Parlamentskorrespondenz Nr. 595 vom 01.06.2016

Volksanwaltschaft baut auf Unterstützung des Parlaments

Ombudsstelle im Volksanwaltschaftsausschuss: Empfehlungen nur durch Gesetzgebung zu verwirklichen

Wien (PK) – Die bereits sehr gute Zusammenarbeit mit dem Parlament noch weiter zu intensivieren, das wünscht sich die Volksanwaltschaft, sodass die Politik anstehende Probleme der Bevölkerung umfassend behandelt. Volksanwalt Günther Kräuter spezifizierte dieses Anliegen mit dem 2014 in der Ombudseinrichtung gegründeten NGO-Forum zur Schaffung des "Nationalen Aktionsplans Menschenrechte" der Bundesregierung unter Einbindung der Zivilgesellschaft. Derzeit lägen von Regierungsseite die Arbeiten daran auf Eis, vor diesem Hintergrund sei der Rückzug zivilgesellschaftlicher Organisationen vom Forum verständlich, so Kräuter. Erfreulich findet er allerdings, dass ein Novellenentwurf zur Abschaffung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei Aufnahmen im öffentlichen Dienst kurz bevorsteht.

Im Austausch mit Kräuter und den VolksanwältInnen Gertrude Brinek und Peter Fichtenbauer ergaben sich heute im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats in zahlreichen anderen Bereichen ebenfalls Anknüpfungspunkte für eine vermehrte Kooperation zwischen den Mitgliedern der Gesetzgebung und der Ombudsstelle, die ja ein Kontrollorgan des Nationalrats ist. So sagte Brinek "ich hoffe auf einen Durchbruch gemeinsam mit dem Parlament" in Bezug auf die Bestrebungen, das Sachwalterrecht zu reformieren. Fichtenbauer, der noch bis Ende Juni den Vorsitz der Volksanwaltschaft innehat, lud die Abgeordneten ein, auf eine Erleichterung der Waffenpassausstellung für Polizeibedienstete hinzuwirken.

Nachdem im Fokus der heutigen Ausschusssitzung die Verwaltungskontrolle stand, wird die Tätigkeit der Volksanwaltschaft bei der präventiven Menschenrechtskontrolle in der nächsten Sitzung kommende Woche beleuchtet. Die Abgeordneten vertagten den Bericht einstimmig.

Hohe Akzeptanz der Volksanwaltschaft ungebrochen

Für 2015 weist die Volksanwaltschaft (VA) im Gegensatz zu den Vorjahren einen Beschwerderückgang auf – für Volksanwältin Brinek eine natürliche Entwicklung, angesichts der Rekordmeldungen an Beschwerden zuvor. Mit insgesamt 17.231 Beschwerden über die öffentliche Verwaltung gab es um 2.417 weniger als im Jahr 2014. Die ersten Plätze im Beschwerdeaufkommen nehmen aber weiterhin die Bereiche Inneres (28,16%), Soziales (28,01%) und Justiz (14,31%) ein. In 8.181 Fällen wurde ein formales Prüfverfahren eingeleitet, 7.850 davon schloss die Ombudsstelle ab. Gemeinsam mit 2.308 erledigten Verfahren aus den Jahren vor 2015 ergab sich ein Erledigungsgrad von 84,8%. Die Zahl von Missständen in der Verwaltung im Vorjahr beziffert der Tätigkeitsbericht mit 1.812. Alle Fraktionen im Ausschuss zollten der Volksanwaltschaft großen Respekt für ihr Eintreten im Sinne der Bevölkerung.

Volksanwaltschaft weiterhin kritisch zu Massenquartieren

Bei den im Tätigkeitsbericht 2015 geschilderten Besuchen in Einrichtungen für AsylwerberInnen wie dem Erstaufnahmezentrum Traiskirchen registrierten die VolksanwältInnen in den überbelegten Unterkünften vielfach Missstände, von mangelnder medizinischer Versorgung, gesundheitsgefährdenden und entwürdigenden Sanitäranlagen bis zu Einschränkungen bei Nahrungsmittelversorgung und Schlafplätzen, selbst für "besonders vulnerable Personen" wie Schwangere, Minderjährige oder Kranke. Bei ihren letzten Besuchen in Traiskirchen habe man aber eine Entspannung der Situation ausgemacht, sieht Volksanwalt Kräuter eine Verbesserung der Unterbringungsbedingungen. Seit Oktober 2015 kann das Innenministerium mittels Durchgriffsrecht auch gegen den Willen von Ländern und Gemeinden Quartiere auf Grundstücken des Bundes schaffen. Speziell für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bilden Massenquartiere jedoch grundsätzlich keine geeignete Unterkunft, denn gemäß UN-Kinderrechtskonvention müssen alle Minderjährigen ungeachtet ihrer Herkunft gleich behandelt werden, mahnt die Volksanwaltschaft. Aufgeworfen wurde das Thema in der Ausschussdebatte von SPÖ, Grünen und NEOS, wobei aus sozialdemokratischer Sicht die Bundesländer bei der Obsorgefrage besonders in die Pflicht zu nehmen sind. Kräuter erinnerte hier erneut, für eine umfassende Sicherstellung der Kinderrechte benötige die Volksanwaltschaft, auch wenn sie mit rechtlicher Expertise eindeutig Position beziehe, das Parlament als gesetzgebende Kraft.

