Parlamentskorrespondenz Nr. 582 vom 31.05.2016

Familienausschuss gibt grünes Licht für Kinderbetreuungsgeld-Reform

Flexibles Konto ersetzt Pauschalvarianten, Partnerschaftsbonus kommt

Wien (PK) – Die geplante Reform des Kinderbetreuungsgeldes könnte noch im Juni vom Parlament beschlossen werden. Der Familienausschuss des Nationalrats hat heute mit geringfügigen Adaptierungen grünes Licht für das von Familienministerin Sophie Karmasin vorgelegte Gesetzespaket gegeben. Kernpunkt der Reform ist die Einführung eines flexiblen Kinderbetreuungsgeld-Kontos, außerdem ist ein Partnerschaftsbonus bei annähernd gleicher Aufteilung der Kinderbetreuung sowie eine Ausweitung des so genannten "Papa-Monats" auf die Privatwirtschaft vorgesehen. Karmasin hat das Paket noch mit der früheren Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek ausverhandelt, die Opposition hat damit allerdings nur bedingt Freude. Neben den Regierungsparteien stimmte heute lediglich das Team Stronach für den Entwurf.

Nach Meinung der Grünen und der NEOS enthält das Paket zwar einzelne positive Punkte, sie sehen jedoch eine große Chance für weitergehende Reformen vertan. Man hätte die Schrauben stärker drehen können, um eine gesellschaftliche Änderung in Richtung mehr Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu bewirken, hielt etwa Grün-Abgeordnete Judith Schwentner fest. Sie kritisiert überdies, dass AlleinerzieherInnen weiter benachteiligt würden. Für NEOS-Abgeordneten Michael Pock ist es nicht einsichtig, dass für den Anspruch auf "Familienzeit" und auf Kinderbetreuungsgeld ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind erforderlich ist. Sowohl die NEOS als auch die Grünen können sich allerdings eine Zustimmung zur Reform im Plenum vorstellen, wenn es bis dahin noch zu Verbesserungen kommt. Die FPÖ bedauerte unter anderem, dass die Zuverdienstgrenze nicht zur Gänze aufgehoben und das Kinderbetreuungsgeld nicht valorisiert wird.

Von Seiten der Koalitionsparteien wurde insbesondere auf die künftige höhere Flexibilität beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld und das Ziel einer höheren Väterbeteiligung verwiesen. So hofft Familienministerin Sophie Karmasin, die Väterquote von 18% auf 25% der KindergeldbezieherInnen anheben zu können. Sie hob außerdem die künftige einmalige Wechselmöglichkeit hervor. Damit könnten Eltern kurzfristig auf einen höheren Monatsbezug umsteigen, wenn sich ein weiteres Kind ankündigt, und so den Verfall von Leistungen vermeiden.

Flexibles Konto gilt für alle Geburten ab 1. März 2017

Das neue Kinderbetreuungsgeld-Konto ersetzt die bestehenden vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgelds. Die Eltern können die Bezugsdauer künftig innerhalb einer bestimmten Zeitspanne flexibel wählen, wobei ein Elternteil maximal 28 Monate – statt derzeit 30 Monate – und beide Elternteile zusammen maximal 35 Monate (derzeit 36) Kindergeld erhalten. Je nach Länge der Inanspruchnahme stehen zwischen 12.337 € (bei einem Bezugszeitraum zwischen 12 und 28 Monaten) und 15.449 € (für beide Elternteile zusammen) zur Verfügung. Das entspricht einer monatlichen Leistung zwischen rund 440 € und 1.030 €. Zusätzlich erhalten Mütter und Väter einen einmaligen Partnerschaftsbonus von je 500 €, wenn die Kinderbetreuung in einem annähernd gleichen Verhältnis (zumindest 60:40) aufgeteilt wird. Der Bezugszeitraum kann, bei rechtzeitiger Bekanntgabe, einmal gewechselt werden, überdies haben die Eltern künftig die Möglichkeit, bis zu 31 Tage parallel Kindergeld zu beziehen.

Väter werden sich unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt eines Kindes 28 bis 31 Tage berufliche Auszeit für die Familie nehmen können (so genannter "Papa-Monat"). Allerdings ist dafür ein Einvernehmen mit dem Arbeitgeber erforderlich, auch ein Kündigungsschutz besteht nicht. Während dieser "Familienzeit" ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung von 700 € vorgesehen, die vom Kindergeldkonto abgezogen wird, auch die Kranken- und die Pensionsversicherung laufen weiter.

