Parlamentskorrespondenz Nr. 731 vom 23.06.2016

Keine Patentierung von Tieren und Pflanzen

Forschungsausschuss befasst sich mit Patentamt, Biopatent-Richtlinie und Gebührenbefreiungen

Wien (PK) – Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie billigte heute Gesetzesänderungen, die auf eine organisatorische Neuausrichtung des Patentamts abzielen. Außerdem wurden einige Gesetze im Hinblick auf eine Klarstellung der Biopatent-Richtlinie geändert. Die Abgeordneten bekräftigten dabei auch mit einer Ausschussfeststellung und einem Entschließungsantrag, dass es keine Patente auf Züchtungen von Tieren und Pflanzen geben soll.

Da der Ausschuss auch für Technologieagenden zuständig ist, hatten sich die Abgeordneten mit einer Neuformulierung der Anspruchsvoraussetzungen der Befreiung von Telefon- und Rundfunkgebühren sowie mit dem Fernsprechentgeltzuschussgesetz zu befassen. Die Änderungen, die eine Gleichbehandlung aller Anspruchsberechtigten erreichen sollen, wurden einstimmig angenommen.

Patentamt soll serviceorientierter werden

Im Zuge einer Neuorientierung des Patentamts werden die Bestimmungen über die Teilrechtsfähigkeit aufgehoben (1144 d.B.). Damit wird die bisherige Trennung in einen hoheitsrechtlichen und teilrechtsfähigen Bereich, die zu Doppelgleisigkeiten und Mehraufwand geführt hat, beendet. Der Hintergrund der Neuausrichtung des Patentamts sind die für 2017 erwarteten EU-Rechtsakte über einen einheitlichen Patentschutz und ein einheitliches Patentgericht. Die Neuausrichtung wurde von allen Fraktionen außer den Freiheitlichen begrüßt. Es handle sich um eine gute Entscheidung, da dadurch Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt werden, meinte etwa Wolfgang Pirklhuber von den Grünen. Gerald Klug stand dafür ein, das Patentamt als modernen und innovativen Dienstleistungsbetrieb aufrechtzuerhalten.

"Wir brauchen ein starkes nationales Patentamt", sagte der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Jörg Leichtfried, zudem müsse es dienstleistungsorientiert sein. In diesem Sinne sei auch die Reorganisation zu sehen.

Nicht so begeistert über die Umstrukturierung war Axel Kassegger von den Freiheitlichen, für ihn ist sie eine "Rückverstaatlichung in ein Amt".

Klarstellung der Biopatent-Richtlinie: Kein Patent auf Züchtungen

Mit der gegenständlichen Novelle wird auch eine Klarstellung vorgenommen, um der Biopatent-Richtlinie in vollem Umfang Geltung zu verleihen. Der Biopatent-Richtlinie ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob auch Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch "im Wesentlichen biologische Verfahren" gewonnen werden, von einer Patentierung ausgenommen sind. Da jedoch breiter Konsens darüber besteht, keine Patentierung von konventionell gezüchteten Nutzpflanzen und Nutztieren zuzulassen, wird das nun klar festgehalten. Zu dieser Frage haben zudem die Abgeordneten Nikolaus Berlakovich (V) und Philip Kucher (S) eine Entschließung (1675/A(E)) eingebracht, wonach es keine Patentierung von Pflanzen und Tieren geben soll. Diese wurde einstimmig angenommen. Die gegenwärtige Fassung des Gesetzes sei noch nicht präzise genug, das Patentverbot für Pflanzenarten und Tierrassen würde außerdem etwa durch Petitionen von der Zivilgesellschaft gefordert, sagte Nikolaus Berlakovich (V). Von einem gemeinsamen politischen Signal u.a. in Richtung des Europäischen Patentamts sprach Gerald Klug. Für Claudia Gamon (N) ist das Thema damit aber noch nicht abgetan. Auch in Zukunft müsse sich die Politik diesen Fragen stellen, etwa, wenn die Grenzen zwischen den Verfahren verschwimmen.

In Zusammenhang mit der Gesetzesänderung verständigten sich die Fraktionen auch auf eine Ausschussfeststellung, in der sie festhalten, dass die hohen österreichischen Standards auch in Zukunft eingehalten werden sollen. Auch im Falle zukünftiger wissenschaftlicher Entwicklungen sei der Intention des Gesetzgebers zu entsprechen, keine Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen zu ermöglichen, die vollständig im Wege natürlicher Züchtungsverfahren gewonnen wurden.

Gleichbehandlung bei Gebührenbefreiungen wird hergestellt

Da eine vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellte Verfassungswidrigkeit bei Gebührenbefreiungen bestand, wird diese durch eine Novelle mit Änderungen im Rundfunkgebührengesetz, in der Fernmeldegebührenordnung und im Fernmeldegebührengesetz behoben (1175 d.B.). In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Novellierung des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes, dessen Bestimmungen den neuen Regelungen angepasst werden (1176 d.B.).

Der Forderung des VfGH wird über eine Neufestlegung der absetzbaren Wohnungskosten Rechnung getragen. Einerseits besteht die Abzugsfähigkeit eines Hauptmietzinses inklusive Betriebskosten nach dem Mietrechtsgesetz, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und vergleichbaren mieterschützenden Gesetzen. Im Sinne der Gleichbehandlung ist künftig aber auch ein Pauschalbetrag für Wohnaufwand für alle anderen Wohnformen abzugsfähig. Die Novelle vereinfacht auch die Möglichkeit, den Nachweis einer 24-Stunden-Betreuung als außergewöhnliche Belastung zu erbringen. Durch die Einführung einer Verjährungsbestimmung für Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Rundfunkgebühren wird zudem die Rechtssicherheit für RundfunkteilnehmerInnen erhöht. Die beiden Regierungsvorlagen wurden vom Ausschuss einstimmig in das Plenum geschickt. (Schluss Forschungsausschuss) sox/keg