Von den 1.496 Geschäftsfällen, die das Innenressort vergangenes Jahr betrafen, bezogen sich 64% auf das Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirecht, vor allem weil sich die Beschwerdezahl wegen der Verfahrensdauer im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) verdreifacht hat, geht aus dem Volksanwaltschaftsbericht hervor. Das Innenministerium erkenne inzwischen, dass Personalmangel zur langen Bearbeitungsdauer bei Asylanträgen geführt hat, meinte Volksanwalt Fichtenbauer. Zufrieden stellte er auf Nachfrage der NEOS fest, schon im Vorjahr seien deswegen über 200 neue MitarbeiterInnen im BFA aufgenommen worden, eine weitere Aufstockung um mehr als 500 Personen sei am Laufen, außerdem trügen eigens eingerichtete Außenstellen in den Bundesländern zur Erleichterung bei.

Expertenbericht zu chronisch kranken Schulkindern im Herbst

Den Schutz Minderjähriger thematisierte Volksanwalt Fichtenbauer einmal mehr, als er näher auf die Situation chronisch kranker Kinder an Schulen einging, denen ein Fachsymposium im Palais Epstein gewidmet war. Die Publikation der Ergebnisse dieses Expertentreffens, vor allem zur stärkeren Einbindung der Lehrkräfte in die eventuell nötigen medizinischen Anwendungen für Kinder mit Krankheiten wie Diabetes, erwartet Fichtenbauer im Herbst. Wichtig sei unter anderem, LehrerInnen die Furcht vor einer Klage zu nehmen – zum Beispiel mithilfe eines Amtshaftungsrechts -, wenn sie als medizinische Laien chronisch Kranken helfen. Hoch an der Zeit ist für ihn die Lösung einer weiteren schulspezifischen Frage, nämlich der Flexibilisierung von Schulsprengeln. Aus den FPÖ-Reihen wurde dazu von einem Problemfall berichtet, der einem begabten Mädchen beinahe den Besuch einer Musikhauptschule verwehrt hätte.

Sachwalterschaft Probe für Vertrauen in Justiz

Als Problem für die Demokratie wertet Volksanwältin Brinek den in ihren Augen nicht zu negierenden Vertrauensschwund der Bevölkerung gegenüber der Justiz, den auch die ÖVP ausmacht. Man gehe lieber zur Bezirkshauptmannschaft als zum Gericht, das mit seiner Formalsprache traditionell eher abschreckend wirke, befand Brinek. Hinzu kämen strukturelle Belastungen wie hohe Gerichtsgebühren und Gutachterkosten. Praktisch zeige sich das unter anderem bei den Sachwalterschaften.

Der Tätigkeitsbericht zeigt auf, dass sich wie in den Jahren davor auch im Berichtsjahr 2015 eine Vielzahl an BürgerInnen mit Beschwerden oder Anfragen in Sachwalterschaftsbelangen an die Volksanwaltschaft wandten. Da Sachwalterinnen und Sachwalter durch Gerichtsbeschluss bestellt bzw. abberufen werden, kann die Ombudsstelle die erhoffte Hilfestellung zwar oft nicht bieten, sie verweist die Anfragenden aber an die zuständige Stelle, in diesem Fall die jeweilige Gerichtsabteilung, und hilft mit Informationen weiter. Die Kritik von FPÖ und Team Stronach, die Arbeiten an einer Reform des Sachwalterrechts dauerten zu lange für die vielen Betroffenen, relativierte Brinek mit dem Hinweis, das Justizministerium wolle eine entsprechende Regierungsvorlage bis Jahresende fertiggestellt haben, die Volksanwaltschaft sei eingebunden. Die beabsichtigte Novelle würde generell von einer Befristung der Sachwalterschaft ausgehen, beziehungsweise diese Institution so weit wie möglich zurückdrängen, unter anderem durch vermehrte Alternativensuche im Rahmen eines erweiterten Familienbegriffs. Zu klären sei noch die Abgeltung von SachwalterInnen, sagte sie und verdeutlichte ihre Hoffnung, unterstützt vom Parlament mit der Anwaltskammer eine Lösung zu finden.

Größtes Problem in der Sachwalterpraxis stellt aus Sicht der Volksanwaltschaft immer noch die oftmals unzureichende Fürsorge der SachwalterIn gegenüber der besachwalteten Person dar, beziehungsweise der fehlende Kontakt mit den Angehörigen. Finanziell würden Besachwaltete immer wieder ausgenützt und erhielten nur geringfügige Beträge zur eigenen Verfügung, selbst wenn ausreichend Geldmittel in einem Haushalt vorhanden sind.

