Parlamentskorrespondenz Nr. 642 vom 09.06.2016

Neu im Forschungsausschuss

Teilrechtsfähigkeit des Patentamts wird beendet, Klarstellung zur Biopatent-Richtlinie

Wien (PK) - Durch eine Novelle des Patentgesetzes erfolgt eine organisatorische Neuausrichtung des Patentamts, außerdem werden eine Reihe von Gesetzen im Hinblick auf eine Klarstellung der Biopatent-Richtlinie geändert (1144 d.B.).

Durch die Aufhebung der Bestimmungen über die Teilrechtsfähigkeit des Patentamts wird die bisherige Trennung in einen hochheitsrechtlichen und teilrechtsfähigen Bereich, die zu aufwändigen Doppelgleisigkeiten geführt hat, beendet. Der Hintergrund der Neuausrichtung ist das für 2017 prognostizierte Inkrafttreten der EU-Rechtsakte über einen einheitlichen Patentschutz und ein einheitliches Patentgericht. Die Internationalisierung der Forschung, Entwicklung, Technologie und die geänderten Rahmenbedingungen beim Schutz von geistigem Eigentum haben auch Auswirkung auf das Österreichische Patentamt. Es wird erwartet, dass Information und Beratung für österreichische Unternehmen sowie für Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen künftig einen immer wichtigeren Teil seiner Kerntätigkeit ausmachen. Dem will man mit einer neuer Struktur Rechnung tragen.

Mit der Novelle wird auch eine Klarstellung vorgenommen, um der Biopatent-Richtlinie in vollem Umfang Geltung zu verleihen. Laut Biopatent-Richtlinie darf das Österreichische Patentamt für "Pflanzensorten oder Tierrassen sowie für im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren" keine Patente erteilen. Dem ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob auch Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch "im Wesentlichen biologische Verfahren" gewonnen werden, als Erzeugnisse ebenfalls von der Patentierung ausgenommen sind. Da jedoch breiter Konsens darüber besteht, keine Patentierung von konventionell gezüchteten Nutzpflanzen und Nutztieren zuzulassen, wird das nun klar festgehalten. (Schluss) sox