Kleine Verbesserungen gibt es auch für Alleinerziehende. Sie erhalten künftig in besonderen Härtefällen, etwa beim Tod des Partners, bis zu drei – statt derzeit zwei – Monate länger Kindergeld und können mehr als bisher dazuverdienen. Wer die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht durchführt, muss hingegen mit deutlichen finanziellen Abstrichen rechnen: für jeden Elternteil werden 1.300 € vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Auch beim Wochengeld kann es durch die neuen Bestimmungen zu Einbußen kommen. Klargestellt wird, dass subsidiär Schutzberechtigte in jedem Fall nur dann Kinderbetreuungsgeld erhalten, wenn sich die Familie ohne staatliche Leistungen selbst voll versorgen kann.

Als Alternative zum neuen Kindergeld-Konto steht weiter die Möglichkeit zur Verfügung, bis zu 12 Monate (ein Elternteil) bzw. 14 Monate (beide Elternteile zusammen) einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld im Ausmaß von 80% des Letzteinkommens zu beziehen, bei einer Obergrenze von ca. 2.000 € monatlich. Auch bei dieser Variante winkt im Falle einer annähernd gleichmäßigen Aufteilung der Kinderbetreuung der neue Partnerschaftsbonus. Um nebenher eine geringfügige Beschäftigung zu ermöglichen, wird die Zuverdienstgrenze von jährlich 6.400 € auf 6.800 € (ca. 567 € pro Monat) angehoben.

Abänderungsantrag bringt Präzisierungen und Klarstellungen

Ein von den Koalitionsparteien heute vorgelegter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag stellt sicher, dass der Partnerschaftsbonus auch bei insgesamt nur 12-monatigem Kinderbetreuungsgeldbezug in Anspruch genommen werden kann. Außerdem wurden mit dem Abänderungsantrag weitere Präzisierungen und Klarstellungen, etwa zur Verhinderung von Doppelversicherungen, vorgenommen.

Gelten soll die Kinderbetreuungsgeld-Reform (1110 d.B.) für alle Geburten ab dem 1. März 2017, wobei das Familienministerium nicht zuletzt aufgrund von Vorzieheffekten mit einem deutlichen Mehraufwand fürs Budget in den Jahren 2017 (32 Mio. €), 2018 (71,7 Mio. €) und 2019 (38 Mio. €) rechnet. Mit einer einhellig gefassten Ausschussussfeststellung stellte der Ausschuss klar, dass die Bestimmungen grundsätzlich auch für BeamtInnen und freie Berufe mit Pflichtversicherung gelten. Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde auch eine Reihe von Oppositionsanträgen, die jedoch abgelehnt bzw. vertagt wurden.

FPÖ für gänzliche Abschaffung der Zuverdienstgrenze

In der Debatte kritisierte FPÖ-Abgeordnete Anneliese Kitzmüller unter anderem, dass das Kinderbetreuungsgeld weiter nicht valorisiert wird. Seit der Einführung im Jahr 2002 habe es 60% des ursprünglichen Wertes eingebüßt, beklagte sie. Überdies fordert die FPÖ eine gänzliche Abschaffung der Zuverdienstgrenze, konnte sich mit einem entsprechendem Antrag (154/A(E)) aber nicht durchsetzen. Kitzmüller ist überzeugt, dass ein solcher Schritt mehr Väter dazu motivieren würde, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen.

Kritisch beurteilte Kitzmüller außerdem die Regelungen zur Familienzeit, dem so genannten "Papa-Monat". Angesichts des fehlenden Kündigungsschutzes glaubt sie nicht, dass viele Väter das Risiko auf sich nehmen werden, noch dazu wo die 700 € Familienzeitbonus vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen würden. Auch die ausgeweitete Härtefallregelung für AlleinerzieherInnen ist für sie nur eine halbherzige Sache. Sie wundere sich, warum die ÖVP dem vorliegenden Paket zustimme, da es in einigen Bereichen zu Kürzungen komme und Chancen verpasst würden, so die Conclusio Kitzmüllers.

Wenig Freude mit dem Gesetz hat auch Kitzmüllers Fraktionskollegin Carmen Schimanek. Familien seien auf jeden Euro angewiesen, es werde sich auch in Zukunft nichts daran ändern, dass derjenige zu Hause bleibe, der weniger verdiene, prophezeite sie.  

Grüne: AlleinerzieherInnen bleiben benachteiligt

Grün-Abgeordnete Judith Schwentner begrüßte die vorgesehene Flexibilisierung beim Kinderbetreuungsgeld und wertete es als positiv, dass künftig die gleiche Summe ausbezahlt wird, unabhängig davon, wie lange man Kinderbetreuungsgeld bezieht. Insgesamt hat man ihrer Meinung nach aber die Chance vertan, das Kindergeld stärker in Richtung Väterbeteiligung auszurichten. Sie hält die neuen Bestimmungen überdies insgesamt für viel zu kompliziert.

