Parlamentskorrespondenz Nr. 688 vom 17.06.2016

Neu im Innenausschuss

Bericht von Innenminister Sobotka über Zusammenarbeit mit US-Behörden

Wien (PK) – Österreich hat mit den USA bereits im Jahr 2012 vereinbart, die Zusammenarbeit zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten wie Terrorakte zu vertiefen. Einer der Kernpunkte des so genannten PCSC-Abkommens ist die Möglichkeit eines automatisierten Zugriffs auf Fingerabdruck-Dateien der jeweils anderen Seite, wobei im Falle eines Treffers weitere personenbezogene Daten und Informationen erst auf Nachfrage – unter Beachtung des Datenschutzes – übermittelt werden. Die Durchführungsvereinbarung zum Abkommen trat am 1. Juli 2013 in Kraft, pro Tag dürfen demnach maximal 100 Abrufe für Personenidentifizierungen und 40 Abrufe für Tatortspurenzuordnungen erfolgen.

Erfahrungen über die Wirksamkeit des Abkommens liegen allerdings noch nicht vor, wie Innenminister Wolfgang Sobotka dem Nationalrat berichtet (III-277 d.B.). Der operative Datenaustausch wurde wegen noch laufender technischer Umsetzungsarbeiten nach wie vor nicht aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit den USA erfolgt laut Sobotka derzeit auf der Grundlage von Rechtshilfeansuchen in Verbindung mit dem Polizeikooperationsgesetz, das die internationale polizeiliche Zusammenarbeit regelt. (Schluss) gs