Parlamentskorrespondenz Nr. 616 vom 03.06.2016

Neu im Innenausschuss

Regierung will KZ-Gedenkstätte Mauthausen in Bundesanstalt umwandeln

Wien (PK) – Die Regierung will die derzeit vorwiegend als Mahnmal fungierende KZ-Gedenkstätte Mauthausen in einen professionellen Museumsbetrieb mit umfassender Geschichtsvermittlung umwandeln und schlägt in diesem Sinn die organisatorische Ausgliederung der Gedenkstätte aus dem Innenministerium und die Errichtung einer gemeinnützigen Bundesanstalt vor (1150 d.B.). Die neue Struktur soll unter anderem eine bessere Erfüllung der Aufgaben durch mehr Bewegungsspielraum ermöglichen und mehr Effizienz bringen. Zudem erwartet man sich mehr Zielsicherheit beim Ressourceneinsatz und eine Verwaltungsvereinfachung. Die wirtschaftliche Kontrolle durch den Bund und die parlamentarische Kontrolle bleiben erhalten.

Aufgabe der neuen Bundesanstalt "KZ-Gedenkstätte Mauthausen / Mauthausen Memorial" ist es unter anderem das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus in den Konzentrationslagern Mauthausen und Gusen sowie deren Außenlagern zu bewahren, Zeugnisse der Geschichte zu sammeln, die damaligen Geschehnisse einer möglichst breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, wissenschaftliche Forschung zu betreiben und Überlebende und Angehörige zu betreuen. Auch Präventionsarbeit gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung und die Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Gedenkstätten gehören zum gesetzlichen Aufgabenkatalog. Finanziert wird die Anstalt aus dem Bundeshaushalt, daneben sind aber auch eigene Einnahmen, etwa aus Leistungserbringungen, und die Lukrierung von Drittmittel möglich.

Geleitet wird die Bundesanstalt von einem Geschäftsführer (Direktor), der ebenso wie ein kaufmännischer und ein pädagogischer Leiter vom Innenminister – nach Anhörung des 15-köpfigen Kuratoriums – bestellt wird. Diesem Kuratorium obliegt im Wesentlichen die wirtschaftliche Aufsicht über die Geschäftsführung. Zudem sind ein wissenschaftlicher Beirat, bestehend aus fünf bis acht Personen, und ein "Internationaler Beirat Mauthausen" vorgesehen. Letzterem gehören unter anderem auch Vertreter von Opferverbänden und Vertreter jener Länder an, deren Staatsangehörige in Mauthausen bzw. Gusen untergebracht waren. Auch alle anerkannten Religionsgemeinschaften und die Interessenvertretungen können je ein Mitglied in den Internationalen Beirat entsenden. Die allgemeine Aufsicht über die Bundesanstalt hat das Innenministerium.

Eingerichtet wird die Anstalt mit 1. Jänner 2017, wobei im ersten Betriebsjahr aus dem Bundeshaushalt 3,83 Mio. € bereitgestellt werden sollen. Für die Folgejahre geht das Innenministerium von durchschnittlichen jährlichen Kostensteigerungen von 2,65% aus. (Schluss) gs