Parlamentskorrespondenz Nr. 602 vom 02.06.2016

Bundesrat sieht Uhudler als regionalen Hoffnungsträger

Schutz der regionalen Spezialität von Länderkammer einhellig befürwortet

Wien (PK) - Der Fortbestand des Uhudlers ist nun definitiv gesichert. Im Bundesrat stimmten alle Fraktionen zu, die Weinsorte formal vom Wein- in den Obstweinbereich zu transferieren, um ihren Anbau langfristig zu ermöglichen. Die Gesetzesänderung erlaubt der Uhudlerregion im Südburgenland zudem, eine geschützte Ursprungsbezeichnung zu beantragen. Die 30-jährige Erfolgsgeschichte der heimischen Weinwirtschaft werde mit der Novelle weitergeschrieben, ist Agrarminister Andrä Rupprechter überzeugt.

Für den künftigen Uhudleranbau sei die Änderung im Weingesetz äußerst wichtig, lobte die ÖVP den legistischen Übertrag des Traditionsweins in den Obstweinbereich. Die rechtliche Absicherung des Weiterbestands dieses Weins aus Direktträger-Reben sichere man damit ab, auch auf EU-Ebene. Überdies verwiesen Marianne Hackl (V/B) und Martin Preineder (V/N) auf den hohen Status der Spezialität in den Anbauregionen. Ausgerüstet mit einer Uhudler-Flasche bekannte die Südburgenländerin Hackl, der Uhudler nicht nur ein Getränk, sondern eine Hoffnungsmarke für die gesamte durch Abwanderung geprägte Region – denn die WinzerInnen hätten mit ihren Qualitätsprodukten den Markt erobert.

Auf die umfangreiche Weinproduktion in Niederösterreich bezog sich die von dort stammende Sozialdemokratin Adelheid Ebner in ihren Ausführungen zur großen wirtschaftlichen Bedeutung des Rebengetränks, auch im Export. Speziell zum Uhudler meinte sie, dieser sei in seiner Einzigartigkeit zu bewahren, weswegen sie seine Überführung in den Obstweinbereich durchaus begrüßte. Leichte Zweifel an der EU-Rechtskonformität der Obstwein-Einstufung meldete Nicole Schreyer (G/T) an, weil nun alle Vorschriften für Traubenwein auch für Obstwein gelten sollen. Die Grünen würden dennoch zustimmen, man wolle ja den Weiterbestand der Sorte nicht gefährden.

Als österreichisches Kulturgut titulierte FPÖ-Mandatar Thomas Schererbauer den Uhudler. Insgesamt werde die Qualität heimischer Weine durch das vorliegende Gesetz gestärkt, rief der Innviertler die erfolgreiche Entwicklung des heimischen Weingewerbes als Folge des Glykolwein-Skandals in den 1980er-Jahren in Erinnerung. Die neuen Bestimmungen trügen nun das Ihre zur Qualitätssicherung bei, erläuterte er ähnlich wie Preineder die zusätzlichen Vorschriften im Weingesetz, von der exakten Kennzeichnung der Riede bis hin zur Erhöhung des Hektarhöchstertrags von 9.000 kg auf 10.000 kg der Trauben. Letztlich, bekräftigte Preineder das Urteil des Landwirtschaftsministers, sei der österreichische Wein eine Erfolgsgeschichte. (Fortsetzung Bundesrat) rei


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