erst mit einem Tag Verzögerung wirksam werden. Das sei zwar nicht das größte Problem, das Firmengründer in Österreich haben, meinte Alm, angesichts des Umstands, dass Österreich von der Empfehlung der EU, Firmengründungen innerhalb von drei Tagen zu ermöglichen, nach wie vor "ein ganz schönes Stück entfernt ist", sieht er aber Handlungsbedarf.

Hypo-Untersuchungsausschuss wird bis Oktober verlängert

Einstimmig nahmen die Abgeordneten einen gemeinsamen Antrag der FPÖ, der Grünen und der NEOS an, die Frist für die Tätigkeit des Hypo-Untersuchungsausschusses ein zweites Mal, und zwar bis zum 10. Oktober, zu verlängern (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 539/2016). Der Ausschuss hat seit seiner Einsetzung am 25. Februar 2015 70 Sitzungen abgehalten und will noch bis Ende Juni Auskunftspersonen befragen.

Neuwahlen: Keine Mehrheit für Fristsetzungsantrag der FPÖ

Schließlich lehnte der Nationalrat einen Fristsetzungsantrag der FPÖ ab, mit dem die Freiheitlichen ihre Forderung nach Neuwahlen untermauerten. Heinz-Christian Strache und seine FraktionskollegInnen wollten damit erreichen, dass der Verfassungsausschuss seine Beratungen über den FPÖ-Antrag 65/A, der auf eine vorzeitige Beendigung der laufenden Gesetzgebungsperiode abzielt, bis zum 14. Juli abschließt. Der Antrag war bereits im November 2013, nur zwei Monate nach den Nationalratswahlen, eingebracht worden und zwar mit dem Argument, dass die budgetäre Schieflage der Republik weitaus größer ist als vor den Wahlen dargestellt. Nun begründet Strache seine Forderung nach einem vorzeitigen Ruf der WählerInnen zu den Urnen mit der erfolgten Regierungsumbildung. Auch die NEOS sind für Neuwahlen, sie haben den Antrag schon einmal, im Juni letzten Jahres, zum Gegenstand einer Fristsetzungsdebatte gemacht.

Eine weitere (131.) Sitzung des Nationalrats diente formalen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss Nationalrat) hof/gs