Parlamentskorrespondenz Nr. 680 vom 16.06.2016

Mehr Sicherheit für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste

Nationalrat beschließt neuen gesetzlichen Rahmen für E-Government

Wien (PK) -Mit Mehrheit billigte der Nationalrat ein Gesetzespaket, mit dem das E-Government-Gesetz aktualisiert und eine Anpassung des österreichischen Rechtsrahmens für elektronische Signaturen und ähnliche Vertrauensdienste an neue EU-Vorgaben erfolgt. Erreicht werden soll damit eine Steigerung der Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der EU. Außerdem werden mit der Novelle die Nutzung von elektronischen Registern optimiert, um Unternehmen und BürgerInnen zu entlasten. Geändert werden insgesamt 23 Gesetze, gleichzeitig wird das alte Signaturgesetz durch ein neues Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) ersetzt.

Geregelt werden auch die Pflichten von Signatoren und Siegelerstellern hinsichtlich der sorgfältigen Verwahrung von Daten, die Bestimmungen über das vorläufige Aussetzen eines qualifizierten Zertifikats, die Ausstellung qualifizierter Zertifikate durch einen Vertrauensdiensteanbieter, Haftungsregelungen und die wechselseitige Anerkennung von national etablierten elektronischen Identifizierungsmethoden.

FPÖ und Grünen sehen versäumte Chance zur Klärung von Sicherheitsfragen

Die Kritikpunkte seiner Fraktion, die zu ihrer Ablehnung des Gesetzes führen, formulierte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan (F). Mit den Neuregelungen wird das österreichische Recht mit der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) in Einklang gebracht. Grundsätzlich sei es sinnvoll, eine EU-Verordnung in die Sprache der österreichischen Gesetzgebung zu bringen, er hätte sich dabei jedoch mehr Sorgfalt gewünscht, sagte Stefan. Vor allem die Vorschriften über die Ausstellung des so genannten Zertifikats, das die Grundlage für die elektronische Signatur schafft, sei zu unklar formuliert. Damit wäre es nämlich durchaus möglich, ein Zertifikat einzuholen, ohne dass man einen Lichtbildausweis vorlegen oder selbst anwesend sein müsse. Man weite die Anwendung der elekronischen Signatur aus, nicht aber die Sicherheit. Hier bestehe eine bedauerliche Lücke im Gesetz, meinte der Redner.

Skeptisch sind auch die Grünen. Albert Steinhauser (G) erinnerte an die Probleme, die es mit der Bürger-Karte gegeben habe. Aufgrund der geringen Akzeptanz habe man letztlich verstärkt auf die Handy-Signatur gesetzt, doch sei auch diese noch nicht sehr weit verbreitet, bisher hätten kaum fünf Prozent der BürgerInnen eine elektronische Signatur gelöst. Zudem gebe es andere technische Lösungen, die eindeutig stärker angenommen werden, wie Dienste auf Basis von Pin-Code und TAN. Es werde zwar der rechtliche Rahmen vereinheitlicht, solange aber die technische Harmonisierung nicht erfolge, löse man die grundsätzlichen Probleme nicht. Die Grünen werden dem Gesetz nicht zustimmen, weil es nur ein weiteres Stückwerk auf einer riesigen "elektronischen Baustelle" darstelle.

Koalition: Mehr Sicherheit und Vertrauen für KonsumentInnen bei elektronischen Signaturen

Viele der Regelungen kommen aus der Formulierung der EU-Richtlinie, die direkt anwendbar sei, sagte Peter Wittmann (S). Grundsätzlich gehe es um gemeinsame Standards, um den Rechts- und Geschäftsverkehr zu beschleunigen. Was die Verordnung nicht regle, könne nationalstaatlich geregelt, werden, wie Formvorschriften und Regeln für Haftung, Aufsicht und Kontrolle. Das werde in diesem Gesetz durchgeführt. Er wolle allerdings die Gelegenheit nützen, an die Legisten der Ressorts zu appellieren, Gesetzestexte für die AnwenderInnen verständlicher zu formulieren und nicht die Sperrigkeit der Texte der EU zu übernehmen. Die Digitalisierung schreitet voran, auch im Geschäftsleben, ist Angela Lueger (S) überzeugt. Eine durchaus bedeutende Gruppe der ÖsterreicherInnen verfüge bereits über eine Bürger-Karte oder eine Handy-Signatur, das E-Government sei durchaus erfolgreich und finde immer größere Akzeptanz. Im Ausland wurden aber Dokumente mit elektronischen Stempeln oft nicht anerkannt, daher war eine Harmonisierung notwendig, um solche Probleme zu vermeiden, sagte Lueger. Für die KonsumentInnen werde nun mit der Telekom-Control-Kommission als Aufsichtsstelle über Vertrauensdiensteanbieter eine zentrale Stelle geschaffen, bei der sie sich über die Vertrauenswürdigkeit eines Anbieters erkundigen können.  

Der digitale Wandel sei die Zukunft und eröffne viele Möglichkeiten für die Wirtschaft, meinte auch Michaela Steinacker (V). Mit den vorliegenden gesetzlichen Regelungen schaffe man sichere und pragmatische Lösungen im Sinne der BürgerInnen, erhöhe das Vertrauen in elektronische Signaturen und garantiere mehr Rechtssicherheit. Mit einem Abänderungsantrag habe der Verfassungsausschuss sichergestellt, dass Bankgeschäfte weiter mit TAN abgewickelt werden können, hob Steinacker hervor. Ihr Fraktionskollege Georg Vetter brachte einen weiteren Abänderungsantrag der Koalitionsparteien ein, der eine begriffliche Klarstellung in Bezug auf die gültige Abfassung von letztwilligen Verfügungen vornimmt. Vetter bedauerte dabei, dass seiner Ansicht nach das Verbot von versteckten Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Gesetz selbst nur sehr versteckt und unklar enthalten ist.

Das Gesetz nehme legistische Anpassungen an eine EU-Verordnung vor, damit elektronische Signaturen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden können, erklärte Staatssekretärin Muna Duzdar. Verbesserungen bringe die Gesetzesnovelle auch im Sinne des Konsumentenschutzes. So dürfen etwa in allgemeinen Geschäftsbedingungen keine für KonsumentInnen nachteiligen Klauseln über die elektronische Signatur versteckt sein, die etwa ausschließen, dass ein Ausstieg aus dem Vertrag mittels elektronischer Signatur erfolgen kann. (Fortsetzung Nationalrat) sox