Parlamentskorrespondenz Nr. 553 vom 23.05.2016

Neu im Unterrichtsausschuss

Bildungsreform: Regierungsvorlage zum Schulrechtspaket eingelangt

Wien (PK) - Noch unter Ex-Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek geschnürt, ist kürzlich das erste Gesetzespaket zur Bildungsreform im Parlament eingelangt - der Entwurf zum Schulrechtsänderungsgesetz 2016 (1146 d.B.). Mit der neuen Chefin im Bildungsressort, Sonja Hammerschmid, wird der Unterrichtsausschuss des Nationalrats nun darüber beraten, ob das vorgeschlagene Maßnahmenbündel zur Weiterentwicklung von Schulstruktur und -kultur ausreichend beiträgt.

Durch eine Neugestaltung der Schuleingangsphase und die Ausweitung der Sprachförderung will die Regierung mehr Chancengerechtigkeit beim Bildungszugang erreichen, ungeachtet der Herkunft und Muttersprache von SchülerInnen. Zur Stärkung der Schulautonomie wird vorgeschlagen, in der Primarstufe jedem Standort eine alternative Leistungsbeurteilung bis inklusive der dritten Schulstufe zu ermöglichen. Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) sowie allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) können dem Entwurf zufolge autonom die Einführung der Oberstufe NEU auf 2018/19 bzw. 2019/20 verschieben. Mehr Spielraum gibt es auch beim Einsatz von Lehrbeauftragten an BMHS. Die Lehrpläne in der Sekundarstufe will man EU-Vorgaben zur Berufsbildung entsprechend an moderne Erfordernisse des Arbeitsmarkts anpassen und die Schulverwaltung soll durch die Abkehr von der papierbasierten Dokumentation effizienter werden. Die Eltern schließlich erhalten mehr Wahlfreiheit für sprengelfremde Schulen; der Entwurf räumt den Bundesländern als zuständigen Stellen höchstmögliche Flexibilität in diesem Bereich ein.

Sprachförderung vom Kindergarten bis in höhere Schulen

Zur Verbesserung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule soll im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr gezielte Sprachförderung einsetzen, die im ersten Schuljahr unmittelbar weitergeführt wird. Bei der Schülerinnen- und Schülereinschreibung müssten die Eltern als Grundlage für die individuelle Förderung ihres Kindes Unterlagen aus dem Kindergarten zur Entwicklungsdokumentation mitbringen. Hinsichtlich Benotung steht es dem Schulforum einer Volks- oder Sonderschule laut Vorlage frei, sich für eine mündliche und schriftliche Leistungsinformation in den ersten drei Schuljahren anstatt von Ziffernnoten zu entscheiden. Einheitlich festgelegt werden wiederum die Aufstiegsregelungen bis in die 4. Klasse, sodass eine Klassenwiederholung nur noch auf freiwilliger Basis möglich ist. Im Fall unzureichender Leistungen der Schülerin oder des Schülers würden die Eltern gleich im Frühwarnsystem informiert, um gezielte Fördermöglichkeiten mit den Lehrkräften zu erörtern. In Abstimmung mit der Schulaufsicht kann ein Standort zudem schulstufenübergreifende Klassen einrichten. Übergeordnetes Ziel in der Primarstufe ist die Individualisierung und Kompetenzorientierung des Lernens und Lehrens als Grundlage für den weiteren Bildungsweg.

Die Sprachförderung für PflichtschülerInnen, die wegen mangelnder Deutschkenntnisse als außerordentliche SchülerInnen aufgenommen wurden, verlängert der Gesetzesentwurf bis 2018/19. Außerdem sollen mittlere und höhere Schulen ebenfalls Sprachstartgruppen bzw. Sprachförderkurse mit jeweils elf Wochenstunden anbieten können. Sowohl bei den Sprachstartgruppen, die als Einstiegshilfe in den Regelunterricht dienen, als auch bei den Sprachförderkursen im Rahmen des Deutschunterrichts wird der Kompetenzzuwachs zu dokumentieren sein, eine umfassende Evaluierung der schulischen Sprachförderung ist 2019 ins Auge gefasst. Die Dauer der Kurse ist mit höchstens zwei Unterrichtsjahren begrenzt. Sprachstartgruppen werden klassen-, schulstufen-, schul- oder schulartübergreifend zugelassen.

Für die Bundesländer wird aufgrund der Änderungen in der Grundstufe kein finanzieller Mehraufwand erwartet, vielmehr würden die Personalkosten durch den Wegfall der Klassenwiederholung bis zur dritten Schulstufe sogar zurückgehen – wodurch auch die entsprechenden Transferzahlungen des Bundes sich reduzieren. Für den vermehrten Personalaufwand zur Sprachförderung an Volksschulen, Neuen Mittelschulen und Polytechnischen Schulen sind bereits weitere 442 Lehrerplanstellen bereitgestellt, heißt es in den Erläuterungen der finanziellen Auswirkungen. Dazu kommen noch Mittel aus dem Integrationstopf – insgesamt 15 Mio €. An mittleren und höheren Schulen wird mit einem geringeren Mehrbedarf gerechnet, da an diesen weniger außerordentliche SchülerInnen betreut würden.

