Parlamentskorrespondenz Nr. 548 vom 23.05.2016

Neu im Verfassungsausschuss

Kompetenzverschiebung in der Regierung, Alterslimit für Bundespräsidenten, Wahl des Rechnungshofpräsidenten

Wahl des Rechnungshofpräsidenten: Grüne für öffentliche Ausschreibung

Wien (PK) – Die Grünen haben eine Änderung der Bundesverfassung beantragt (1685/A). Geht es nach Abgeordneter Gabriela Moser, soll die Funktion des Rechnungshofpräsidenten künftig öffentlich ausgeschrieben werden und ein verpflichtendes Hearing im Hauptausschuss des Nationalrats stattfinden. Der Rechnungshof habe eine maßgebliche Rolle als zentrales Kontrollorgan des Nationalrats, es brauche daher ein öffentliches, faires und transparentes Verfahren zur Besetzung der Rechnungshofspitze, argumentiert Moser.

SPÖ und ÖVP beantragen Änderung des Bundesministeriengesetzes

Im Zuge der jüngsten Regierungsumbildung wurde auch eine Verschiebung der Kompetenzen für Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten vom Bildungsministerium zu Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser vereinbart. Zur rechtlichen Umsetzung dieses Vorhabens ist eine Änderung des Bundesministeriengesetzes erforderlich. SPÖ und ÖVP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht (1705/A). Als Folge der Kompetenzverschiebung wird das Bundesministerium für Gesundheit in Bundesministerium für Gesundheit und Frauen umbenannt.

NEOS wollen unteres Alterslimit für Bundespräsidenten aufheben

Derzeit können für das Amt des Bundespräsidenten nur österreichische StaatsbürgerInnen kandidieren, die das 35. Lebensjahr vollendet haben. Die NEOS halten diese Bestimmung für altersdiskriminierend und fordern daher eine Änderung der Bundesverfassung (1720/A). Ihrer Meinung nach soll für die Bundespräsidentenwahl das gleiche passive Wahlalter gelten wie für Nationalratswahlen, dieses liegt bei 18 Jahren. (Schluss) gs