Parlamentskorrespondenz Nr. 652 vom 09.06.2016

Neu im Justizausschuss

Änderung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend Grundstücksverkehr

Wien (PK) – Rechtssicherheit soll die Änderung einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Art. 15 B-VG über den Verkehr mit Baugrundstücken bringen (1149 d.B.). Konkret geht es um Klarstellungen für die von den Ländern zu regelnden grundverkehrsrechtlichen Verfahren im Lichte einer entsprechenden EU-Verordnung. Wie die Erläuternden Bemerkungen zur gegenständlichen Vorlage ausführen, war Handlungsbedarf vor allem dadurch gegeben, zumal nach den neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen der Fall eintreten könnte, dass über die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem Eigentümer eines österreichischen Grundstücks ein ausländisches Gericht entscheidet oder die Rechtsnachfolge ohne gerichtliche Abhandlung eintritt. (Schluss) hof