Berufsorientierung in der Sekundarstufe

Fünf unterrichtsfreie Tage erhalten laut Gesetzesentwurf alle SchülerInnen der 8. und 9. Schulstufe für die Berufsorientierung. Dieses Angebot besteht derzeit nicht für SchülerInnen weiterführender Schulen. Ein Wechsel in einen anderen Schultyp werde damit auch erleichtert. Die hochwertige und konkurrenzfähige Ausbildung an berufsbildenden Schulen will das Bildungsressort mit einem zeitgemäßen Bildungsangebot gewährleisten. So seien Pflichtpraktika an Wirtschaftsfachschulen und kaufmännischen Schulen gesetzlich zu verankern und an Landes- und Forstwirtschaftlichen Schulen soll eine Fachrichtung für Umwelt- und Ressourcenmanagement dazukommen. An Bundessportakademien wird die Ausbildungszeit zur Sportlehrerin oder zum Sportlehrer auf sechs Semester verkürzt. Auf zwei Jahre verlängert werden soll hingegen die Ausbildungszeit an der Forstfachschule in Waidhofen a. d. Ybbs. Angesichts der inhaltlichen Weiterentwicklung von Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik lautet der Vorschlag, diese auch formal in ihrer Ausbildungsstruktur an berufsbildende höhere Schulen anzupassen. Gleiches gilt für sozialpädagogische Bildungsanstalten. Gleichzeitig werden in mehreren Schulformen zeitgemäße Schulartbezeichnungen angeregt, wie die Umbenennung der "Bundesanstalt für Leibeserziehung".

Mit einem sogenannten Verbleibsmonitoring von Bildungs- und Erwerbskarrieren sollen statistische Erhebungen zum schulischen und beruflichen Werdegang in der Bundesstatistik zum Bildungswesen veröffentlicht werden.

Neue Oberstufe, Prüfungstaxen

Die Neue Oberstufe ab der 10. Schulstufe muss nun doch nicht schon 2017/18 an allen AHS und BMHS realisiert sein, geht es nach dem aktuellen Regierungsplan. Für die große Umstellung der Unterrichtsorganisation mit der semesterweisen Beurteilung in Kompetenzmodulen und für die EDV-gestützte SchülerInnenverwaltung bräuchten einige Schulen mehr Zeit, so die Problemanalyse zur Vorlage. Deswegen wird den Schulen eine Verlängerung der Frist um bis zu zwei Jahre zugestanden. Nötig soll dazu eine Verordnung der Schulleitung bis 1. Dezember 2016 sein.

Für die Abschlussprüfungen, die nach den neuen standardisierten und teilzentralen Bestimmungen durchzuführen sind, werden die Prüfungstaxen gänzlich den neuen Prüfungsformen angepasst. Damit würden alle Kommissionsmitglieder bei Reifeprüfungen analog den PrüferInnen abgegolten, nämlich je Prüfungsteil und nicht pro KandidatIn. Trotz des Mehraufwands für Abschlussarbeiten und Schwerpunktfächer blieben die Prüfungskosten mit dieser Harmonisierung im Wesentlichen gleich, lautet die Einschätzung der finanziellen Auswirkungen.

Mehr Freiheit bei Besetzungen

Der Ausbau ganztägiger Schulformen machte den Personalmangel bei qualifizierten BetreuerInnen für die individuelle Lernzeit der SchülerInnen deutlich. Eingeführt wird mit einer Änderung im Schulorganisationsgesetz daher der Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers für Lernhilfe. Erforderlich dafür ist der Abschluss eines eigenen einjährigen Hochschullehrgangs. Weiters schlägt das Ministerium vor, im Sinne der personellen Gestaltungsfreiheit externe Fachleute als Lehrbeauftragte an sämtlichen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zu erlauben, nicht nur wie derzeit in Einzelfällen. Nicht als Lehrbeauftragte herangezogen werden dürfen allerdings an Schulen angestellte Lehrkräfte, außerdem ist der Einsatz zeitlich befristet. Für Bundessportakademien gelten diese Einschränkungen nicht, dort könnten Lehrbeauftragte auch einige Ausbildungsmodule in der unterrichtsfreien Zeit betreuen. Gerechnet wird damit, dass Lehrbeauftragte an BMHS bis 2020/21 3% der Unterrichtsstunden übernehmen. Da ihr Einsatz auf den Sachaufwand umgeschichtet wird, sind keine zusätzlichen Personalkosten einkalkuliert. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf vor, dass auch Vertragsbedienstete zu AmtsdirektorInnen der Landesschulräte werden können.

Im Zuge der Modernisierungen bei der Schulverwaltung regt das Bildungsministerium die Verpflichtung an, alle Schülerdaten (Schülerstammblätter) elektronisch aufzuzeichnen, optional kann auch das Klassenbuch am Computer geführt werden. Den Schülerausweis soll eine Scheckkarte ersetzen, eventuell ausgestattet mit elektronische Zusatzdiensten.

Aufgrund der Gegenrechnung von Mehr- und Minderaufwendungen im Zusammenhang mit den einzelnen Vorhaben wird die Umsetzung der Sammelnovelle als weitgehend kostenneutral beschrieben. Ausgenommen werden hier die zusätzlichen Mittel aus dem Integrationsfonds für die Sprachförderung und die Verlängerung der Forstfachschule. (Schluss) rei


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