Ein Dorn im Auge ist Schwentner auch, dass AlleinerzieherInnen bei der Bezugsdauer von Kinderbetreuungsgeld gegenüber Paaren weiter benachteiligt blieben. Ein Antrag der Grünen zu dieser Frage (1332/A(E)) wurde von den Koalitionsparteien allerdings ebenso vertagt wie eine Initiative der Grünen, die auf eine großzügigere Regelung bei der Gewährung von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld abzielt. Geht es nach Schwentner, soll dann ein Anspruch auf die einkommensabhängige Kindergeldvariante bestehen, wenn im Zeitraum von zwei Jahren vor der Geburt des Kindes sechs Monate lang ein Erwerbseinkommen bezogen wurde (1561/A(E)). Damit könnte man sich etwa auch im Falle einer vorangegangenen Kündigung, einer Insolvenz des Arbeitgebers, der Absolvierung des Präsenzdienstes oder einer Bildungskarenz für dieses höher dotierte Bezugsmodell entscheiden, argumentiert sie.

SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger begründete die Vertagung der beiden Anträge damit, dass eine Evaluierung des neuen Kinderbetreuungsgeldes geplant sei und man sich im Zuge dessen auch die Forderungen der Opposition genauer anschauen wolle. Das gilt auch für einen weiteren Antrag der Grünen (676/A) und einen Antrag der NEOS (942/A), die beide darauf abzielen, einen Irrtum bei der Wahl der Kindergeldvariante zeitgerecht korrigieren zu können. An und für sich sollten sich diese Anträge mit der vorliegenden Reform erübrigt haben, meinte Lueger, man werde sich aber anschauen, ob es in der Praxis noch zu Problemen komme.

Zwei weitere Entschließungsanträge, die Schwentner im Zuge der heutigen Debatte einbrachte, fanden keine Mehrheit. Zum einen plädierten die Grünen dafür, dass die Wochenhilfe, die Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gewährt wird, wenn sie ein weiteres Kind bekommen, nicht gekürzt wird. Die neuen Bestimmungen hätten zum Teil erhebliche Einbußen für die betroffenen Frauen zur Folge, bemängelte sie.

Zum anderen drängte Schwentner auf verschiedene Änderungen bei der "Familienzeit". Unter anderem geht es ihr um einen Rechtsanspruch von Vätern auf den sogenannten "Papa-Monat", die Entkoppelung des Anspruchs auf Familienzeit von einer vorangehenden Erwerbstätigkeit und die Verankerung eines Kündigungsschutzes. Außerdem soll ein gemeinsamer Wohnsitz mit dem Kind keine Anspruchsvoraussetzung sein. Auch Väter, die in einem anderen Haushalt wohnen als die Mutter, sollen den "Papa-Monat" in Anspruch nehmen können.

NEOS wollen Kinderbetreuungsgeld auf 24 Monate begrenzen

NEOS-Abgeordnete Michael Pock behielt sich die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Reform im Plenum des Nationalrats vor. Die Reform bringe Verbesserungen gegenüber dem Status quo, räumte er ein. Knackpunkt ist für ihn allerdings der geforderte gemeinsame Haushalt. Es gebe auch Väter, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben und sich an der Kinderbetreuung beteiligen wollen, unterstrich er. Die Koalition gehe, auch bei anderen Punkten, von einem überholten Familienbild aus. Pock hält außerdem die Zielvorgabe des Familienministeriums, dass künftig zumindest 3% der Paare den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, für zu wenig ambitioniert.   

Darüber hinaus bedauerte Pock, dass die Reform nicht dazu genutzt wird, die maximale Bezugsdauer von Kinderbetreuungsgeld an den höchstmöglichen Karenzanspruch von 24 Monaten anzupassen. Er erwartet sich von einer entsprechenden Harmonisierung eine raschere Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsprozess. Ein entsprechender Antrag der NEOS (1517/A(E)) wurde allerdings vom Ausschuss vertagt. Auch sie sei für eine Harmonisierung zwischen Kinderbetreuungsgeld und Karenzanspruch, allerdings in die andere Richtung, hielt SPÖ-Abgeordnete Lueger fest. Die maximale Bezugsdauer von Kinderbetreuungsgeld auf 24 Monate zu reduzieren, ist ihrer Meinung nach derzeit wegen fehlender Kinderbetreuungsplätze, vor allem am Land, nicht zielführend.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen vom Ausschuss abgelehnt wurde der Vorschlag der NEOS, eine zweite Form des einkommensabhängigen Kindergelds mit einer bis zu 24-monatigen Bezugsdauer und einer Ersatzrate von 48 Prozent des Gehalts einzuführen (1518/A(E)). Lueger hält eine solche zweite einkommensabhängige Variante nicht für notwendig.