Mindestsicherung: Rückfall zur "alten" Sozialhilfe problematisch

Welche Folgen ein Scheitern der Bund-Länder-Verhandlungen über eine neue Vereinbarung zur Mindestsicherung haben könnten, wollen sich die Grünen nicht ausmalen. Tatsächlich sei dies ein brennendes Thema für die Volksanwaltschaft, nahm Günther Kräuter in der Sitzung den Faden auf. Die Umwandlung der Sozialhilfe in die bedarfsorientiere Mindestsicherung 2010 hatte die Volksanwaltschaft durch ihre Prüfungen in diesem Bereich mitangestoßen. Grundübel ist für Kräuter immer noch die unterschiedliche Leistungsauszahlung durch die Bundesländer, wiewohl das gemeinsame Ziel die Armutsbekämpfung ist. Eventuell brauche es daher ein Grundgesetz für die Mindestsicherung, das österreichweit rechtskonforme Regelungen vorsieht. Überlegungen, ab dem dritten Kind eine Leistungsminderung vorzusehen, sind nach Ansicht des Volksanwalts nicht mit dem rechtlichen Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

Zu einem weiteren heiklen Punkt im Sozialbereich, dem Pflegegeld, meinte er, vielfach hätten Beschwerden über inakzeptable ärztliche Begutachtungen ihre Berechtigung, wenn eine herabwürdigende Behandlung des Begutachteten erfolgt. Kräuter gab aber auch zu bedenken, in einigen Fällen sei die gewünschte höhere Pflegegeldeinstufung sachlich einfach nicht gerechtfertigt. Nur bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen konnte er die Sorge der Grünen, KünstlerInnen würden vom Arbeitsmarktservice häufig die Leistungen verweigert, sicherte aber diesbezügliche Gespräche mit dem Sozialministerium zu.

Ausstellung von Waffenpässen für Polizei erleichtern

Eine Gesetzesänderung sehr wohl für geboten erachtet die Volkanwaltschaft bei der Ausstellung von Waffenpässen an Polizeibedienstete. Nach geltender Rechtslage darf die Waffenbehörde nur dann Waffenpässe ausstellen, wenn der oder die Betroffene glaubhaft macht, dass er oder sie besonderen Gefahren außerhalb des Wohnsitzes oder des Berufsorts ausgesetzt ist. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach auch Polizeibedienstete in den meisten Fällen keinen Waffenpass erhalten, bezeichnet Fichtenbauer als gesetzeswidrig, sei doch die subjektive Bedrohungslage in Zeiten der erhöhten Terrorismusbedrohung augenscheinlich. Nach seinen Informationen steht ein Novellenvorschlag zum Waffenbesitzrecht vor dem Abschluss, das Parlament möge das Seine dazu tun.

Heute schon von den Grünen zugesichert wurde der Volksanwaltschaft parlamentarische Mithilfe in einem anderen Feld, nämlich der Aufhebung einer ministeriellen Verordnung, die bei Rindern die dauernde Anbindehaltung erlaubt, obwohl das im Tierschutzgesetz verboten ist.

Ombudsstellen international teilweise in prekärer Lage

Das Internationale Ombudsmann Institut (IOI), seit 2009 mit Sitz in Wien, genießt Günther Kräuter zufolge jährlich steigendes Interesse. Derzeit umfasse das IOI 175 Mitglieder aus aller Welt. Einige davon arbeiteten unter großem Druck, nannte Kräuter zum Beispiel die Ombudseinrichtung in Polen, die unter Budgetkürzungen leide und gegen die Medienkampagnen geführt würden. Als Zeichen der Solidarität plane die österreichische Volkanwaltschaft deswegen eine Fahrt nach Warschau. Die kirgisische Partnerorganisation sei begeistert vom verfassungsrechtlichen Standing der österreichischen Volksanwaltschaft, berichtete Fichtenbauer von einem der beinahe wöchentlichen Besuche aus dem Ausland, man werde weiterhin intensiven Kontakt halten. Gemeinsam mit seiner Kollegin Brinek schilderte Kräuter dem Ausschuss zahlreiche weitere Initiativen auf internationaler Ebene, von Trainings und Forschungsprojekten in verschiedenen Ländern bis hin zu Regionalsubventionen. Zusammen mit den Ombudsstellen der Westbalkanländer, der Türkei und Griechenlands habe man einen Aktionsplan zur menschenrechtlichen Unterstützung im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen nach Europa erstellt. Von amtswegigen Untersuchungen, menschenrechtlichen Kontrollen, Gesprächen mit den Parlamenten bis hin zum Kontakt mit der Öffentlichkeit würden alle Instrumente genützt, Hauptaugenmerkt liege immer auf besonders schutzbedürftigen Gruppen wie minderjährigen, kranken oder älteren Flüchtlingen. Zudem organisiere man derzeit die IOI-Weltkonferenz 2016, informierte Kräuter als Generalsekretär der internationalen Ombudsgesellschaft. (Schluss Volksanwaltschaftsausschuss) rei