Parlamentskorrespondenz Nr. 600 vom 02.06.2016

Bundesrat billigt Investitionsschutzabkommen mit Kirgisistan

Grüne kritisieren Rechtsmodell als unausgereift

Wien (PK) – Das geplante Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Kirgisistan hat heute auch die Zustimmung der Länderkammer erhalten. Das Abkommen folgt Grundsätzen der Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung und enthält Standards für Umwelt- und Arbeitnehmerschutz sowie Menschenrechte. Streitigkeiten, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden können, wird ein Schiedsgericht klären.

Keine Zustimmung gab es von den Grünen. Ihre Fraktion sehe die Modelle der Investitionsschutzabkommen als noch nicht ausgereifte an, sagte Heidelinde Reiter (G/S). Vor allem in Hinblick auf die Verhandlungen über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP lehne man das Gesetz daher ab.

Für Christoph Längle (F/V) sind Schutzabkommen grundsätzlich zu begrüßen, da sie Rechtssicherheit herstellen. Seine Fraktion stimme daher gerne zu. Es sei erfreulich, dass explizit auf Umwelt- und Arbeitnehmerschutz sowie Menschenrechte Bezug genommen werde, auch wenn einiges genauer formuliert hätte werden können.

Eduard Köck (V/N) verwies auf die Exporterfolge Österreichischs und betonte, dass das Abkommen politisch gut vorbereitet wurde und damit die Erfolgsgeschichte fortgesetzt werden könne. Das Abkommen gebe den österreichischen Firmen die nötige Sicherheit, um in Kirgisien zu investieren. Diese Haltung vertrat auch Ewald Lindinger (S/O). Zweifellos gebe es berechtigte Ängste in Bezug auf Handelsabkommen. In diesem Fall gehe es aber um ein Minimalabkommen mit einem Land, zu dem bisher noch sehr schwache wirtschaftliche Beziehungen bestehen, sagte der Bundesrat. Kirgisien habe einen hohen Aufholbedarf, etwa bei der Verkehrsinfrastruktur oder beim Ausbau der Wasserkraft.

Bundesminister Hans Jörg Schelling sah das Abkommen als einen wichtigen Schritt für die österreichische Wirtschaft zur Erschließung neuer Märkte. Hier werde ein Musterabkommen abgeschlossen, das klare Standards für Auslandinvestitionen setze. Aktuell bestehen mit sechzig Ländern Investitionsschutzabkommen, sie schützen Firmen, die in Ländern mit geringerer Rechtssicherheit als Österreich investieren wollen, erläuterte der Finanzminister. Der Vergleich mit CETA und TTIP sei daher nicht zulässig. Solange es keine normierten internationalen Regeln oder Verträge der EU über Investitionsschutz gebe, sei es richtig, solche bilaterale Abkommen zu schließen, hielt er der Kritik der Grünen entgegen. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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