Parlamentskorrespondenz Nr. 700 vom 17.06.2016

Neu im Finanzausschuss

Regierungsvorlagen gegen Steuerflucht und Marktmissbrauch, Anträge zu Einheitswerten und zur Absetzbarkeit von Spenden

Wien (PK) – Die Regierung setzt beim Kampf gegen den Missbrauch der Finanzmärkte auf den Schutz von "Whistleblowern" und schlägt dem Nationalrat vor, Empfehlungen von G20 und OECD sowie EU-Vorschriften gegen steuersparende Gewinnpraktiken großer Konzerne durch Beschluss eines Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes zu realisieren. Das Team Stronach will die Meldung von SpenderInnen an die Finanzämzer zurücknehmen und die Grünen beantragen eine Evaluierung der Berechnung des bäuerlichen Einheitswertsystems, weil es kleine innovative Betriebe benachteilige.  

Marktmissbrauch wird schärfer verfolgt

Da Anzeigen gegen den Missbrauch der Finanzmärkte oft aus Angst der Anzeiger vor beruflichen Nachteilen unterbleiben, schlägt die Bundesregierung – in Umsetzung von EU-Vorschriften - eine Novelle zum Börsegesetz (1186 d.B.) vor, die "Whistleblower" schützt und Strafen gegen Marktmissbrauch verschärft. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) erhält den Auftrag, ein Verfahren einzurichten, das die Meldung von Marktmissbrauch ermöglicht, die Anonymität der meldenden Personen schützt und sie vor arbeitsrechtlichen Nachteilen bewahrt. Außerdem muss die FMA alle Sanktionsentscheidungen an die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) melden und die Namen von RechtsverletzerInnen sowie die Art des Verstoßes im Internet veröffentlichen.

Steuersparende Praktiken von Konzernen werden erschwert

Beim Kampf gegen die Steuervermeidung und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Unternehmensgruppen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) schlägt die Regierung in Übereinstimmung mit der OECD und zur Umsetzung von EU-Vorschriften unter dem Titel EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 ein Verrechnungspreisdokumentationsgesetz samt Änderungen in zahlreichen Finanzgesetzen vor. Die Verrechnungspreisdokumentation dient der Information der Finanzbehörden über Risikoabschätzungen und die Verrechnungspreispraxis in großen Unternehmen. Betriebe mit mehr als 50 Mio. € Umsatz müssen die Finanzbehörden mit Stichtag 1.1.2016 ausreichend über ihre Verrechnungspreise informieren. Internationale Unternehmen ab 750 Mio. €  Umsatz müssen auch länderbezogen Auskunft über ihre Erträge geben ("country-by-country report"). Zudem wird ab 2017 der automatische Informationsaustausch über Steuervorbescheide und länderbezogene Erträge erweitert. Alle nach 2012 ausgestellten oder abgeänderten Steuervorbescheide, die 2014 noch gültig waren, werden ausgetauscht. Schließlich wird die Betrugsbekämpfung erleichtert, indem im Kontenregister künftig nicht nur Personenkennzeichen, sondern Namen, Geburtsdaten, Adressen und Wohnsitzstaat des Inhabers gespeichert werden. Im Bewertungsgesetz wird im Hinblick auf die GAP-Reform klargestellt, welche öffentlichen Gelder bei der Einheitsbewertung zu berücksichtigen sind (1190 d.B.).

Team Stronach gegen die Meldung von SpenderInnen-Daten an die Finanzbehörde

Nach Beschwerden von BürgerInnen bei der Volksanwaltschaft fordert Robert Lugar (T) die Zurücknahme von Änderungen im Rahmen der Steuerreform. Die geplante Weitergabe von Spenderdaten an die Finanzbehörde zur automatischen Berücksichtigung von Spenden beim Jahresausgleich bringt für Lugar keine Vereinfachung, sondern stellt einen weiteren Eingriff des Staates in Privatangelegenheiten der BürgerInnen dar, heißt es in der Begründung. Die Erfassung der Personendaten werde zu einem Rückgang von Spenden an NGOs führen, was Organisationen wie Licht ins Dunkel oder Nachbar in Not betreffen könnten, befürchtet Lugar zudem (1736/A(E)).

Grüne für Evaluierung des Einheitswertsystems 

Wolfgang Pirklhuber von den Grünen fordert eine Evaluierung des österreichischen Einheitswertsystems und der damit zusammenhängenden Beitragsgrundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung. Auf Basis dieser Evaluierung soll die Berechnung der Beitrags-Grundlagen rasch angepasst und das neue Modell bis spätestens 2018 implementiert werden, fordert der Abgeordnete (1755/A(E)). Seit der Hauptfeststellung 2014 auf Basis des geänderten Bewertungsgesetzes werden erstmals auch agrarische Direktzahlungen zur Berechnung des Einheitswertes im Ausmaß von 33% herangezogen. Das wirkt sich bei pauschalierten Betrieben auf die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge aus, erklärt der Antragsteller und kritisiert die überproportionale Belastung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bis 20 Hektar. Zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge (SVB) treffen kleine Betriebe stärker als große, weil diese die von der Höchstbemessungsgrundlage profitieren. Die volkswirtschaftlich erwünschte Diversifizierung in neue Sparten, Flexibilität und Dynamik von Betrieben wird gebremst, der Wettbewerb verzerrt und die Existenz von BäuerInnen bedroht, klagt Wolfgang Pirklhuber. (Schluss) fru