Parlamentskorrespondenz Nr. 702 vom 20.06.2016

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanträge zu den Bereichen Mindestsicherung und Behindertenpolitik

Mindestsicherung: FPÖ macht sich für Kürzungen stark,…

Wien (PK) – Die FPÖ spricht sich dafür aus, das oberösterreichische Mindestsicherungsmodell bundesweit umzusetzen (1745/A(E)). Für die Abgeordneten Herbert Kickl und Dagmar Belakowitsch-Jenewein wäre das ein erster Schritt, um mehr Gerechtigkeit in das System der bedarfsorientierten Mindestsicherung zu bringen. Eine umfassende Reform solle folgen.

Laut FPÖ-Antrag sieht das oberösterreichische Modell unter anderem die Einführung differenzierter Leistungen für Fremde vor, die keinen rechtlich dauerhaften Aufenthaltsstatus in Österreich haben. Das betrifft sowohl anerkannte Flüchtlinge mit befristetem Asylstatus als auch subsidiär Schutzberechtigte. Sie sollen künftig nur noch 520 €  – inklusive eines Integrationsbonus von 155 € – erhalten. Als Abfederung ist eine verlängerte Wohnmöglichkeit im Grundversorgungsquartier bis zu einem Jahr vorgesehen. Um den Integrationsbonus zu erhalten, müssen sich die Flüchtlinge aktiv um Integration bemühen und beispielsweise Deutsch- und Wertekurse besuchen. Das Modell sieht überdies einen verstärkten Anreiz zur Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in Form eines Beschäftigungs-Einstiegbonus vor.

…Grüne fordern Regierung auf, Verfassungsgerichtshof anzurufen

Kein Verständnis für Kürzungen im Bereich der bedarfsorientierten Mindestsicherung haben hingegen die Grünen. Sie fordern die Bundesregierung vielmehr auf, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um die zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten bundeseinheitlichen Mindestsicherungs-Standards sicherzustellen (1748/A(E)). Trotz der Vereinbarung bestehen nach wie vor unterschiedliche Regelungen in den Ländern, kritisiert Grünen-Klubobfrau Eva Glawischnig-Piesczek. Damit würden nicht nur Armut und Ausgrenzung verfestigt, die Unteschiede führten auch dazu, dass Menschen ihren Wohnort in Bundesländer verlegen, die sich an den – noch bis Jahresende geltenden – Vertrag halten.

In den Erläuterungen zum Antrag listet Glawischnig eine Reihe von Verstößen der Länder gegen das vereinbarte Regelwerk auf. Ihr zufolge ist es demnach beispielsweise in der Steiermark üblich, Kosten für die Mindestsicherung im Regressweg von Angehörigen zurückzufordern. Andere Bundesländer rechnen unzulässiger Weise die für erhebliche Behinderungen gewährte erhöhte Familienbeihilfe auf die Mindestsicherung an, schließen subsidiär Schutzberechtigte von der Leistung aus oder verweigern Lehrlingen, die ihre Ausbildung vor dem 19. Lebensjahr begonnen haben, Ergänzungszahlungen. Die Benachteiligung subsidiär Schutzberechtigte widerspricht dabei nach Meinung der Grünen nicht nur der Bund-Länder-Vereinbarung, sondern auch europäischem und internationalem Recht.

Grüne sorgen sich um Menschen mit Behinderung im Alter

Ein weiterer Antrag der Grünen zielt darauf ab, Menschen mit Behinderung auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen (1752/A(E)). Um ein solches zu gewährleisten, braucht es nach Auffassung von Abgeordneter Helene Jarmer neue und flexiblere Strukturen für behinderte ältere Menschen in den Bereichen Wohnen, Beschäftigung und Freizeit. Vor allem die Verknüpfung von Arbeits- und Wohnbereich müsste ihr zufolge aufgelöst werden. Die Tageszentren bzw. Tageswerkstätten für Menschen mit Behinderungen seien nicht darauf eingestellt, dass die BewohnerInnen älter werden, weist Jarmer auf einen Bericht der Volksanwaltschaft hin. Mit der Arbeitsfähigkeit würden die Betroffenen auch ihren gewohnten betreuten Wohnplatz verlieren und müssten in ein Alten- und Pflegeheim übersiedeln.

Team Stronach will neue Parkausweise für behinderte Menschen

Angesichts der stetig steigenden Zahl von Parkausweisen für behinderte Menschen spricht sich das Team Stronach dafür aus, die Bestimmungen für die Ausstellung solcher Ausweise zu adaptieren (1761/A(E)). Nicht allen Menschen, die im Besitz eines Behindertenpasses sind, sei es unzumutbar, einen normalen Parkplatz zu benutzen, macht sich Abgeordnete Waltraud Dietrich für unterschiedliche Kategorien von Ausweisen stark. Je nach Farbcode einer am Parkausweis anzubringenden Vignette sollen AusweisinhaberInnen demnach berechtigt sein, auf einem Behindertenparklatz zu parken oder lediglich Parkerleichterungen auf normalen Parkplätzen zu nutzen. Dietrich will diese Vignetten – analog zur Autobahnvignette – außerdem mit einem fälschungssicheren Hologramm versehen und den Gültigkeitszeitraum auf jeweils ein Jahr begrenzen. (Schluss) gs