Parlamentskorrespondenz Nr. 657 vom 10.06.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 16. Juni 2016

Abstimmung über neue Rechnungshofpräsidentin, erste Weichen zur Bildungsreform, Rechnungshofbericht zum Finanzausgleich

Wien (PK) – Politisch brisante Themen bietet der zweite Plenartag. So stimmt der Nationalrat über den Wahlvorschlag des Hauptausschusses zur Nachfolge von Josef Moser als Rechnungshofpräsident ab, außerdem diskutiert der noch amtierende Präsident mit den Abgeordneten über die Vorstellungen seines Hauses zur Reform des Finanzausgleichs. Die neue Bildungsministerin, Sonja Hammerschmid, legt den ersten Teil der geplanten Bildungsreform vor, der von ihrer Vorgängerin noch ausverhandelt wurde und sich vor allem auf die Sprachförderung konzentriert. In der Fragestunde stellt sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser den Anliegen und Anregungen der Abgeordneten.

Fragestunde mit der Gesundheitsministerin

Die Sitzung beginnt mit der Fragestunde, in der Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrer Amtsführung und ihren Vorhaben beantwortet.

Bundesministeriengesetz – Frauenangelegenheiten wandern zu Sabine Oberhauser

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser soll künftig auch für Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten zuständig sein. So sieht dies jedenfalls ein Antrag der beiden Koalitionspartner SPÖ und ÖVP vor, der aber noch im Verfassungsausschuss am 14. Juni vor dem Plenum beraten werden muss, bevor sich das Plenum damit befassen kann. Die Verschiebung der Kompetenzen vom Bildungs- in das Gesundheitsministerium ist vor dem Hintergrund der jüngsten Regierungsumbildung zu sehen. Sollte der Verfassungsausschuss grünes Licht geben, steht der Antrag jedenfalls an der Spitze der Tagesordnung nach der Fragestunde.

Rechtsrahmen für elektronische Signaturen und ähnliche Dienste wird an EU-Vorgaben angepasst

Einen Bericht des Verfassungsausschusses braucht es überdies auch für den zweiten Punkt der Tagesordnung: Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Paket von 23 Gesetzesnovellen und einem neuen Gesetz zur Anpassung des österreichischen Rechtsrahmens für elektronische Signaturen und ähnliche Vertrauensdienste an EU-Vorgaben. Das neue Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) soll künftig das alte Signaturgesetz ersetzen.

Finanzausgleich: Rechnungshof unterstützt Reformbemühungen

Seinen letzten Auftritt vor dem Nationalratsplenum hat der noch bis Ende Juni amtierende Präsident des Rechnungshofs, Josef Moser. Er hat einen Bericht zu einem Thema vorgelegt, das ihm ein besonderes Anliegen ist: der Finanzausgleich. Der Rechnungshof sieht in diesem Bereich einen großen Reformbedarf. In seinem Prüfbericht über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel sowie Bedarfszuweisungen im Finanzzeitraum 2008 bis 2013 werden Berechnungs- und Zuteilungsfehler von Geldern in fünf von acht Bundesländern sowie Fehler bei der Verbuchung der Gemeindeertragsanteile in vier Ländern nachgewiesen. Den abgestuften Bevölkerungsschlüssel verwendet der Bund, um den Anteil der Gemeinden am gemeinsamen Steuerertrag (2013: 7,71 Mrd. €) auf alle Gemeinden aufzuteilen. Mit Bedarfszuweisungen (2013: 1,12 Mrd. €) versuchen die Länder, einen Ausgleich für finanziell notleidende Kommunen zu schaffen.

Nach Beurteilung des Rechnungshofs ist der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ein historisch gewachsenes System ohne aktuellen Bezug, bei den Bedarfszuweisungen bemängeln die PrüferInnen intransparente Zahlungsströme sowie das Fehlen einer einheitlichen Aufteilung der Gelder. Rechnungshofpräsident Josef Moser empfiehlt eine Vereinfachung des Finanzausgleichs durch die Beseitigung von Sonderregelungen sowie eine stärkere Aufgabenorientierung und unterstützt damit die Reformbemühungen von Finanzminister Hans Jörg Schelling. Geht es nach Schelling, soll der Finanzausgleich mit 1.1.2017 einfacher, transparenter und aufgabenorientierter sein. Weitere Punkte, die Schelling mit den Ländern verhandelt, betreffen die Steigerung der Abgabenautonomie der Kommunen sowie die Transfers.