SPÖ und ÖVP begrüßen Reform des Kinderbetreuungsgeldes

Das vorliegende Reformpaket wurde von Lueger ausdrücklich begrüßt. Sie machte geltend, dass die vier bestehenden Pauschalvarianten des Kindergeldes für Eltern undurchschaubar seien, jetzt werde ihnen eine flexible Gestaltung ermöglicht. Etwaige in der Praxis auftretende Probleme könnten nach der vorgesehenen Evaluierung gelöst werden, hob sie hervor. Was die "Familienzeit" betrifft, räumte Lueger ein, dass sich die SPÖ einen Rechtsanspruch und einen Kündigungsschutz gewünscht hätte, immerhin gebe es künftig aber einen Bonus von 700 € für Väter, die diese in Anspruch nehmen. Positiv ist für Lueger außerdem der Partnerschaftsbonus und die teilweise Koppelung des Kinderbetreuungsgeldes an die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Auch Krisen-Pflegeeltern sind nun ihr zufolge in das Gesetz miteinbezogen.

Die möglichen Kürzungen beim Wochengeld wurden sowohl von Lueger als auch von ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger verteidigt. Die neue Regelung sei gerechter als die geltende, ist Lueger überzeugt. Schließlich sei das Wochengeld ursprünglich als Einkommensersatz für ein Arbeitsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt eines Kindes konzipiert worden. Auch am gemeinsamen Wohnsitz für die Inanspruchnahme der Familienzeit und des Kinderbetreuungsgelds will sie nicht rütteln. Laut Wöginger müssen vor allem jene Mütter mit Nachteilen beim Wochengeld rechnen, die über einen kurzen Zeitraum hohes Kinderbetreuungsgeld beziehen und im Anschluss daran bis zur Geburt des nächsten Kindes zu Hause bleiben.

Allgemein machten Wöginger und Ausschussvorsitzender Georg Strasser (V) geltend, dass man mit der Reform des Kinderbetreuungsgeldes dem Wunsch vieler Eltern nach mehr Flexibilität und Wahlfreiheit Rechnung trage. Strasser ist überzeugt, dass durch das neue Modell mehr Geld in viele Familien gebracht wird und die Quote bei der Väterbeteiligung steigt. Wöginger hob in diesem Zusammenhang neben dem Partnerschaftsbonus auch die neue Möglichkeit der Familienzeit hervor. Väter, die in den Wochen nach der Geburt eines Kindes zu Hause sein wollen, müssten künftig anders als derzeit keinen Urlaub nehmen, und bekämen noch dazu einen Bonus von 700 €.

Karmasin will Väterbeteiligung auf 25% anheben

Familienministerin Sophie Karmasin wies darauf hin, dass künftig innerhalb einer bestimmten Spanne die Tage des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld frei wählbar sein werden. Zudem könne man bis 91 Tage vor Ablauf eine neue Bezugsdauer wählen. Das ist für Karmasin nicht nur deshalb wichtig, weil sich die Lebenssituation der Eltern während der Kleinkindphase verändern kann. Man habe vielmehr künftig auch die Möglichkeit, kurzfristig auf einen höheren Monatsbezug umzusteigen, wenn sich ein weiteres Kind ankündigt.

Einen besonderen Schwerpunkt der Reform sieht Karmasin außerdem in der Anhebung der Väterbeteiligung. Sie hofft die Väterquote durch die vorgesehenen Maßnahmen von derzeit 18% auf 25% der KindergeldbezieherInnen steigern zu können. Künftig gebe es nicht nur den Partnerschaftsbonus und den Familienzeitbonus, auch der nicht vom Vater auf die Mutter übertragbare Bezugszeitraum werde vergrößert, und zwar von sechs auf sieben Monate.

Den von der Opposition geforderten Kündigungsschutz beim "Papa-Monat" wertete Karmasin insofern als "irrelevant", als der Arbeitgeber der Familienzeit ohnehin zustimmen müsse. Sie glaubt nicht, dass sich viele Unternehmen dagegen sträuben werden, da eine vierwöchige Abwesenheit von der Arbeit leicht verkraftbar sei und in dieser Zeit überdies kein Gehalt anfalle.

Auch was das Erfordernis des gemeinsamen Haushalts betrifft, sieht Karmasin keine Probleme. Ein Vater, der Kinderbetreuungsgeld beziehen wolle, könne das Kind in diesem Zeitraum in seinem Haushalt anmelden, machte sie geltend. Es sei aber notwendig sicherzustellen, dass der Vater das Kind tatsächlich betreue. Karmasin lehnt aus diesem Grund auch die von der FPÖ geforderte gänzliche Aufhebung der Zuverdienstgrenze ab. Beim pauschalen Kindergeld gebe es ohnehin großzügige Zuverdienstgrenzen, betonte sie. Insgesamt hält Karmasin das neue Konto für weitaus weniger kompliziert als die derzeitigen vier Pauschalvarianten. (Fortsetzung Familienausschuss) gs