Parlamentskorrespondenz Nr. 701 vom 20.06.2016

Neu im Sozialausschuss

Anträge der Opposition zu den Themenbereichen Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und Sozialversicherung

NEOS gegen zwangsweise Umklassifizierung von Selbständigen

Wien (PK) – Die NEOS haben wenig Verständnis dafür, dass die Gebietskrankenkassen selbständige AuftragnehmerInnen sozialversicherungsrechtlich immer wieder als ArbeitnehmerInnen beurteilen und dabei sehr unterschiedlich vorgehen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Umqualifizierung gegen den Willen der Betroffenen erfolgt oder nicht. Das führe insbesondere bei Einpersonenunternehmen (EPU) zu erheblicher Rechtsunsicherheit, macht Abgeordneter Gerald Loacker geltend. Er plädiert daher dafür, eine Umklassifizierung von Selbständigen gegen deren Willen künftig nicht mehr zuzulassen, wenn diese ein jährliches Bruttoeinkommen von zumindest 24.000 € erwirtschaften (1733/A(E)). Durch diese Grenze wäre seiner Meinung nach auch sichergestellt, dass Scheinselbständigkeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen nicht Vorschub geleistet wird.

Grüne wollen Trinkgeldregelung im ASVG ändern

Die Grünen haben eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes beantragt (1739/A). Abgeordneter Birgit Schatz geht es insbesondere darum, jene Bestimmungen im ASVG zu ändern, die vorsehen, dass für Trinkgelder – auf Basis eines regional unterschiedlichen Pauschalbetrags – Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Betroffen davon sind bestimmte Berufsgruppen wie FriseurInnen und KellnerInnen. Für Schatz ist es unverständlich, dass die festgelegte Pauschale auch für Zeiten gilt, in denen die ArbeitnehmerInnen bzw. Lehrlinge nicht im Betrieb anwesend sind. Sie fordert daher bei der Bemessung der Beiträge eine Berücksichtigung von Krankheit, Urlaub und anderen Abwesenheiten.

Arbeitsmarkt: FPÖ greift Beschluss der Arbeiterkammer Burgenland auf

Die FPÖ macht in Bezug auf Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt für EU-BürgerInnen weiter Druck und greift in diesem Zusammenhang eine Resolution der burgenländischen Arbeiterkammer vom 20. Mai 2016 auf (1742/A(E)). Konkret geht es der Arbeiterkammer demnach um einen größeren Spielraum der Regierung und der Landesregierung, was spezifische Zugangsregeln zum heimischen Arbeitsmarkt vor allem in wirtschaftlich schwierigen Phasen betrifft. EU-Rat, EU-Parlament, EU-Kommission und EuGH müssten regionale Bedürfnisse stärker berücksichtigen, heißt es laut FPÖ-Antrag unter anderem im gefassten Beschluss. Wichtig ist es der Arbeiterkammer außerdem, dass die Entsenderichtlinie nicht als Schlupfloch für Lohn- und Sozialdumping genutzt werden kann. Die Resolution wurde FPÖ-Abgeordnetem Herbert Kickl zufolge mit den Stimmen der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter, der Freiheitlichen Arbeitnehmer und der Alternativen und Grünen Gewerkschafter gefasst.

Neubesetzung des AMS-Vorstandes wirft Schatten voraus

Ein weiterer von der FPÖ vorgelegter Antrag beschäftigt sich mit der bevorstehenden Neubesetzung des Zweier-Vorstands im Arbeitsmarktservice (AMS). Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein fordert Sozialminister Alois Stöger auf, seine Vorgaben an die Mitglieder der zuständigen Entscheidungsgremien, insbesondere den Verwaltungsrat, gegenüber den Abgeordneten offenzulegen (1743/A(E)). Sie bezieht sich dabei auf ein Gespräch Stögers mit einem Kabinettsmitarbeiter am 9. Juni, das ihr zufolge für mitfahrende Zugpassagiere gut hörbar war. Belakowitsch-Jenewein schließt daraus, dass Stöger einer Weiterbestellung von Johannes Kopf skeptisch gegenübersteht, weil dieser dem Minister offenbar zu eigenständig sei.

Zuwanderung: FPÖ fordert Kassasturz in der Sozialversicherung

Die FPÖ nimmt schließlich eine parlamentarische Anfragebeantwortung zum Anlass, um einen "Kassasturz" in der Sozialversicherung zu fordern (1747/A(E)). Insbesondere will Abgeordneter Kickl wissen, wie hoch die jährlichen Transferzahlungen sind, die vom AMS bzw. aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für EU-BürgerInnen, Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte an die Sozialversicherungsträger überwiesen werden. Konkret geht es um Pensionsversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsbeiträge und Unfallversicherungsbeiträge. Nach Meinung von Kickl ist der Kassasturz notwendig, um die tatsächlichen Kosten der Zuwanderung für das österreichische Sozialsystem zu eruieren. Wobei er geltend macht, dass zu den erwähnten Transfers auch noch Zahlungen aus dem Titel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung und AMS-Schulungen kommen. (Schluss) gs