Wahl der neuen Rechnungshofpräsidentin – Wahlvorschlag des Hauptausschusses lautet auf Margit Kraker

Im Rechnungshof könnte in den nächsten 12 Jahren erstmals eine Frau an der Spitze stehen. Folgt des Plenum dem Wahlvorschlag des Hauptausschusses, dann wird die Direktorin des steirischen Landesrechnungshofs, Margit Kraker, neue Rechnungshofpräsidentin. Auf sie fielen nach einem öffentlichen Hearing aller acht KandidatInnen im zweiten Wahlgang die 16 Stimmen der beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP, womit die Mehrheit im 28-köpfigen Ausschuss gesichert war.

Kraker will die Zusammenarbeit der Prüfinstitutionen intensivieren, um Mehrfachprüfungen zu vermeiden, und sprach sich im Hearing für eine bundesweite Harmonisierung der Prüfkompetenzen aus. Sie schlug zudem eine einheitliche Prüferausbildung für alle Kontrolleinrichtungen vor und ließ mit ihrer Anregung, im Nationalrat einen Reformausschuss zu etablieren, aufhorchen.  

Die gebürtige Steirerin Margit Kraker, Jahrgang 1960, ist seit Juli 2013 Leiterin des steirischen Landesrechnungshofs und seit 2014 stellvertretendes Mitglied des Präsidiums der Europäischen Organisation der regionalen externen Finanzkontrolle (EURORAI). Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und der Gerichtspraxis am Oberlandesgericht Graz startete Kraker ihre Karriere als Assistentin am Institut für Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre der Universität Graz, war Klubsekretärin im ÖVP-Klub des Parlaments, Leiterin des ÖVP-Landtagsklubsekretariats und dann Leiterin des Regierungsbüros von Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer. Schließlich avancierte sie zur Stellvertreterin des Landesamtsdirektors, bevor sie zur Landesrechnungshofdirektorin gewählt wurde.

Erste Weichen für Bildungsreform

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, den Grünen und den NEOS im Unterrichtsausschuss wurde der erste Teil der Bildungsreform ins Plenum geschickt. Zentrale Punkte im Schulrechtspaket bilden etwa die Neugestaltung der Schuleingangsphase und die Ausweitung der Sprachförderung, die im letzten Kindergartenjahr starten soll. Schulische Sprachförderung soll es in Hinkunft zudem auch an Berufsschulen geben. Neben mittleren und höheren Schulen sollen dort in Zukunft ebenfalls eigene Kurse für SchülerInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen angeboten werden.

Mehr Autonomie bekommen Volksschulen bei der Schaffung von schulstufenübergreifenden Klassen und bei der Leistungsbeurteilung. Diese können bis zur dritten Schulstufe schon bald ohne Ziffernnoten erfolgen. Zudem darf in der Primärstufe laut Schulrechtspaket in schulstufenübergreifenden Klassen unterrichtet werden. Sitzenbleiben in der Volksschule soll ebenfalls der Vergangenheit angehören: Eine Klassenwiederholung kann laut Paket bis in die 4.Klasse nur noch freiwillig erfolgen. Größtmögliche Flexibilität sollen außerdem die Bundesländer bei der Schulsprengelverwaltung bekommen.

Die "Oberstufe Neu" muss außerdem nicht wie geplant im nächsten Jahr starten. Weiterführenden Schulen wird erlaubt, bei Bedarf den Start der neuen Unterrichtsform um bis zu zwei Jahre zu verschieben. Außerdem soll in der Sekundarstufe die Berufsorientierung von SchülerInnen vermehrt im Fokus stehen.

Einstimmig beschloss der Ausschuss überdies, das höhere landwirtschaftliche Schulwesen Westösterreichs mit einer eigenen Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol zu stärken.

Im Schulrechtspaket sind zumindest teilweise auch Ideen der Opposition zu finden, etwa jene der FPÖ zur Erleichterung des Überspringens von Klassen. Mehr Flexibilität wollen die Freiheitlichen auch beim Schuleintritt von zu früh geborenen Kindern erreichen. Ihre Forderung, für Frühchen den für ihre Geburt im Mutter-Kind-Pass eigentlich errechneten Termin als Stichtag für den Schulpflichtbeginn zuzulassen, will die Regierung aber vorher noch prüfen.

Bildungspolitik im Dialog mit den Schulpartnern und Volksgruppen

Der Unterrichtausschuss will in der Bildungsreform auch verstärkt auf Schulpartner und Volksgruppen setzen. Bereits stattfindende Gespräche mit VolksgruppenvertreterInnen sollen auch weiterhin fortgesetzt werden. Ferner fordert der Ausschuss von der Regierung Schritte, um die stärkere Einbindung von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen bei vordefinierten Themenbereichen auf Schul-, Landes- und Bundesebene zu ermöglichen bzw. gesetzlich zu verankern. Die beiden einstimmig im Unterrichtsausschuss angenommenen Entschließungen basieren auf ursprünglichen Initiativen von NEOS und Grünen und schließen die Sitzungstage ab. (Schluss) jan/keg